e. der Zusammenarbeit mit anderen obersten Organen und Ermittlungsbehörden (wie der StA und der WKStA sowie dem Bundeskriminalamt, BAK, LKAs, EGS) im Hinblick auf die von diesen aus Anlass der oben genannten Rechtsverletzung geführten Ermittlungen und Hausdurchsuchungen; sowie
f. der Besetzung leitender Funktionen und Personalauswahl (einschließlich Ernennung bzw. Betrauung von MitarbeiterInnen der jeweiligen Kabinette von BundesministerInnen auf in Verbindung zum BVT stehende Stellen bzw. Aufgaben).
Beweisthemen und inhaltliche Gliederung des Untersuchungsgegenstands
1. Datenverwendung
Aufklärung über die abgestimmte, politisch motivierte Einflussnahme auf die Datenverwendung durch das BVT, inklusive des Empfangens, Speicherns, Löschens, Weitergebens von Daten und Informationen sowie der Protokollierung. Dazu zählt die Aufklärung über die Beteiligung von Organwaltern, MitarbeiterInnen politischer Büros und (leitenden) Bediensteten des BMI (entweder zusammenwirkend oder jeweils für sich alleine) an Rechtsverletzungen durch BeamtInnen des BVT sowie die Einflussnahme auf das BVT aus parteipolitischen Motiven etwa durch Kabinettschef M. K. und anderer Kabinettschefs in Zusammenarbeit mit dem stv. Direktor und sonstigen leitenden Bediensteten des BVT insbesondere in den Fällen „Tierschützer“, „Lansky“, „Maurer“.
2. Extremismus
Aufklärung über die abgestimmte, politisch motivierte Einflussnahme auf Ermittlungen des Extremismusreferats des BVT inklusive der Ermittlungen zu deutschnationalen Burschenschaften, der Identitären Bewegung und der Verwertung der Ermittlungsergebnisse (dazu zählt auch die Mitnahme von Daten und Informationen durch Unbefugte) sowie auf die (sachlich ungerechtfertigte) Zuordnung von Sachverhalten zu extremistischen Aktivitäten.
3. Hausdurchsuchungen
Aufklärung über Planung und Durchführung der Hausdurchsuchungen sowie über den Umgang mit und die Herkunft von Vorwürfen, die zu diesen Hausdurchsuchungen geführt haben. Dazu zählen u.a.
a. Ungereimtheiten bei den genannten Hausdurchsuchungen, insbesondere durch die Zuziehung der EGS anstelle der Zuziehung von Beamten des Bundeskriminalamtes (BKA), des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) oder der Landeskriminalämter (LKA)
b. die Mitwirkung des Generalsekretärs im BMI sowie von MitarbeiterInnen der politischen Büros im BMI.
4. Kooperationen
Aufklärung über die abgestimmte, politisch motivierte Einflussnahme auf die Zusammenarbeit des BVT mit anderen inländischen Behörden, insbesondere mit den Landesämtern für Verfassungsschutz. Dazu zählt auch die Behinderung von Ermittlungen anderer Behörden.
5. Schutz der Obersten Organe
Aufklärung über die abgestimmte, politisch motivierte Einflussnahme auf Tätigkeiten zum Schutz der Regierungsmitglieder und Abgeordneten, insbesondere der angebliche Einbruch und die angebliche Abhöranlage im Büro des Vizekanzlers.
6. Organisation
Aufklärung über die abgestimmte, politisch motivierte Einflussnahme auf Organisationsstrukturen und Besetzung leitender Funktionen und dienstrechtlicher Maßnahmen
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