Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 577

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e. der Zusammenarbeit mit anderen obersten Organen und Ermittlungsbehörden (wie der StA und der WKStA sowie dem Bundeskriminalamt, BAK, LKAs, EGS) im Hinblick auf die von diesen aus Anlass der oben genannten Rechtsverletzung geführten Ermitt­lungen und Hausdurchsuchungen; sowie

f. der Besetzung leitender Funktionen und Personalauswahl (einschließlich Ernennung bzw. Betrauung von MitarbeiterInnen der jeweiligen Kabinette von BundesministerIn­nen auf in Verbindung zum BVT stehende Stellen bzw. Aufgaben).

Beweisthemen und inhaltliche Gliederung des Untersuchungsgegenstands

1. Datenverwendung

Aufklärung über die abgestimmte, politisch motivierte Einflussnahme auf die Datenver­wendung durch das BVT, inklusive des Empfangens, Speicherns, Löschens, Weiterge­bens von Daten und Informationen sowie der Protokollierung. Dazu zählt die Aufklä­rung über die Beteiligung von Organwaltern, MitarbeiterInnen politischer Büros und (leitenden) Bediensteten des BMI (entweder zusammenwirkend oder jeweils für sich alleine) an Rechtsverletzungen durch BeamtInnen des BVT sowie die Einflussnahme auf das BVT aus parteipolitischen Motiven etwa durch Kabinettschef M. K. und anderer Kabinettschefs in Zusammenarbeit mit dem stv. Direktor und sonstigen leitenden Be­diensteten des BVT insbesondere in den Fällen „Tierschützer“, „Lansky“, „Maurer“.

2. Extremismus

Aufklärung über die abgestimmte, politisch motivierte Einflussnahme auf Ermittlungen des Extremismusreferats des BVT inklusive der Ermittlungen zu deutschnationalen Burschenschaften, der Identitären Bewegung und der Verwertung der Ermittlungser­gebnisse (dazu zählt auch die Mitnahme von Daten und Informationen durch Unbe­fugte) sowie auf die (sachlich ungerechtfertigte) Zuordnung von Sachverhalten zu ex­tremistischen Aktivitäten.

3. Hausdurchsuchungen

Aufklärung über Planung und Durchführung der Hausdurchsuchungen sowie über den Umgang mit und die Herkunft von Vorwürfen, die zu diesen Hausdurchsuchungen ge­führt haben. Dazu zählen u.a.

a. Ungereimtheiten bei den genannten Hausdurchsuchungen, insbesondere durch die Zuziehung der EGS anstelle der Zuziehung von Beamten des Bundeskriminalamtes (BKA), des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) oder der Landeskriminalämter (LKA)

b. die Mitwirkung des Generalsekretärs im BMI sowie von MitarbeiterInnen der politi­schen Büros im BMI.

4. Kooperationen

Aufklärung über die abgestimmte, politisch motivierte Einflussnahme auf die Zusam­menarbeit des BVT mit anderen inländischen Behörden, insbesondere mit den Landes­ämtern für Verfassungsschutz. Dazu zählt auch die Behinderung von Ermittlungen an­derer Behörden.

5. Schutz der Obersten Organe

Aufklärung über die abgestimmte, politisch motivierte Einflussnahme auf Tätigkeiten zum Schutz der Regierungsmitglieder und Abgeordneten, insbesondere der angebliche Einbruch und die angebliche Abhöranlage im Büro des Vizekanzlers.

6. Organisation

Aufklärung über die abgestimmte, politisch motivierte Einflussnahme auf Organisa­tionsstrukturen und Besetzung leitender Funktionen und dienstrechtlicher Maßnahmen


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