Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Der Untersuchungsausschuss 1/US gilt mit Genehmigung des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung als eingesetzt.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Kurze Debatte über das Verlangen 3/US auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Präsidentin
Doris Bures: Wir gelangen nun zur kurzen
Debatte über das Verlan-
gen 3/US auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend „die
politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss)“.
Das Verlangen wurde inzwischen an alle Abgeordneten verteilt.
Das Verlangen hat folgenden Gesamtwortlaut:
Verlangen
auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
gemäß § 33 Abs. 1 2. Satz GOG-NR
der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Drin Stephanie Krisper, Drin Alma Zadic, LLM, Kolleginnen und Kollegen
betreffend die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss)
Die unterzeichneten Abgeordneten verlangen gemäß § 33 Abs. 1 2. Satz GOG-NR die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.
Untersuchungsgegenstand
Untersuchungsgegenstand ist der Verdacht der abgestimmten, politisch motivierten Einflussnahme durch OrganwalterInnen, sonstige (leitende) Bedienstete sowie MitarbeiterInnen politischer Büros des BMI auf die Aufgabenerfüllung des BVT samt damit in Zusammenhang stehender angeblicher Verletzung rechtlicher Bestimmungen im Zeitraum der ersten zwei Funktionsperioden des aktuellen BVT-Direktors vom 01. März 2008 bis zu seiner Suspendierung am 13. März 2018 im Bereich der Vollziehung des Bundes hinsichtlich
a. des Verwendens von Daten und Informationen inkl. des Unterlassens der Löschung, des Sammelns und Auslagerns von Daten sowie deren Weitergabe an Dritte;
b. der Vollziehung des § 6 PStSG und von Vorgängerregelungen (erweiterte Gefahrenerforschung und Ermittlungstätigkeit im Zusammenhang mit Extremismus, Terrorismus, Proliferation, nachrichtendienstlicher Tätigkeit und Spionage) inkl. der Ermittlungen zu rechtsextremen Aktivitäten durch das Extremismusreferat des BVT;
c. der Ausübung der Dienstaufsicht und Ermittlungen gegen Bedienstete des BVT wie Suspendierungen des Direktors und weiterer ranghoher Bediensteter;
d. der Zusammenarbeit mit den für den Verfassungsschutz zuständigen Organisationseinheiten der Landespolizeidirektionen bzw. ihren Vorgängerorganisationen hinsichtlich der lit. a bis c;
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