Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 576

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Der Untersuchungsausschuss 1/US gilt mit Genehmigung des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung als eingesetzt.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

17.56.07Kurze Debatte über das Verlangen 3/US auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zur kurzen Debatte über das Verlan-
gen 3/US auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend „die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämp­fung (BVT-Untersuchungsausschuss)“.

Das Verlangen wurde inzwischen an alle Abgeordneten verteilt.

Das Verlangen hat folgenden Gesamtwortlaut:

Verlangen

auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

gemäß § 33 Abs. 1 2. Satz GOG-NR

der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Drin Stephanie Krisper, Drin Alma Zadic, LLM, Kolleginnen und Kollegen

betreffend die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss)

Die unterzeichneten Abgeordneten verlangen gemäß § 33 Abs. 1 2. Satz GOG-NR die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.

Untersuchungsgegenstand

Untersuchungsgegenstand ist der Verdacht der abgestimmten, politisch motivierten Einflussnahme durch OrganwalterInnen, sonstige (leitende) Bedienstete sowie Mitar­beiterInnen politischer Büros des BMI auf die Aufgabenerfüllung des BVT samt damit in Zusammenhang stehender angeblicher Verletzung rechtlicher Bestimmungen im Zeit­raum der ersten zwei Funktionsperioden des aktuellen BVT-Direktors vom 01. März 2008 bis zu seiner Suspendierung am 13. März 2018 im Bereich der Vollziehung des Bundes hinsichtlich

a. des Verwendens von Daten und Informationen inkl. des Unterlassens der Löschung, des Sammelns und Auslagerns von Daten sowie deren Weitergabe an Dritte;

b. der Vollziehung des § 6 PStSG und von Vorgängerregelungen (erweiterte Gefah­renerforschung und Ermittlungstätigkeit im Zusammenhang mit Extremismus, Terroris­mus, Proliferation, nachrichtendienstlicher Tätigkeit und Spionage) inkl. der Ermittlun­gen zu rechtsextremen Aktivitäten durch das Extremismusreferat des BVT;

c. der Ausübung der Dienstaufsicht und Ermittlungen gegen Bedienstete des BVT wie Suspendierungen des Direktors und weiterer ranghoher Bediensteter;

d. der Zusammenarbeit mit den für den Verfassungsschutz zuständigen Organisations­einheiten der Landespolizeidirektionen bzw. ihren Vorgängerorganisationen hinsichtlich der lit. a bis c;

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite