10.08

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es ist jetzt leider Gottes ein bisschen eine Kraut-und-Rüben-Diskussion geworden, obwohl das Thema an sich - - (Abg. Noll: Das liegt aber an der Regierungsvorlage, Herr Kollege!) – Danke schön für Ihre Wort­meldung aus der letzten Reihe. Es ist immer wieder erheiternd, wenn man aus der letzten Reihe reinquakt. Vielleicht sollten Sie sich einmal Gedanken darüber machen, warum Sie in der letzten Reihe und nicht weiter vorne sitzen. Das hängt möglicher­weise auch damit zusammen, dass das, was Sie bisher beigetragen haben, vielleicht nicht unbedingt dem Niveau entspricht, das eigentlich für das Hohe Haus angebracht wäre. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenrufe bei SPÖ und Liste Pilz.)

Nachdem ich jetzt auf den Zwischenruf eingegangen bin, möchte ich auch inhaltlich etwas zur Sache sagen; und zwar geht es mir vor allem auch um den § 9 des Abänderungsantrages, den dankenswerterweise Frau Abgeordnete Himmelbauer hier eingebracht hat. Das ist nämlich insofern problematisch, als die bisherige Regelung, die vor einem Jahr in diesem Haus beschlossen wurde, relativ schwammig formuliert war, ein ziemlicher Gummiparagraf war, der dazu führen könnte, dass investigativer Journalismus in diesem Land wirklich unter die Räder kommen kann.

Bisher war es nämlich so geregelt, dass die Verarbeitung zu redaktionellen Zwecken in dieser Öffnungsklausel nur tangiert wurde, „soweit dies erforderlich ist“. Und „soweit dies erforderlich ist“ ist dann halt immer auch eine Abwägungsfrage des zuständigen Gerichts. Das ist etwas, was wir künftig ändern wollen.

Es gibt durchaus Beispiele der jüngsten Zeit, die zeigen, dass Medien mit Klagen konfrontiert würden beziehungsweise dass Medien in der Ausübung ihrer Tätigkeit massiv eingeschränkt würden, wenn wir in dieser Frage nicht nachschärfen und diese Öffnungsklausel gerade für den Journalismus, für die freien Medien nützen.

Ein Beispiel: Nehmen wir die letzte Ausgabe der Wochenzeitung „Falter“ her, in der Bilder aus einer Moschee in Wien veröffentlicht wurden, auf denen zu sehen ist, wie Kinder zu Kriegsspielen animiert wurden. Bei dem einfachen Beschluss, wie er letztes Jahr im Sommer hier gefasst wurde, hätte vonseiten des Vereins Atib diese Veröf­fentlichung verhindert werden können. Das sind Dinge, die für uns inakzeptabel sind. Darum finde ich es ein bissel schade, dass sich die SPÖ da so einmauert und sagt: Nein, da sind wir nicht dabei, das belassen wir so, wie es ist.

Ein weiterer Punkt, den Sie nicht bedacht haben, als letztes Jahr dieses Gesetz verändert wurde, ist, dass das natürlich nur individuell für den jeweiligen Redakteur gegolten hätte. Was passiert aber mit den Redaktionsräumlichkeiten? – Wenn er seine Fotos, die er hat, dann auf einen Server in der Redaktion aufspielt, dann fällt das näm­lich nicht darunter. Dann könnte es durchaus sein, dass es eben zu den Löschungs­ansprüchen der jeweiligen Betroffenen kommt, dass es unter Umständen auch zu Verbandsklagen kommen könnte.

Mit dem eingebrachten Abänderungsantrag ist es jetzt möglich, dem entgegen­zuwir­ken. Darum bin ich sehr froh, dass das gemacht wurde.

Wenn mein Vorredner gesagt hat, es gehe ja nicht nur darum, die Daten zu schützen, sondern darum, die Menschen, denen diese Daten gehören, zu schützen, dann ist das leider auch nur halb richtig, denn wenn ein Journalist in den Besitz eines Fotos kommt und aufgrund dieses Fotos, egal, was da drauf ist, zu recherchieren beginnt, dann bestünde die Möglichkeit, dass er nach vier Wochen denjenigen, der auf dem Foto abgebildet ist, davon in Kenntnis setzen müsste, dass er jetzt über ihn zu recherchie­ren hat. Das macht investigativen Journalismus unmöglich, das macht Journalismus kaputt. Dagegen verwahren wir uns.

Wenn Sie da heute nicht mitstimmen, dann sind Sie eigentlich auf jener Seite behei­matet, die den freien Journalismus und die freie Ausübung des Journalismus – und das ist ein wesentlicher Punkt unserer Demokratie – verunmöglicht beziehungsweise ver­hin­dert. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Taschner.) Das ist schade, das ist nicht gut und zeigt eigentlich nur – und damit bin ich wieder am Beginn der Rede ange­langt –, dass durch diese Kraut-und-Rüben-Debatte manche so ein Brett vorm Kopf haben, dass sie nicht mehr wissen, was eigentlich nur mehr Parteitaktik ist und was wirklich eine Weiterentwicklung ist, die eine gute Entwicklung in diesem Land bringt. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.13

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lueger. Ich darf ihr das Wort erteilen.