10.43

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Kollege Nehammer ist direkt nach mir auf der Rednerliste, und ich kann seine Rede jetzt schon vorwegnehmen: Er wird sich hier herausstellen und wird sagen, wir sparen im System, nicht bei den Menschen, wir sparen im System, nicht bei den Menschen, und wahrscheinlich auch noch, dass Sie im System sparen. (Heiterkeit und Beifall bei NEOS und SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwi­schenruf des Abg. Jarolim.)

Das Problem dabei ist nur, dass ÖVP und FPÖ gar nicht im System sparen, sondern hier einen billigen Showeffekt erzeugen wollen. Die Parteienförderung in Österreich ist die höchste Europas, die zweithöchste weltweit, nur Japan ist noch vor uns. Wir haben eine Parteienförderung (Zwischenruf des Abg. Rädler) von 142 Millionen Euro jährlich – 142 Millionen Euro, Herr Kollege Rädler; Sie wissen, was man mit dem gan­zen Geld machen könnte. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Rädler. – Ruf: Der Rädler weiß gar nichts!) Es gibt auch noch eine üppige Förderung, natürlich auch für Parlaments- und Landtagsklubs, was sehr positiv ist, weil dort die parlamentarische Arbeit passiert, und es gibt eine Förderung für die politischen Akademien. Insgesamt erhalten die österreichischen Parteien und Klubs mehr als 200 Millionen Euro jährlich, und das ist, wie gesagt, die höchste Parteienförderung Europas.

Wenn wir unsere Parteienförderung um 50 Prozent senken würden, dann wären wir immer noch über dem Niveau, das Deutschland jetzt pro Kopf hat, und ich bin eigentlich davon überzeugt, dass Deutschland auch eine funktionierende Demokratie ist und dass wir ernsthaft im System sparen können. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Liste Pilz.)

Was ÖVP und FPÖ jetzt machen, ist, sie sparen nicht im System, sie wollen die Valo­risierung der Parteienförderung einmalig aussetzen. Es ist dieser schwerwiegende Widerspruch, der bei Ihnen vorherrscht: Sie verzichten auf eine Erhöhung und sagen, dass Sie im System sparen. – Das ist halt leider kein Sparen im System, das ist ein billiger Showeffekt und nichts anderes. (Beifall bei den NEOS.)

Wenn Sie nämlich im System sparen wollen, dann müssen Sie das System verän­dern – das ist irgendwie ganz logisch – und dürfen nicht nur einmal auf eine Valo­risierung verzichten. Um ernsthaft Geld einzusparen, müssten Sie die Valorisierung generell abschaffen. Sie müssten die Valorisierung nicht nur auf Bundesebene ab­schaffen, sondern auch den Korridor für die Bundesländer, denn die Bundesländer können im Rahmen eines Korridors Parteienförderungen ausgeben; auch diese Valo­risierung müsste man entsprechend abschaffen. (Beifall bei den NEOS.)

Ich gebe Ihnen jetzt eine kleine Hilfestellung, dann können Sie wirklich im System sparen, Sie brauchen nur unserem Abänderungsantrag zuzustimmen, den ich jetzt ein­bringe. (Abg. Wöginger: Wir können uns auch selbst abschaffen!) – Herr Kollege Wöginger, Sie brauchen sich nicht selbst abzuschaffen, Sie sollen nur ernsthaft im Sys­tem sparen und sich nicht hier herausstellen, sagen, wir sparen im System, und in Wirk­­lichkeit einen billigen Showeffekt bringen. (Beifall des Abg. Jarolim. – Abg. Wöginger: Ja, ja!)

Insofern bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Der dem Bericht des Verfassungsausschusses (101 d.B.) über die Regierungsvorlage (48 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 sowie das Parteien-Förderungsgesetz 2012 geändert werden, angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I. Dem Art. 1 Z 2 wird folgende Z 3 angefügt:

„3. Dem § 16 wird folgender Abs. 7 angefügt:“

„(7) (Verfassungsbestimmung) § 14 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes vom xxx/2018 tritt mit 1. Jänner 2019 außer Kraft.“

II. Dem Art. 2 Z 2 wird folgende Z 3 angefügt:

„3. Dem § 7 wird folgender Abs. 4 angefügt:“

„(4) § 5 in der Fassung des Bundesgesetzes vom xxx/2018 tritt mit 1. Jänner 2019 außer Kraft.““

*****

Wenn Sie ernsthaft im System sparen wollen, dann schaffen Sie diese unerträgliche Valorisierung der Parteienförderung im Bund und in den Bundesländern in Bezug auf den Korridor ab, dann könnten Sie das wirklich machen, Herr Kollege Nehammer. Ich bin gespannt, was Sie uns jetzt wieder erzählen werden, wo Sie noch im System sparen und wieso Sie diesem Antrag nicht zustimmen werden. (Beifall bei NEOS und Liste Pilz. – Abg. Wöginger: Aber reden darf man noch selber?!)

10.46

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsausschusses (101 d.B.) über die Regierungsvorlage (48 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 sowie das Parteien-Förderungsgesetz 2012 geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Verfassungsausschusses (101 d.B.) über die Regierungsvorlage (48 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 sowie das Parteien-Förderungsgesetz 2012 geändert werden, angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I.  Dem Art. 1 Z 2 wird folgende Z 3 angefügt:

    „3. Dem §16 wird folgender Abs. 7 angefügt:"

"(7) (Verfassungsbestimmung) § 14 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes vom xxx/2018 tritt mit 1.Jänner 2019 außer Kraft."

II.  Dem Art. 2 Z 2 wird folgende Z 3 angefügt:

    „3. Dem § 7 wird folgender Abs. 4 angefügt:"

"(4) § 5 in der Fassung des Bundesgesetzes vom xxx/2018 tritt mit 1.Jänner 2019 außer Kraft."

Begründung

Ad I.

Österreich leistet sich die höchste Parteienförderung in Europa. § 3 des Parteien­gesetzes legt dabei die Korridore fest, innerhalb welcher Bund, Länder und Gemeinden den politischen Parteien für ihre Tätigkeiten jährliche Fördermittel zukommen lassen können. Diese ohnehin bereits großzügigen Korridore werden gemäß der Verfassungs­bestimmung des § 14 Abs. 1 laufend anhand der Steigungen des Verbraucherpreis­indexes erhöht. Durch den vorliegenden Änderungsantrag tritt diese automatische Erhöhung mit 1. Jänner 2019 außer Kraft.

Ad II.

Ebenso erhöht die Valorisierungsregel des § 5 Parteien-Förderungsgesetz die Förder­mittel des Bundes für politische Parteien im Nationalrat sowie die Sonderförderung für politische Parteien im Europaparlament automatisch. Auch diese Regelung würde mit dem vorliegenden Änderungsantrag mit 1. Jänner 2019 außer Kraft treten.

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Nehammer. – Bitte.