11.06

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (PILZ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Das Bundesvergabegesetz, so wie es jetzt als Entwurf vorliegt, ist ein großer Schritt, es stellt insgesamt einen großen Wurf dar. Wäre ich in der Regierung, würde ich mir nicht den Luxus leisten können, den wir uns heute leisten, nämlich dass wir trotzdem dagegen stimmen. Ich kann Ihnen auch ganz kurz begründen, warum wir dagegenstimmen werden.

Eines der schönen Vokabeln der neuen Regierungspolitik, die ich kaum mehr hören kann, ist das sogenannte Gold Plating. Schaut man sich das Vergabegesetz in der vorliegenden Form durch, dann kommt man verschiedentlich darauf, was da gemacht wird: Da wird ganz und gar uninspiriert, ohne jede Eigenständigkeit genau das ge­macht, was unsere Beamtinnen und Beamten seit Jahrzehnten machen, es wird die EU-Richtlinie einfach abgeschrieben und ins österreichische Gesetz hineingeschrie­ben, womit man auf alle Eigenständigkeit verzichtet, die Ihnen, meine Damen und Herren, doch so wahnsinnig wichtig ist.

Die schönen, in den Wolken hängenden Vokabeln von der Subsidiarität, von der natio­nalen Eigenständigkeit werden immer im Mund geführt, und wenn es dann bei der konkreten Gesetzesarbeit darauf ankommt, fällt einem mitunter nichts Besseres ein, als eine lediglich zur Umsetzung verpflichtende europäische Richtlinie einfach ins öster­reichische Gesetz hinein abzuschreiben oder durch die Worte des österreichi­schen Gesetzgebers ziemlich planlos auf die europäische Richtlinie zu verweisen, als ob dort verbindlicher Gesetzesinhalt stünde. – Das ist einfach schlecht!

Zu Recht wehrt sich die österreichische Rechtswissenschaft, wehren sich auch die österreichischen Gerichte dagegen, denn durch diese Art der Gesetzgebung wird nicht einmal mehr das, was es an eigenständiger österreichischer Legistik geben könnte, in dem Ausmaß umgesetzt, in dem uns das möglich wäre.

Besonders verweise ich da auf § 9: Was da nämlich von der Ausschreibungspflicht ausgenommen wird, sind sämtliche rechtsanwaltliche Dienstleistungen. Sie alle wissen wahrscheinlich ganz genau – da Sie sich alle kundig gemacht haben –, wie in Brüssel der entsprechende Artikel 10 in die Richtlinie hineingekommen ist: Es war die Lobby­arbeit britischer und französischer Großkanzleien, die dafür gesorgt haben, dass in Brüssel die großen Kanzleien, die großen Law Firms und auch die amerikanischen Ableger der Law Firms in Europa von der Ausschreibungspflicht ausgenommen wer­den.

Und was machen Sie? – Anstatt die österreichische Eigenständigkeit zu nützen, schreiben Sie einfach das Produkt der Lobbyarbeit, wie es in der Richtlinie steht, ab, ohne dass es dazu auch nur irgendeine Notwendigkeit gäbe. – Das ist einfach schlechte Arbeit.

Wir haben dazu eine getrennte Abstimmung verlangt. Schauen wir einmal, was Sie hier an Intellekt und Integrität zusammenbringen! (Beifall bei der Liste Pilz.)

11.09

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger ist der nächste Redner. – Bitte.