12.55

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mit­bürger! Ich möchte Kollegen Stefan herzlich gratulieren, denn er hat heute in seiner Rede erstens einmal gezeigt, dass er sehr gut argumentieren und erklären kann, und zweitens, wie er sich als ehemaliger Oppositionspolitiker – als dieses Sicherheitspaket das erste Mal in Begutachtung war, hat er damals sachliche Kritik geübt – weiter­entwickelt und mit uns letztendlich mit Bedacht und Achtsamkeit alle Dinge so for­muliert hat, dass wir heute ein gutes Sicherheitspaket beschließen können. Insbeson­dere hinsichtlich des justiziellen Bereichs bedanke ich mich bei dir sehr, denn da waren noch viele gute Anregungen, von Mal zu Mal, Stück für Stück, bei jeder Begut­ach­tung – im Jahr 2016, im Sommer 2017 und jetzt, bei unserer Ausschussbegutachtung – dabei; da sind konstruktive Anregungen ganz besonders von dir gekommen. Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)

Man kann ja auch etwas lernen, das ist ja keine Frage. Kollege Scherak ist ja auch einer, der normalerweise gerne lernt, und ihm möchte ich nur sagen – ich habe mich nicht zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet –: Bitte schau genau in unseren Abänderungsantrag, den wir gemeinsam noch formuliert haben, um weitere Verschärfungen und sinnvolle Regelungen vorzunehmen! Dort ist in der Ziffer 7 ge­regelt, dass der Imsi-Catcher ausschließlich mit richterlicher Genehmigung eingesetzt werden kann.

Wir haben eine Ausschussfeststellung gemacht, in der wir festgelegt haben – und das ist uns auch wichtig –, dass nicht wer auch immer in der Justiz oder im BMI die Über­wachung der verschlüsselten Nachrichten durchführen darf, sondern ausschließlich die erfahrene Sondereinheit Observation.

Kollegen Jarolim, aber natürlich auch – das ist mir besonders wichtig – unseren Mitbür­gerinnen und Mitbürgern sei gesagt: Die Überwachung verschlüsselter Nachrichten war ja bisher auch schon erlaubt. Sie war erlaubt, wir konnten sie nur nicht über die Netzbetreiber machen. Ich glaube, ich bin der achte oder neunte Redner, es haben auch schon sehr viele vor mir gesagt: Es ist eben nur mit diesem technischen System, mit dieser Software möglich, dass wir diese Überwachung von verschlüsselten Nach­richten bei Skype oder WhatsApp durchführen können. Auch das haben wir uns sehr genau und mit Bedacht überlegt.

Sie kennen alle die verschärften Voraussetzungen, die sich nach fast zwei Jahren jetzt in diesem Gesetz abbilden: Terrordelikte oder andere Straftaten mit einem Strafrahmen von zehn Jahren Mindestfreiheitstrafe oder Gewalttaten mit einer Mindeststrafdrohung von fünf Jahren. Das ist – nur damit man weiß, wovon wir sprechen – zum Beispiel Mord, absichtliche schwere Körperverletzung oder schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen. Meine Damen und Herren! Ja, wir stehen dazu, dass in diesen Fällen auch die verschlüsselten Nachrichten überprüft werden können sollen! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Jetzt zu Kollegen Wittmann: Lieber Kollege Wittmann, alle werden überwacht, hast du gerade vorhin gesagt. – Ich habe mir die Zahlen geben lassen: Im Jahr 2017 hätten solche Ermittlungsmaßnahmen von Richtern und Staatsanwälten für nur 1,5 Prozent aller Straftaten in Österreich angeordnet werden können, die nämlich unter die Vor­aussetzungen dieses Gesetzes fallen. Ich darf Sie jetzt vielleicht noch mit einer weite­ren Zahl belästigen: Würde ich jetzt hypothetisch annehmen, dass Richter und Staats­anwälte bei diesen 1,5 Prozent der Straftaten in allen Fällen Maßnahmen zur Über­wachung der verschlüsselten Nachrichten anordnen würden – mit richterlicher Geneh­migung, in diesem geordneten Prozess, den wir vorsehen –, dann wären 99 Prozent der Menschen in Österreich davon nicht betroffen, sondern nur das 1 Prozent, das solche schweren Delikte verübt. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir wissen, dass bei diesem sorgsamen Einsatz dieser Überwachungsmaßnahmen natürlich auch ein jährlicher Bericht unseres Rechtsschutzbeauftragten zu legen ist. Das ist dann der Punkt, an dem wir uns überlegen werden und evaluieren müssen, ob der Strafrahmen richtig ist oder nicht.

Noch ganz kurz ein letzter Satz: Zum Quick-Freeze-Modell möchte ich nur kurz anmer­ken, dass das – und das wissen Sie – keine Vorratsdatenspeicherung ist, sondern dass es sich um ganz konkrete Maßnahmen im Anlassfall handelt.

Daher darf ich zum Schluss kommen und sagen: Unser Sicherheitspaket schützt die österreichischen Bürgerinnen und Bürger vor Gewalttätern, Kriminellen und Ter­roris­ten. Und ja, es geht darum, die Lücken zu schließen. Wenn die Opposition sagt, dass hier die Grundrechte Einzelner eingeschränkt werden, dann sage ich: Ja, aber die von Kriminellen, in Abwägung der Grundrechte, zum Wohle der Allgemeinheit. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.00

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr.in Irm­gard Griss. – Bitte.