Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen jetzt zur verlegten Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Gesetzentwurf in 48 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Scherak, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den erwähnten Zusatzantrag und anschließend über den Gesetzentwurf abstimmen lassen.

Da der vorliegende Zusatzantrag eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst fest, dass im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten festzustellen ist. Das ist geschehen.

Die Abgeordneten Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag be­treffend Artikel 1 und Artikel 2 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Die Zweidrittelmehrheit wurde daher auch nicht erreicht. Der Zusatzantrag ist damit abgelehnt.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über den vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Auch in dritter Lesung wieder die Mehrheit; somit ist der Gesetzentwurf in dritter Lesung angenommen. (Abg. Wöginger: Wunder­bar!)

Ich bedanke mich insbesondere bei der Parlamentsdirektion. (Allgemeiner Beifall.)

Sie sehen, dass es notwendig war, diese Abstimmungsverschiebung durchzuführen, damit wir auch, gerade was die Abstimmung anlangt, wirklich sehr, sehr korrekt und für jeden auch sehr klar und transparent vorgehen können.