12.48

Abgeordneter Mag. Thomas Drozda (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Es ist interessant, dass Sie vom „Ansatz der Opposition“ sprechen, nur ist das heute nicht unser Thema. Es geht nämlich jetzt nicht um die Ansätze der Opposition, sondern es geht um das, was Sie uns hier vorlegen, und um die Qualität dessen, was Sie uns hier vorlegen. Ich würde das gerne anhand von beiden Punkten, die in der letzten Sit­zung des Verfassungsausschusses auf der Tagesordnung standen, kurz beschreiben.

Da hatten wir zunächst als Tagesordnungspunkt 1 die Frage der Rechtsbereinigung, der zufolge mehr als 4 000 Bestimmungen aufgehoben werden sollten. – So weit, so gut; nur überblickt niemand, wie sich herausgestellt hat, wie viele Rechtsnormen am Ende tatsächlich aufgehoben werden oder werden sollen und welche genau in Kraft bleiben. Es ist nämlich dem Journalismus, in diesem Fall einer Plattform, zu verdan­ken, dass sehr penibel Rechtsgebiet für Rechtsgebiet aufgearbeitet wurde, wo Aufhe­bungen stattfinden und wo keine Aufhebungen auffinden.

Ich kann mich den Journalisten nur anschließen, die dann gemeint haben – ich zitie­re –: Es ist zu vermuten, dass diese Rechtsbereinigung „noch die eine oder andere Über­raschung hervorbringen wird“. (Zwischenruf des Abg. Herbert.) Dass am Ende der Gesetzgeber nicht sagen kann, wie viele Rechtsnormen in Geltung sind und wie viele aufgehoben werden sollen, ist eigentlich nahe an der Bankrotterklärung. Ich muss Ihnen das in dieser Deutlichkeit sagen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Der zweite Punkt ist viel wichtiger, denn da war es keine Beratung, sondern da ging es tatsächlich um eine Beschlussfassung. Die Gefahr der Redundanz ist groß, wenn man der vierte oder fünfte Redner ist, aber ich sage es trotzdem noch einmal: Es ist einzig und allein der Kompetenz, der Weitsicht und dem Überblick des Vorsitzenden des Ver­fassungsausschusses zu verdanken, dass wir heute nicht hier sitzen und etwas beschließen, wo Materien unter dem Titel Datenschutz reingeschmuggelt werden, die mit dem Datenschutz genau gar nichts zu tun haben. In diesem Sinne: Vielen Dank, Peter Wittmann! (Beifall bei der SPÖ.)

Die Umsetzung betreffend muss ich sagen – Sie wissen ja um die Fragwürdigkeit die­ses Unterfangens –, statt die Chancen der Verordnung zu nützen, wurden alle Aus­nah­meregelungen in Anspruch genommen, jene, die sich bieten, und jene, die sich nicht bieten, zum Teil sogar DSGVO-widrig, um ein möglichst geringes Datenschutzniveau zu implementieren.

Sie alle kennen die Beispiele, sie sind zahlreich: die Schaffung von Datensammlungen im Bildungsbereich, die Öffnung von Gesundheitsdaten für zweifelhafte Projekte, womit das Thema Elga auf das Heftigste infrage gestellt wurde. Im Bereich der inneren Sicherheit wurde das Widerspruchsrecht gänzlich beseitigt, im Bereich der Straßen­verkehrsordnung und des Kraftverkehrswesens wurden die anonymisierten Daten durch pseudoanonymisierte Daten ersetzt. Darüber hinaus wurde die Chance, im Zu­sammenhang mit Datenschutzverletzungen eine Verbandsklage einzuführen, nicht genützt. Nun muss wieder jeder einzelne Rechtsuchende seine Ansprüche durch­set­zen, was einen deutlichen Schaden bedeutet.

Vieles wurde in letzter Minute und ohne öffentliche Debatte beschlossen. Wir haben jetzt verschiedene Teile, die schlichtweg europarechtswidrig sind.

In Summe ist es kein Ruhmesblatt für den Parlamentarismus und auch kein Ruhmes­blatt für die Regierung. Ehrlich gesagt, die Wahrheit ist, dass die Regierung relativ we­nig vorlegt, und bei dem wenigen, was sie tatsächlich vorlegt, sollte man zumindest er­warten können, dass die Qualität stimmt. In diesem Sinne wäre es schön, wenn der Herr Bundesminister auch noch ein paar Worte finden könnte, um uns zu erklären, wie es überhaupt dazu kommen konnte, dass wir in diese Problemlage geraten sind. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

12.52

Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abge­ordneter Mag. Wolfgang Gerstl zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung. Bitte.