21.15

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (PILZ): Herr Präsident! Ich habe mich sehr gefreut, dass mein Aufmerksamkeitstest Erfolg hatte und trotz später Stunde noch alle wuss­ten, dass ich falsch lag. (Abg. Martin Graf: Jetzt kannst du die Einlage spielen!)

Die Universitätsräte sind nach § 20 des Universitätsgesetzes eines der höchsten Or­gane der Universität. Bestellt werden sie über Vorschlag des Bildungsministers durch die Bundesregierung.

Wir wissen seit einer VfGH-Entscheidung aus dem Jahr 2008, dass Universitätsräte nach § 21 Abs. 14 abberufen werden können, wenn sie eine Nähe zu rechtsextremen Ansichten haben oder zu wenig Distanz dazu haben. (Abg. Martin Graf: Oder links­extreme! Alle Extreme!) – Kollege Graf hat ganz recht. – Unsere Überlegung ist nun, dem Senat als dem demokratischsten Gremium der Universität die Möglichkeit zu geben, nicht erst darauf warten zu müssen, solche Personen, die dem Ansehen der Uni­versität schaden können, abberufen zu können, sondern ihm schon bei der Bestel­lung die Möglichkeit zu geben, mit Zweidrittelmehrheit einem derartigen Bestel­lungsvor­schlag des Bildungsministers entgegentreten zu können.

Wer den Universitätsbericht 2017 ab Seite 255 gelesen hat, sieht dort ein wesentliches Merkmal universitärer Zusammenarbeit, nämlich die zunehmende Internationalität. Und für die Internationalität ist das Ansehen der Universität ganz wichtig. Wenn zumindest zwei Drittel der Senatsmitglieder meinen, dass eine Person dafür nicht geeignet ist, dann sollten wir im Rahmen der Universitätsautonomie dem Senat die Möglichkeit geben, einen derartigen Universitätsrat auch ablehnen zu können. – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz.)

21.17

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Weidinger. – Bitte.