15.08

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Sie betreiben Verunsicherung, und Verunsicherung trägt nicht zum sozialen Frieden bei. Vielleicht denken Sie auch darüber nach. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie des Abg. Loacker.)

Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz stammt in seinem Kern aus dem Jahr 2011, wie Sie wissen, und reagiert auf die Arbeitsmarktöffnung im Zuge der Ost­erweiterung der EU. Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz des heimischen Arbeitsmark­tes. Arbeitnehmer, die in Österreich arbeiten, sollen hier zu denselben Bedingungen ar­beiten, egal ob sie von einem Unternehmen mit Sitz in Österreich oder von einem Un­ternehmen mit Sitz im Ausland beschäftigt werden.

Der Grundsatz des gleichen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen Arbeitsort ist in die­sem Gesetz verankert. Es ist Zeit, dass mit der nunmehr kommenden Änderung der Entsenderichtlinie dieser Grundsatz auch auf europäischer Ebene verwirklicht wird.

Im Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz geht es nicht nur darum, dass Ar­beitnehmer den ihnen zustehenden Lohn bekommen, sondern es geht auch darum, zu verhindern, dass sich unredliche Unternehmen durch Unterentlohnung einen unlaute­ren Wettbewerbsvorteil verschaffen. Sie dürfen versichert sein, Frau Abgeordnete, das ist auch nicht im Sinne der Unternehmer! Es geht also auch um den Schutz der or­dentlichen und rechtskonform agierenden Unternehmen. Das muss man in Österreich auch garantieren. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz hat im österreichischen Arbeits­recht einen Wandel gebracht, da erstmals die behördliche Lohnkontrolle vorgesehen ist, verbunden mit empfindlichen Verwaltungsstrafen, wenn Unterentlohnungen festge­stellt werden. Entsendungen aus dem Ausland sind im Binnenmarkt natürlich möglich und im Sinne einer funktionierenden Wirtschaft auch erwünscht, allerdings muss ge­währleitstet sein, dass dabei die österreichischen Arbeitsbedingungen eingehalten wer­den und es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen durch Lohndumping kommt.

Es ist daher wichtig, diesen Bereich entsprechend zu überwachen und der Finanzpoli­zei die dafür notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Ich darf Ihnen sagen, ich bin mit dem Finanzminister laufend im Gespräch, und wir werden genug Ressour­cen für die Finanzpolizei zur Verfügung stellen. Das garantiere ich. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Neben den konkreten Kontrollen und Sanktionen im Einzelfall geht es mir aber auch um die präventive Wirkung. Es soll bekannt sein, dass in Österreich die Lohnbedin­gungen engagiert und nachhaltig kontrolliert werden und dass Unterentlohnungen ge­ahndet werden, damit Unternehmen von vornherein nicht mit Lohndumping kalkulieren.

In der Anfragebeantwortung ist die Entwicklung der Entsendemeldungen 2016 und 2017 dargestellt; ich möchte das nicht wiederholen. Den Statistiken ist auch zu ent­nehmen, dass die Entwicklungen in den übrigen Bereichen relativ stabil sind; ich möch­te auf die Statistiken wirklich nicht eingehen, diese finden Sie in der Anfragebeantwor­tung.

Kontrollen und Sanktionen sind notwendig und finden auch statt. Seit Inkrafttreten des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes sind über 2 800 Anzeigen wegen Un­terentlohnung erfolgt. Davon richten sich knapp 1 500 Anzeigen gegen Arbeitgeber mit Sitz im Ausland. Insgesamt sind rund 1 270 rechtskräftige Entscheidungen wegen Un­terentlohnungen ergangen, von denen sich über 700 gegen Unternehmen mit Sitz im Ausland richten, mit einer Strafsumme von knapp 11 Millionen Euro, davon 8,4 Millio­nen in Verfahren gegen Arbeitgeber mit Sitz im Ausland.

Hinzuweisen ist auch auf die Verwaltungsstrafen, die verhängt wurden, weil die entsen­denden Unternehmen die notwendigen Lohnunterlagen nicht bereitgehalten haben. Hier wurden in knapp 1 800 Fällen Strafen von insgesamt 7,3 Millionen Euro rechts­kräftig verhängt.

Meine Damen und Herren! Diese Zahlen zeigen, dass Kontrolle sinnvoll und auch in Zukunft notwendig ist. Daher ist es auch erforderlich – noch einmal –, die Kontrollbe­hörden mit den nötigen Ressourcen auszustatten. Dies ist eines der Themen des Kon­trollplans für die Finanzpolizei, die zurzeit zwischen dem BMF und meinem Ressort abgestimmt werden. Glauben Sie mir, ich arbeite, wie in so vielen Bereichen, auch in diesem Bereich sehr effizient. Es geht hier nicht um „speed kills“, sondern wirklich um effektive Kontrollpläne. Diese werden wir gemeinsam mit der Finanzpolizei erarbeiten, und sie werden demnächst vorhanden sein. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Der Kontrollplan beinhaltet einerseits die für die Ziele des Kontrollplans notwendigen Datengrundlagen, wie Daten über die Anzahl der Entsendungen nach Österreich, Da­ten über die Kontrolltätigkeit der Finanzpolizei oder auch Daten über die Bestrafungen. Auf Basis dieser Daten wird eine Risikoanalyse erstellt, um jene Branchen identifizie­ren zu können, in denen neben der laufenden Kontrolle eine besondere Schwerpunkt­kontrolle erfolgen soll. In diesem Kontrollkonzept werden auch die Mindestzahlen hin­sichtlich der zu kontrollierenden Betriebe enthalten sein.

Mir ist besonders wichtig, dass die Finanzpolizei auch personell ausreichend ausge­stattet ist, um ihrer wichtigen Aufgabe zum Schutz des heimischen Arbeitsmarktes nachzukommen. Ich werde mich in dem weiteren Gespräch mit dem Finanzminister dafür besonders einsetzen. Mein Ansatz ist, dass dieses neue Personal, das die Fi­nanzpolizei benötigt, zweckgebunden zur Umsetzung der Kontrollpläne eingesetzt wer­den soll – ich betone: zweckgebunden für die Umsetzung der Kontrollpläne! –, um nach Österreich hereinarbeitenden Lohn- und Sozialdumpern wirksam zu begegnen.

Geschätzte Damen und Herren! Ich sehe meine zentrale Aufgabe darin, unsere Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lohn- und Sozialdumping zu schützen und für die Wahrung ihrer Rechte zu kämpfen. Ich möchte wirklich, dass Sie das zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

15.15

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Zarits. – Bitte.