12.50

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Vizekanzler! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Geschätzte Staats­sekretäre! Meine Damen und Herren! Die Sozialdemokratie hat gemeinsam mit ande­ren Oppositionsparteien diese Dringliche Anfrage eingebracht. Sie kritisiert ja insbeson­dere die Hausdurchsuchungen vom 28. Februar dieses Jahres, die beim BVT selbst, also beim Verfassungsschutz, und bei Mitarbeitern des BVT stattgefunden haben. (Abg. Wittmann: ... Verteidigung des Innenministers!)

Dazu möchte ich sagen, dass man das natürlich kritisieren kann, ich selbst habe das auch als überschießend bezeichnet. Wenn zwei so wichtige staatliche Institutionen, die mit der Sicherheit befasst sind, öffentlich gleichsam als Konfliktparteien sichtbar wer­den, führt das nicht unbedingt zu mehr Vertrauen in solche Institutionen. Ich habe bei Diskussionen, ganz gleich in welchen Gremien, immer wieder dafür plädiert, dass man wohl überlegt, welche Schritte man setzt, damit das Vertrauen in die Sicherheit –Öster­reich gilt als eines der sichersten Länder der Welt – nicht angekratzt, nicht zerstört wird, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Plessl: Sehr richtig!)

Was ich aber nicht verstehe, ist, warum gerade die Sozialdemokratie so heftig Kritik an diesem Vorgang übt. Es war ja ihr Parteianwalt, Herr Dr. Gabriel Lansky, der im letzten Jahr bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige im Zusammenhang mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung eingebracht hat und gerade jene Untersuchungen haben wollte, die da stattgefunden haben. (Abg. Wittmann: Darf er das leicht nicht? – Abg. Jarolim: Darf er nicht?) Es ist der SPÖ-Parteianwalt, der im­mer wieder bei der Staatsanwaltschaft interveniert hat, warum denn in dieser Angele­genheit nichts geschehe (Abg. Wittmann: Darf er das nicht? – Abg. Leichtfried: Wol­len Sie ihm das verbieten?), deshalb verstehe ich jetzt Ihre Kritik an den Vorgängen der Staatsanwaltschaft nicht, meine Damen und Herren von der SPÖ! (Abg. Duzdar: ... mit dem Herrn Kickl passiert ist!)

Herr Kollege Jarolim, Sie haben doch die Novelle der Strafprozessordnung federfüh­rend mitverhandelt. Es ist jene Strafprozessordnung, die den Staatsanwalt, die Staats­anwältin zum Herrn, zur Herrin über das Ermittlungsverfahren macht. (Abg. Leicht­fried: Die werden wir noch brauchen!) Ich habe diese Reform immer kritisiert, das möchte ich Ihnen sagen, auch Ihr eigener ehemaliger Sicherheitssprecher hat diese Reform immer wieder kritisiert. Wir meinen, dass damit sehr viel Macht in einer Hand liegt: die Ermittlung selbst, die Entscheidung darüber, ob es zu einer Diversion kommt oder nicht, die Entscheidung darüber, ob Anklage erhoben wird oder nicht, die Ent­scheidung darüber, ob eingestellt wird oder nicht – all das entscheidet der Staatsan­walt. Das, meine Damen und Herren – da gebe ich dem Innenminister recht –, muss man handwerklich sehr wohl auseinanderhalten. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Was sind denn die Auslöser für die Hausdurchsuchungen beim Verfassungsschutz? Was sind die auslösenden Themen? (Abg. Jarolim: Ist der Moser schuld?) – Schauen Sie sich die Anordnungen an, Herr Kollege Jarolim! (Abg. Leichtfried: Dann ist der Moser schuld! – Abg. Wittmann: Sagen Sie jetzt, dass der Moser schuld ist?) Da ist zunächst die Frage der nordkoreanischen Pässe: Die Volksrepublik Nordkorea erteilt der Österreichischen Staatsdruckerei einen Auftrag, Pässe zu drucken. Wie üblich wer­den zu Vergleichszwecken Pässe einbehalten; wohlweislich Rohlinge, Rohlinge, die nicht verwendbar sind. Eine die Hausdurchsuchung begründende Annahme ist, dass der Volksrepublik Nordkorea dadurch ein Schaden entstanden sei. – Der Schaden war offenbar so groß, dass Nordkorea jetzt wieder Aufträge an die Staatsdruckerei verge­ben hat. Mit der Volksrepublik Nordkorea kennen Sie sich besser aus, zu ihr hatte die SPÖ ja traditionell gute Kontakte, wir nicht. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Ein bisschen stelle ich mir schon auch die Frage, wes Geistes Kind mancher Staats­anwalt ist, wenn er sich in diesem Zusammenhang Sorgen um den wirtschaftlichen Schaden der Republik Nordkorea macht.

Im zweiten Punkt – der ist viel interessanter – geht es um diese sogenannten nicht ge­löschten Daten, um Ermittlungsdaten aus den Ermittlungen, die gegen den SPÖ-Par­teianwalt Dr. Gabriel Lansky geführt worden sind, weil ihm unterstellt wurde, er würde für einen ausländischen Dienst spionieren. (Zwischenruf der Abg. Duzdar.) Da können Sie uns jetzt behilflich sein: Angeblich gibt es ein Urteil, wonach all diese ermittelten Daten hätten gelöscht werden müssen. Ich muss Ihnen sagen, ich finde dieses Urteil beim besten Willen nirgends. (Abg. Jarolim: Sie werden vieles nicht finden, Herr Kollege! Sie wollen auch vieles nicht finden!) Vielleicht gibt es ja irgendjemanden in der Republik – die Sitzung ist ja öffentlich –, der dieses Urteil hat. (Abg. Jarolim: Sie wol­len es nicht finden, Herr Kollege! – Abg. Duzdar: Das ist ja absurd! In diesem Zusam­menhang wollen Sie vieles nicht finden! – Abg. Wittmann: Sie wollen nicht!) Ich kenne in diesem Zusammenhang nur Abweisungen, ich kenne in diesem Zusammenhang nur Einstellungen, sonst wäre es ja wohl auch nicht möglich, dass uns die Oberstaatsan­waltschaft Linz diese Ermittlungsakten – die alle vom BVT hätten gelöscht werden müs­sen – für den Untersuchungsausschuss übermittelt.

Erklären Sie uns einmal, wie das funktioniert (Abg. Jarolim: Wir sollen das erklären?), wenn man auf der einen Seite als Staatsanwaltschaft mit einer Anordnung zur Haus­durchsuchung ins BVT geht (Abg. Jarolim: Sollen wir das erklären?), weil es angeblich ein Urteil gibt, dass all diese Daten hätten vernichtet werden müssen und nicht gehor­tet werden dürfen (Abg. Wittmann: Sie müssen das erklären! Die Ministerien müssen das erklären!), die Staatsanwaltschaft selbst aber diese Daten hat und sie uns für den Untersuchungsausschuss übermittelt! Das ist eine interessante Frage, die wir diskutie­ren sollten, aber das kann uns vielleicht Ihr Parteianwalt Dr. Gabriel Lansky beantwor­ten. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Wittmann: Wir brauchen das nicht zu erklären!)

Ein letzter Punkt, da Sie ja an der Aufklärung so interessiert sind (Abg. Jarolim: Abso­lut!) – Herr Klubobmann Kern, da würde ich Sie um Mithilfe ersuchen –: Nach meiner letzten Rede hier zu diesem Thema und der darauffolgenden Presseaussendung, die wir gemacht haben, habe ich interessante Post bekommen, und zwar gerichtet an den Parlamentsklub der ÖVP, zuhanden Herrn Werner Amon – damit dürfte ich gemeint sein –, Dr.-Karl-Renner-Ring 3, 1017 Wien, Betreff: APA-Aussendung.

Ich werde mit: Sehr geehrte Damen und Herren!, angesprochen – ich nehme an, man wollte ohnedies, dass die Öffentlichkeit über das Schreiben informiert wird –, sehr ge­ehrter Herr Abgeordneter Amon! Ich vertrete rechtsfreundlich meinen Kanzleikollegen Herrn Rechtsanwalt Dr. Gabriel Lansky – es dürfte sich um den SPÖ-Parteianwalt han­deln.

Ich werde massiv bedroht, Herrn Dr. Lansky hier nicht weiter zu erwähnen; meine Aus­sagen seien strafrechtswidrig, kreditschädigend, man behält sich rechtliche Schritte ge­gen mich vor – offensichtlich will mich der SPÖ-Parteianwalt mundtot machen. Das ist sehr interessant, möchte ich Ihnen sagen. Wenn Sie Aufklärung wollen, dann sagen Sie bitte Ihrem Anwalt, er soll es unterlassen, Abgeordnete, die am Rednerpult zur Cau­sa sprechen, anzugehen und den Versuch zu unternehmen, sie mundtot zu machen! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Duzdar: Dann sollten Sie vielleicht den Herrn Kickl einsetzen! – Zwischenruf des Abg. Klaus Uwe Feichtinger.)

12.58

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Rosen­kranz. – Bitte.