11.12

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ich möchte kurz auf die Vorredner replizieren, die der Sozialdemokratie einen Zickzackkurs vorge­worfen haben, und den auch auf das Schärfste zurückweisen. Unser Ansatz zu Ceta war immer eine ganz klare Linie (Zwischenrufe bei der FPÖ): Wir sind nicht gegen Freihandel, jedoch für faire Bedingungen (Beifall bei der SPÖ), die weder der Republik Österreich noch unseren Unternehmen einen Schaden zufügen. Und mit dem heutigen Ja zu Ceta machen ÖVP, FPÖ und auch die NEOS einen Kniefall vor den inter­natio­nalen Konzernen. (Abg. Loacker: ... Konzerne sagen! Konzerne!) Sie stellen sich gegen die österreichische Bevölkerung, gegen unsere Betriebe, die Klein- und Mittel­be­triebe, gegen unsere Kleinbäuerinnen und -bauern und vor allem gegen die Bevölkerung überhaupt. (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist schlimm genug, aber es geht noch weiter: Sie entmachten mir Ihrer Zustim­mung zu Ceta heute die Justiz, Sie schwächen unsere unabhängigen Gerichte und führen bewusst eine Paralleljustiz ein, welche keiner staatlichen Kontrolle unterliegt. Ich frage mich: Sind Ihnen die österreichischen Gerichte nicht gut genug? Sie wollen hiermit eine Zweiklassenjustiz einführen. Konzerne werden es sich in Zukunft mit Sondertribunalen richten können, wenn es um die Durchsetzung ihrer vermeintlichen Rechte geht. (Abg. Winzig: Aber das Abkommen haben wir nicht gelesen, oder?) Die Bürgerinnen und Bürger schauen durch die Finger, Frau Kollegin. (Abg. Winzig: Schauen wir uns das einmal an!) Schwarz-Blau-Pink verraten damit die österreichische Bevölkerung und vor allem KMUs und EPUs. (Beifall bei der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Winzig.)

Ihnen ist der Schuhhändler im Ort nicht so viel wert wie die internationale Turn­schuhkette; tut mir leid. Diese Regierung vertritt alles und jeden, aber mit Sicherheit nicht die österreichische Bevölkerung. Wir Sozialdemokraten stehen, wie ich schon eingangs gesagt habe, für freien Handel, aber es geht um dessen Ausgestaltung, und die ist bei Ceta das Problem. Lassen Sie mich das anhand von zwei Beispielen fest­machen!

Erstens: Österreich verliert durch die Sonderklagsrechte den politischen Spielraum, den wir hier national haben. (Abg. Gamon: Was denn genau? Haben Sie dafür ein Beispiel? – Zwischenruf der Abg. Winzig.) Ich möchte als Abgeordnete hier in Zukunft Gesetze für die österreichische Bevölkerung machen, nur: In der Ceta-Frage können wir das nicht mehr; wenn wir das heute durchwinken, werden wir das nie wieder hier im Parlament haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Mir geht es nicht um plumpe Angstmacherei, sondern ich möchte Ihnen Daten und Fakten auf den Tisch legen. Ein ganz konkretes Beispiel, es geht um Ecuador: Ecuador hat einen Rechtsstreit gegen den US-amerikanischen Ölkonzern Occidental verloren. Dieser hat ein riesiges Gebiet im Amazonas mit Öl verseucht und Tausende Menschen haben ihre Lebensgrundlage verloren. Nichtsdestotrotz hat das ISDS-Schiedsgericht entschieden, dass Ecuador dem US-Konzern 1,8 Milliarden Euro als Entschädigung für den durch das Gericht bewirkten Konzessionsentzug zahlen muss. (Zwischenruf der Abg. Gamon.) Herr Haubner, ich bin gespannt, ob Sie sich, wenn uns das in Österreich passiert, hier herausstellen und Ceta immer noch verteidigen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Winzig: Frau Ecker, das ist eine andere Rechtsbasis!)

Ceta zu ratifizieren ist meiner Meinung nach, wie wenn ich mir ein Haus kaufe mit einer Heizung, von der ich nicht weiß, ob sie in einem Jahr noch funktioniert; mir wurde ein edler Holzboden versprochen, ich weiß aber nicht, ob ich diesen in einem halben Jahr beim Einzug vorfinde, ob es nicht doch ein lausiger Teppichboden ist. (Abg. Winzig: Kennen Sie den Vertrag zwischen Ecuador ...?) Genau das möchte ich damit sagen: Es kann uns passieren, dass dieses Abkommen in einem Jahr, in zwei Jahren ganz anders ausschauen wird, und wir schauen hier in diesem Entscheidungsprozess hilflos zu.

Deshalb bringe ich folgenden Zusatzantrag ein:

Zusatzantrag

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Nationalrat behält sich gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 1 B-VG die Genehmigung verein­fachter Änderungen des gegenständlichen Staatsvertrags vor.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

11.16

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Zusatzantrag

gemäß § 53 Abs. 3 iVm § 76 Abs. 4 GOG-NR

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Cornelia Ecker, Genossinnen und Genossen

zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regie­rungsvorlage (152 d.B.): Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kanada an­de­rerseits samt Gemeinsamer Auslegungserklärung (178 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Nationalrat behält sich gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 1 B-VG die Genehmigung verein­fachter Änderungen des gegenständlichen Staatsvertrags vor.“

Begründung

Das CETA-Abkommen enthält eine Reihe von vereinfachten Änderungsmöglichkeiten, durch die der Inhalt des Abkommens nach der parlamentarischen Genehmigung noch erheblich verändert werden kann. Sofern sich der Nationalrat eine Genehmigung die­ser Änderungen nicht vorbehält, erfolgen diese ohne irgendeine demokratische Kon­trolle.

Diese Vertragsänderungskompetenzen, die insbesondere dem Gemischten CETA-Ausschuss zustehen, hat auch das deutsche Bundesverfassungsgericht in seiner vor­läufigen Entscheidung über die Eilanträge gegen CETA kritisiert und verlangt, dass eine umfassende demokratische Rückbindung solcher Entscheidungen sicherzustellen ist.

Vereinfachte Vertragsänderungskompetenzen in CETA betreffen u.a.:

-           Eine allgemeine Änderungsermächtigung des Abkommens durch die Vertrags­parteien (Artikel 30.2 Abs. 1)

-           Die Änderung von Protokollen und Anhängen des Abkommens durch den Ge­mischten CETA-Ausschuss (Artikel 30.2 Abs. 2)

-           Änderungen anlässlich des Beitritts weiterer Staaten (Artikel 30.10 Abs. 4)

-           Änderungen und Erweiterungen der Konzerne zustehenden Sonderrechte durch den Gemischten CETA-Ausschuss (Artikel 8.10 Abs. 3)

-           Änderungen der Anhänge des Kapitels 5 durch den Gemischten Verwal­tungs­ausschuss für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (Arti­kel 5.14 Abs. 2 lit. d)

-           Änderungen an den Streitbeilegungs- und Transparenzregeln (der Verfahrens­regeln der Konzerngerichte) (Artikel 8.44 Abs. 3)

-           Einseitige Änderungen der Anhänge des Kapitels 19 (Öff. Beschaffungswesen) (Artikel 19.18)

-           Änderung des Anhangs über geschützte Ursprungsbezeichnungen wie Tiroler Speck durch den Gemischten CETA-Ausschuss (Artikel 20.22)

Diese Änderungen können dazu führen, dass CETA ohne Zutun des Nationalrates völlig verändert wird. Durch den Vorbehalt der Genehmigung vereinfachter Änderun­gen kann ausgeschlossen werden, dass solche Änderungen völkerrechtlich verbindlich für Österreich ohne eine vorangehende demokratische Entscheidung wirksam werden.

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Präsidentin Doris Bures: Der Zusatzantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Frau Abgeordnete Gamon gelangt nun zu Wort. – Bitte.