17.14

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Lieber Herr Abgeord­ne­ter Lindner, Sie können versichert sein, dass ich parlamentarische Anfragen sehr ernst nehme – ich war einmal Parlamentarier, also kann ich mich in Ihre Rolle versetzen –, aber sorry: Bei diesen Fragen war nicht mehr drinnen.

Zur parlamentarischen Anfrage Nr. 601 betreffend eine Ausweitung des Schutzes vor Diskriminierung auf europäischer Ebene hat am 10.4.2018 eine Koordinierungssitzung im Bundeskanzleramt stattgefunden, da unterschiedliche Ressorts für die Gleich­be­handlung zuständig sind und die Anfrage gleichlautend, wie Sie selber gesagt haben, an mehrere Ressorts gerichtet wurde.

Mein Ressort ist federführend für die Gleichbehandlung im Privatbereich zuständig. Dazu möchte ich noch anmerken, dass der Staat mit der Umsetzung dieser Richtlinie tief in die Privatsphäre eingreifen würde, denn dieser Richtlinienentwurf soll das Ver­hältnis zwischen den Bürgern regeln, aber nicht das Verhältnis zwischen den Bürgern und dem Staat. Das sehe ich als sehr bedenklich. (Beifall bei der FPÖ und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

Der Richtlinienvorschlag zur Gleichbehandlung stammt aus dem Jahr 2008 und wird unter dem österreichischen Ratsvorsitz weiterverhandelt. Von den Beamten und Beam­tinnen meines Ressorts wurde bereits ein Konzept mit Abänderungsvorschlägen zum Richtlinienvorschlag für den österreichischen Vorsitz erarbeitet, das Grundlage für die Fortsetzung der Diskussion sein soll. Dieses Konzept wurde letzte Woche mit der Europäischen Kommission abgestimmt.

Am 16. Juli 2018 ist die erste Ratsgruppensitzung unter dem österreichischen Vorsitz in Brüssel geplant, in der diese Abänderungen beraten werden. Bei der Abänderung handelt es sich in erster Linie um eine Klarstellung des Richtlinientextes. Die bishe­rigen Präsidentschaften haben jeweils zwei Ratsarbeitsgruppensitzungen abgehalten. Diese Vorgangsweise werden wir weiterführen. Es ist somit noch eine zweite Rats­arbeitsgruppensitzung in Brüssel geplant.

Der Richtlinienvorschlag ist von den Mitgliedstaaten einstimmig zu beschließen und wird derzeit von zwei Mitgliedstaaten, Deutschland und Polen, blockiert. Der vorlie­gen­de Richtlinienvorschlag zielt darauf ab, Diskriminierungen wegen Religion, Weltan­schau­ung, Behinderung, Alters und sexueller Orientierung, die außerhalb der Arbeitswelt erfolgen, zu verhindern. Gerade im Bereich des Zugangs zu Gütern und Dienstleis­tungen ist das Spannungsverhältnis zur Privatautonomie zu beachten. Wir haben diese Frage in Österreich in den vergangenen Jahren mehrmals diskutiert.

Ich möchte in diesem Zusammenhang herausstreichen, dass der Schutz vor Dis­kriminierung in der Arbeitswelt umfassend geregelt ist. Was den Bereich außerhalb der Arbeitswelt betrifft, haben wir wichtige Bereiche, vor allem Diskriminierungen beim Zugang zu Gütern wegen Geschlechts, ethnischer Herkunft oder Behinderung, gut geregelt. Im Übrigen halte ich es für sinnvoll, die Entwicklung auf europäischer Ebene abzuwarten. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.17

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Mag.a Michaela Steinacker zu Wort gemeldet. Ab jetzt gilt 5 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte.