17.18

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Ja, das Thema der Anfragebeantwortung, der Richtlinienvorschlag, der einen Grundsatz der Gleichbehandlung vorsieht – wie gesagt, nicht nur betreffend einen einzigen Bereich, sondern auch was Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Orien­tierung betrifft –, wird auf europäischer Ebene schon sehr lange diskutiert, um nicht zu sagen: Das zieht sich wie ein Strudelteig. Und warum zieht es sich wie ein Strudel­teig? – Weil es eben aufgrund der Vielfalt der Thematik und des Eingriffs in sehr persönliche Rechte von Privaten sehr, sehr kontrovers diskutiert wird.

Nicht umsonst hat die Europäische Union genau in diesem Fall das Gesetz­gebungs­verfahren aufgrund des Artikels 19 im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehen, der besagt: In dieser sensiblen Materie und aufgrund der damals schon im Vorfeld sehr, sehr kontroversen Diskussionen wollen wir einerseits eine Ein­stimmigkeit im Rat und andererseits eine Zustimmung des Europäischen Parlaments.

Schon alleine daraus können Sie ablesen, dass es nicht so einfach ist und dass es natürlich in der Findung einer gemeinsamen Richtlinie, die dann in dieser Art und Weise verabschiedet werden kann, nicht nur einer langen Vorbereitungszeit bedarf, sondern genau dieser Initiative, die die Frau Bundesminister jetzt setzt, um mit Lösungsvorschlägen im Rahmen des EU-Ratsvorsitzes von Österreich eben wieder Fahrt aufzunehmen. Dass es in Österreich aufgrund unserer bereits im Bereich der Antidiskriminierung geltenden Gesetze sehr wohl schon einen sehr, sehr hohen Stan­dard gibt, das, glaube ich, wissen wir hier im Hohen Haus, die wir auch an diesen Ge­setzen mitgewirkt haben, sehr genau.

Eines ist klar: Einen Alleingang Österreichs zu diesen Themen soll und wird es aus meiner Sicht nicht geben. Ich bin sehr dafür, dass die Frau Bundesministerin versucht, im nächsten halben Jahr Lösungen zu finden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es geht um Achtsamkeit und Sorgsamkeit, denn der Eingriff in die Privatsphäre von Menschen, in die Grundrechte, die jeder Einzelne hat, trifft Betroffene ja massiv. Nicht umsonst gibt es dazu auch in der europäischen Menschenrechtskonvention, der wir uns verpflichtet haben, ganz klare Regelungen.

Wir überlegen in jeder Hinsicht, wenn wir einen Eingriff in Grundrechte vornehmen, dass dies jedenfalls dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit untergeordnet sein muss. Mit Achtsamkeit die Rechte von Privatpersonen einzuschränken erachte ich wirklich als etwas, bei dem man meiner Meinung nach darüber nachdenken kann, ob man es überhaupt tut, und wenn man es tut, dann muss man es mit Sorgfalt, Überlegtheit und Räson tun. Diese Abwägung der Verhältnismäßigkeit, Frau Bundesministerin, erwarten wir alle, und ich glaube, bei Ihnen ist das gut aufgehoben. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.20

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek. – Bitte.