17.43

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Frau Präsidentin! Geschätzte Abgeordnete zum Nationalrat! Ich freue mich, dass wir heute mit Ihnen das Bundesgesetz zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastruk­turaufbau für alternative Kraftstoffe diskutieren dürfen.

Gerade im Verkehr sind die CO2-Emissionen seit 2016 wieder im Steigen begriffen. Das bedeutet für uns natürlich auch, dass wir einen großen Auftrag haben, die Attrak­tivität von sauberen Antrieben zu forcieren und damit einhergehend natürlich auch den CO2-Ausstoß im Verkehr zu reduzieren. Das ist ein wesentlicher und großer Schwer­punkt, den wir auch mit unserer #mission 2030, unserer integrierten Klima- und Ener­giestrategie, verfolgen. Wir haben darin das ambitionierte Ziel verankert, rund 7,2 Mil­lionen Tonnen CO2 rein im Verkehr einzusparen. Das ist sehr ambitioniert, aber auf jeden Fall machbar.

Die Tank- und Ladeinfrastruktur wird dazu natürlich einen maßgeblichen Anteil leisten müssen. Wir sehen, dass uns zum Teil die Automodelle fehlen – wir haben zurzeit in Österreich aufgrund der Nachfrage immer wieder Lieferengpässe –, aber nicht nur das, ganz entscheidend wird auch sein, die Rahmenbedingungen herzustellen, damit die Besitzer von E-Autos ihre Autos in Österreich wirklich flächendeckend betanken kön­nen.

Das vorliegende Gesetz leistet einen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele, und es ist auch eine Umsetzung einer EU-Verordnung. Wir schaffen mit diesem Gesetz die Vor­aussetzungen dafür, dass Ladestationen öffentlich zugänglich zu betreiben sind. Ich muss Herrn Abgeordneten Hoyos, der vor mir gesprochen hat, ein bisschen kor­rigieren – er dürfte sich auf einen alten Gesetzestext bezogen haben –: Es ist keine Grundsatzverordnung und somit auch keine Ländergesetzgebung mehr notwendig. Das war im ersten Entwurf, wie er noch vor wenigen Monaten vorgelegen ist, so, wir haben aber maßgeblich nachgebessert. Die Klarstellungen führen vor allem auch zu einer wesentlichen Verbesserung für Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen und, was uns wichtig ist, zu einem dichteren Netz an öffentlichen Ladestationen.

Zweitens sagt das Gesetz, dass Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladepunkten ihre Ladesäulen allen Nutzerinnen und Nutzern anbieten müssen, das heißt, die Be­treiber müssen sicherstellen, dass ihre Ladepunkte von jedem genutzt werden können, ohne dass beispielsweise eine Mitgliedschaft oder Ähnliches vorgewiesen werden muss.

Wir haben aber gleichzeitig auch sinnvolle Ausnahmen eingeführt, das betrifft bei­spielsweise E-Taxidienste, E-Carsharing-Modelle oder Ladepunkte für E-Busse. In diesem Fall würde nämlich eine Verpflichtung zur öffentlichen Zugänglichkeit Neu­investitionen in die Ladeinfrastruktur verhindern oder erschweren.

Zum Dritten, und das ist auch sehr wichtig – wir alle kennen es eigentlich auch von unserer Handynutzung –, wird die Grundlage für einheitliche Steckerstandards bei E-Ladestationen sowie eben auch bei Wasserstoff- und CNG-Tankstellen geschaffen. Das Problem, dass man zu einer Tankstelle kommt und dann nicht laden kann, weil der Stecker ein falscher ist, sollte hiermit in diesem Bereich ausgemerzt werden. Dazu werden von meiner Kollegin Bundesministerin Margarete Schramböck entsprechend EU-Vorgaben Normen erlassen und die technischen Standards somit einheitlich umgesetzt. Mit diesem Gesetz wird sichergestellt, dass sowohl die Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen als auch die Unternehmen einen klaren Vorteil haben.

Bezogen auf seinen vorhergehenden Redebeitrag kann ich Herrn Abgeordnetem Leichtfried sogar ein Argument liefern, damit die SPÖ auch zustimmen kann – ich verstehe seinen Schmerz zum Teil, da er das als zuständiger Minister damals leider nicht zur Umsetzung hat bringen können –: Der Vorwurf, dass es keine Preistrans­parenz oder Sonstiges geben soll, stimmt nicht, weil die EU-Richtlinie in diesem Punkt bereits durch innerstaatliche Vorschriften umgesetzt ist. Es handelt sich dabei nämlich um die Bestimmungen des Preisauszeichnungs- und des Dienstleistungsgesetzes und bei der Angemessenheit der Preise um Bestimmungen des Zivilrechts und des Wettbe­werbsrechts. Diese beiden Gesetze decken also Ihre Forderung vollends ab, das heißt, wir haben diese Umsetzung nicht noch einmal machen müssen, weil wir das bereits innerstaatlich umgesetzt haben.

Zu den verschiedenen Methoden der Preisfindung – das ist jetzt schon auch wichtig – und Preisfestsetzung bei öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen ist aber dazuzu­sagen, dass nicht nur Österreich, sondern auch andere EU-Staaten noch kein einheit­liches Geschäftsmodell gefunden haben, das sich wirklich etabliert hat. Wir sind da in sehr engem Austausch mit anderen EU-Staaten, werden auch beobachten, wie sich das entwickelt, und natürlich gegebenenfalls auch Anpassungen vornehmen.

Ich hoffe, dass sich auch die SPÖ überzeugen lässt. Es gibt diese nationale Verord­nung und Umsetzung bereits, somit sind auch Ihre Punkte vollends erfüllt. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir für das vorliegende Gesetz eine sehr breite Mehrheit bekommen, weil es unser großes Ziel, die CO2-Reduktion maßgeblich voranzutreiben, erleichtern wird. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.48

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Christoph Stark. – Bitte.