18.11

Abgeordneter Robert Laimer (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Meine Damen und Herren! Der Beschluss der vor­liegenden Novelle des Chemikaliengesetzes, des Wasserrechtsgesetzes und des Abfall­wirtschaftsgesetzes anlässlich der Umsetzung der EU-Quecksilberverordnung hätte eigentlich eine reine Formalangelegenheit werden können, ja, werden müssen.

Die Regierungsvorlage in der Fassung, die dem Umweltausschuss vorgelegt wurde, hätte dazu auch eine gute Grundlage geboten und wäre, was die Umsetzung der Richtlinie betrifft, zustimmungsfähig gewesen. – Hätte, hätte! (Abg. Höbart auf einen Aufkleber auf der Brusttasche des Redners mit der Aufschrift „Ceta stoppen“ deutend : Haben Sie so einen Sticker für den Herrn Kern auch? Hat er den auch getragen, der ehemalige Herr Bundeskanzler?) Leider haben es ÖVP und FPÖ aber einmal mehr vorgezogen, sich in Umweltbelangen als Befehlsempfänger der Wirtschaftskammer in Szene zu setzen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Rund zwei Stunden vor dem Umweltausschuss haben ÖVP und FPÖ nämlich einen Abänderungsantrag übermittelt, der im Wesentlichen aus der Begutachtungs­stellung­nahme der Wirtschaftskammer abgeschrieben war. (Rufe bei der SPÖ: Das ist ja unerhört!)

Worum geht es inhaltlich? – Die Regierungsvorlage hat vorgesehen, dass die Sicher­heitsdatenblätter für gefährliche Stoffe, wie schon bisher in der Chemikalienverordnung geregelt, auch künftig an das Umweltbundesamt und zusätzlich an die Vergiftungsinfor­mationszentrale übermittelt werden sollen. Diese Regelung wurde von der AUVA auch ausdrücklich begrüßt und als wichtiger Beitrag zum ArbeitnehmerInnenschutz bezeich­net. In der Stellungnahme der Wirtschaftskammer ist allerdings von einem wesent­lichen „Aufwand bei den Verantwortlichen“ und davon die Rede, dass, „auch wenn es dem derzeitigen Stand entspricht [...] eine Meldung [...] keinesfalls [...] notwendig“ ist. Ich frage mich, was im digitalen Zeitalter dieser wesentliche Aufwand ist, wenn man bei einer Meldung einen zweiten oder einen dritten Empfänger hinzufügen würde.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenig überraschend haben sich die Regierungs­fraktionen gegen die ausdrückliche Empfehlung der AUVA gestellt und für das „Wünsch dir was!“-Konzert der Wirtschaftskammer ausgesprochen. (Abg. Plessl: Das verstehen wir nicht!) Das ist wieder einmal bezeichnend dafür, wessen Interessen diese Regie­rung vertritt, nämlich nicht die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Kurioserweise hat Abgeordneter Rauch von der FPÖ dann auch noch den Abän­derungsantrag im Ausschuss eingebracht; sonderlich überzeugt hat der Kollege dabei nicht gewirkt, aber so geht es einem eben als FPÖ, wenn man Sozius der ÖVP ist. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Sie sprechen aus Erfahrung!)

Ich habe es im Ausschuss schon angesprochen: Mit diesem Paket soll auch eine Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes beschlossen werden. Auch da fehlt die längst ausständige Umsetzung der Aarhus-Konvention – und wieder stellen Sie, Frau Minis­terin, sich gegen Umweltinteressen; von Ihnen hören wir leider nur Lippenbe­kennt­nisse. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Liste Pilz.)

18.14

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Franz Hörl. – Bitte.