Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung, 13. Juni 2018 / Seite 44

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Einige weitere Beispiele für Aussagen zur Notwendigkeit einer CETA-Volksab­stim­mung:

•             „Eine Volksabstimmung über CETA ist Koalitionsbedingung.“ - Heinz-Christian Strache in "Österreich", September 2017.

•             „Sollte die FPÖ in Regierungsverantwortung kommen, wird der Ausbau der direkten Demokratie absolute Koalitionsvoraussetzung sein“, versicherte Hofer, „denn die Österreicher müssen über Inhalte selbst entscheiden können, wenn sie das wollen.“ – Norbert Hofer per OTS, September 2017.

•             Den Teil von CETA, der im Parlament zur Abstimmung kommt, wollen wir unbedingt einer Volksabstimmung unterziehen, weil es hier um eine starke Ein­schränkung der Souveränität Österreichs geht."  - FPÖ-Abg. Harald Stefan im ORF, November 2017.

Auch 562.379 ÖsterreicherInnen haben im Zuge des Volksbegehrens „Gegen TTIP/CETA“ ihre Kritik an den Abkommen kundgetan und ein Verfassungsgesetz gefordert, das eine Genehmigung von CETA und TTIP nur auf Grundlage einer eige­nen verfassungsrechtlichen Ermächtigung erfolgen darf.

Nunmehr soll aber alles anders sein. Die FPÖ stimmte bereits im Regierungs­programm der Ratifikation von CETA bedingungslos zu und enttäuscht dadurch nicht nur die 562.379 UnterstützerInnen des Volksbegehrens. Sie hat geradezu kapituliert. Als Trost erhielt sie scheinbar die vorübergehende Aufhebung des Rauchverbots. Die Bedrohung durch Konzernklagen gilt mit Zustimmung der FPÖ jedoch für alle Zukunft unbefristet.

Mit dem vorliegenden Antrag erhalten die FPÖ-Abgeordneten eine letzte Chance, zur Vernunft zu kommen und das von ihnen geleistete Wahlversprechen doch noch einzu­lösen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 


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