Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung, 13. Juni 2018 / Seite 62

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Teilnahme an multilateralen Umweltabkommen das Vorsorgeprinzip in sehr vielen Fällen, und selbst im nationalen Recht ist das Vorsorgeprinzip im Umwelt- und Nach­hal­tigkeitsrecht enthalten. Aber auch Ceta selbst hat wichtige Bezüge und Verweise auf das Vorsorgeprinzip.

Ein weiterer Kritikpunkt waren immer die Arbeitnehmerrechte, aber auch dieser Wunsch der Linken ist jetzt erfüllt, denn Kanada hat seit Juni 2017 alle acht ILO-Überein­kom­men ratifiziert. 

Zum Thema Investitionsschutz und Regulierungsmaßnahmen bekräftigen die Vertrags­parteien EU und Kanada im Abschnitt D ihr Recht – und ich zitiere –, „zur Erreichung legitimer politischer Ziele wie des Schutzes der öffentlichen Gesundheit, Sicherheit, des Schutzes der Umwelt oder der öffentlichen Sittlichkeit, des Sozial- oder Ver­braucherschutzes oder der Förderung und des Schutzes der kulturellen Vielfalt in ihrem jeweiligen Gebiet Regelungen zu erlassen.“

Artikel 8.18 besagt, dass ein Investor nur dann eine Klage gegen einen Staat ein­bringen kann, wenn der Staat eine Pflicht verletzt, das heißt zum Beispiel eine Dis­kriminierung bei Enteignung. Zusätzlich zu diesem Verstoß muss der Investor noch einen tatsächlich erlittenen Schaden haben.

Artikel 8.9 legt fest, dass durch Änderung von Gesetzen und Regelungen eines Staates, die sich auf einen Investor negativ auswirken, kein Verstoß gegen eine solche Verpflichtung vorliegt.

Somit ist das right to regulate, also die Regulierungshoheit des Staates, ein wichtiger Bestandteil dieses Abkommens. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Weiters ist sichergestellt, dass die öffentlichen Dienstleistungen der Daseinsvorsorge nicht untergraben werden. Das finden Sie nicht nur im Abkommen, sondern auch unter Punkt 4 der Gemeinsamen Auslegungserklärung, die sich Herr Klubobmann Kern auf die Fahnen geheftet hat und auf die er so stolz war. Ich zitiere:

„[...] CETA wird die Regierungen nicht daran hindern, öffentliche Dienstleistungen zu erbringen, die zuvor von privaten Dienstleistern erbracht wurden, oder Dienst­leis­tun­gen, zu deren Privatisierung die Regierungen sich entschlossen hatten, wieder unter öffentliche Kontrolle zu bringen.“

Die Irrwege und der Zickzackkurs der SPÖ bei Handelsabkommen sind bekannt; ich möchte zum Schluss meiner Rede heute noch einige Bonmots zitieren:

Da war zum einen ein Initiator des Volksbegehrens, SPÖ-Bürgermeister Thumpser, der vor laufender ORF-Kamera gesagt hat, er habe nur acht Seiten des Abkommens ge­lesen, dann sei ein Satz über 15 Zeilen lang gekommen und dann sei er ausgestiegen.

Es war des Weiteren die damalige SPÖ-Kollegin Holzinger, die ganz stolz aus dem Leseraum TTIP gekommen ist und uns das Investor-state dispute settlement erklärt hat. Darüber war aber leider im Leseraum nichts vorhanden. Sie hat das mit dem State-to-State dispute settlement verwechselt, etwas ganz anderem. (Abg. Haider: Dilettantisch!)

Was mich an der Umfrage der SPÖ zu Handelsabkommen am meisten fasziniert hat, war die Frage, ob wirklich gewollt wird, dass mit Handelsabkommen Standards gesenkt werden. – In der Tat haben 10 Prozent gesagt, dass sie das wollen, und das macht mir wirklich Angst. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich finde es schade, dass die SPÖ den freien fairen Handel, der uns jahrelang unseren Wohlstand beschert hat, auf dem Altar des Populismus opfert. Die nächste Generation hat ein Recht darauf, dass wir unsere Werte und Standards auch in diese globalisierte


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