Es wird Aufgabe der Volksanwaltschaft sein und bleiben, unabhängig von Sonderberichten das Augenmerk auf die Kinder zu richten, denn wer heute die Rechte der Kinder sichert, sichert morgen die Rechte der Menschen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)
14.38
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Nächster Redner: Herr Volksanwalt Fichtenbauer. – Bitte.
Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Abgeordneter Marchetti hat ein Lieblingsthema von mir aufgebracht – dieses ist nicht diesem speziellen Thema zugehörig, das wir jetzt besprechen, sondern würde zum vorigen Tagesordnungspunkt passen –: Ich habe schon oft die Schließung von Prüflücken erwähnt. Durch die Auslagerung von Rechtsträgern kam es dazu, dass der Rechnungshof zwar für ausgelagerte Rechtsträger, an denen die öffentliche Hand zu 50 Prozent beteiligt ist, zuständig ist, das aber nicht für die Volksanwaltschaft gilt. Ich wiederhole den vielleicht schon hundert Mal ausgesprochenen Appell, das Parlament möge diese Prüflücke schließen.
Zum aktuellen Thema darf ich sagen, dass ich sehr dankbar bin, dass dem Gebiet des mir besonders nahe liegenden Themas – wir haben ja doch eine Arbeitsaufteilung –, nämlich der chronisch kranken Kinder im Schulsystem, Aufmerksamkeit geschenkt wird. Ich darf auch bei dieser Gelegenheit wiederholen: All das, was wir feststellen, ersinnen und an Verbesserungen einfordern, ist Gegenstand der Gesetzgebung. Die Volksanwaltschaft zeigt auf, aber gesetzliche Anpassungen muss das Parlament treffen.
Ich wiederhole das, was schon von Frau Abgeordneter Mühlberghuber gesagt wurde: Wir haben im Schulsystem 190 000 chronisch kranke Kinder. Das ist erschreckend viel, das ist keine kleine Zahl, da sie tendenziell auch steigt. Aus Gründen, die sozialmedizinischer Betrachtung bedürfen, haben wir leider – leider! – eine Zunahme typischer Kinderkrankheiten: Epilepsie, Diabetes, Asthma und so weiter. Mit dieser Zunahme, diesem wachsenden Bedrohungsszenario – so würde ich es nennen – nicht einhergegangen ist die Fähigkeit des Schulsystems, damit umzugehen.
Immerhin ist es so gewesen, dass einer Forderung der Volksanwaltschaft, die anlässlich des Symposiums im Jahr 2015 erhoben worden ist, dass die Hilfstätigkeit medizinischer Art durch Lehrpersonen eventuell als Fall der Amtshaftung zu betrachten wäre – denn viele Lehrer haben sich davor gefürchtet, haftbar zu sein, wenn sie helfen, Spritzen zu geben –, nachgekommen wurde. Es gibt keinen einzigen Fall, aber mit dem Bildungsreformgesetz 2017 ist diese Befürchtung beseitigt worden.
Die Volksanwaltschaft bittet das Parlament, dieses Thema nicht nur einmal im Jahr anlässlich der Berichtslegung zu debattieren, sondern sich permanent damit zu beschäftigen. Es gibt keine Gegenargumente, keine Widerworte zu einer weiteren Forderung, die wir erhoben haben, nämlich dass chronisch kranken Kindern jedenfalls die volle Teilhabe am schulischen Alltag zu ermöglichen ist. Es muss daher das Maß der Aufmerksamkeit, auf die Bedürfnisse der Kinder einzugehen, als Dienstpflicht der Lehrerschaft verankert sein. Die Pädagogen müssen im Rahmen ihrer Aus- und Fortbildung, die jetzt ohnedies schon sehr viele Jahre in Anspruch nimmt, über grundlegende medizinische Fakten und ausreichende problemorientierte Kompensationsmöglichkeiten hinreichend informiert und dafür ausgebildet werden.
Medizinisches Grundwissen ist daher als fixes Ausbildungsmodul in der Lehrerausbildung zu verankern. Speziell geschulte Ansprechpersonen innerhalb der Lehrer-
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