schaft müssen zur Verfügung stehen, um eine eventuell rasch erforderliche Hilfeleistung zu gewährleisten. Als Fern- und Abschlussziel schwebt mir vor, ein School-Nurse-System nach englischem Vorbild einzurichten, wonach für Schwerpunktschulen jederzeit schnell verfügbares Hilfspersonal medizinischer Art etabliert werden sollte.
So weit, so gut. Wir handeln im Rahmen des Bohrens harter Bretter. Es genügt aber nicht, das einmal positiv zu verankern. Verbunden mit meiner Wahrnehmung, dass Gott sei Dank die Behandlung chronisch kranker Kinder in der Schule und die Behandlung von Kindern und ihren Rechten in den öffentlichen Einrichtungen nicht farbnotiert sind, sondern eine Querschnittsmaterie, bin ich der festen Überzeugung, dass dieses Thema – und die Verbesserung – nicht parteipolitisch konnotiert werden kann, sondern ein Maß des Zusammenwirkens der parlamentarischen Kräfte darstellt und darstellen muss. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
14.43
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Nächster Redner: Herr Volksanwalt Kräuter. – Bitte, Herr Volksanwalt.
Volksanwalt Dr. Günther Kräuter: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich einmal herzlich bedanken, dass wir die Berichte der Volksanwaltschaft heute zu einer guten Zeit diskutieren können. Ich glaube, dass das auch die interessierte Öffentlichkeit schätzt. Vielleicht ist das auch der Beginn einer guten Tradition, was die Gestaltung der Tagesordnungen betrifft.
Lassen Sie mich noch ein paar Anmerkungen zu Kindesabnahmen und Fremdunterbringung machen: Wir haben leider eine alarmierende Tendenz. Wenn ich Wien oder die Steiermark hernehme: Mehr als 1 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind fremduntergebracht. Da ist es wirklich einmal notwendig, den Ursachen auf den Grund zu gehen.
Ich habe dem steiermärkischen Landtag jetzt empfohlen, eine wissenschaftliche Untersuchung machen zu lassen – das habe ich auch in Richtung Wien gemacht –, dann kann man, glaube ich, vermeiden, dass – derzeit 9 000 – Kinder und Jugendliche in sozialpädagogischen Einrichtungen untergebracht sind. Dort gibt es natürlich wieder die Probleme, was fehlende Qualitätskriterien, fehlende einheitliche Rahmenbedingungen betrifft. Unsere Empfehlungen liegen auf dem Tisch: Unterbringung nahe der Familie, maximale Gruppengröße: zehn Kinder und Jugendliche, Gewaltprävention, sexualpädagogische Konzepte, natürlich entsprechende Aus- und Weiterbildung, Supervision, was qualifiziertes Personal betrifft.
Derzeit gibt es riesige Unterschiede zwischen den Bundesländern. Das widerspricht übrigens krass der UN-Kinderrechtskonvention, die ja bei uns in Österreich in Geltung und anzuwenden ist. Es gibt einen Entwurf der Bundesregierung betreffend Kompetenzverschiebung der Kinder- und Jugendhilfe zu den Ländern. Ich möchte davor warnen, das ist die ganz falsche Richtung – glauben Sie mir aufgrund unserer Erfahrungen aus den Kommissionsbesuchen, unseren amtswegigen Prüfverfahren, den Beschwerden –, damit würden die Probleme prolongiert und wahrscheinlich verschärft. Also wir als Volksanwaltschaft werden in der Begutachtung sehr klar zum Ausdruck bringen, dass die Gesetzgebung Bundessache sein muss und die Vollziehung in die Länder gehört.
Ich möchte noch etwas zum Gesundheitsthema sagen, weil das so oft angesprochen wurde. Ja, tatsächlich gibt es da wirklich dramatische Zahlen: Jeder dritte Bub und jedes vierte Mädchen in der Volksschule ist – mit allen nur erdenklichen Spätfolgen – übergewichtig. Ich weiß schon, es gibt einzelne Projekte, was Ernährung betrifft – Schul-
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