Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung, 13. Juni 2018 / Seite 117

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Auch viele Lehrer_innen und Elternvertreter_innen halten solche Überlegungen für sinnvoll: "Wir wissen am besten, wo die Kompetenzen der Schüler je nach Schul­schwerpunkt liegen", sagt beispielsweise Gerlinde Bernhard, Vorsitzende der Standes­vertretung der Lehrer für Berufsbildende Höhere Schulen im Standard. [7]

NEOS fordern zudem im Rahmen der Reifeprüfung einen Fokus auf Medienkom­petenz. Dank der digitalen Revolution hat man ganze Bibliotheken jederzeit zur Hand. Nachrichten sind immer, überall und sofort verfügbar und die große Menge kann auch überfordern. Menschen müssen deshalb lernen, sich daraus eine sachkundige, eigene Meinung zu bilden. Dementsprechend sollen künftig auch in Prüfungen moderne Konzepte wie „Open Book Testing“ und internetfähige Geräte zum Einsatz kommen. Dies entspricht dann auch Bewährungssituationen, wie sie „im echten Leben“ auf die mündigen Menschen warten werden.

Die Zentralmatura als Instrument für kontinuierliche Schulentwicklung

Die Zentralmatura soll jedoch nicht nur im Sinne der Schüler_innen und Lehrer_innen nachgeschärft werden, sondern auch verstärkt als Instrument für kontinuierliche Schulentwicklung genutzt werden. Faktisch hängt das Instrument der Zentralmatura derzeit bildungspolitisch ungenutzt im Raum. Die öffentliche Akzeptanz leidet nicht nur durch wiederkehrende Pannen in der Umsetzung, sondern auch deswegen, weil sich vielen Bürger_innen die Sinnhaftigkeit nicht erschließt. Dabei liegt es doch auf der Hand, die Ergebnisse am jeweiligen Schulstandort als Ausgangspunkt für kontinuier­liche Verbesserungsprozesse heranzuziehen. Die Zentralmatura ist die umfang­reichste, jährlich wiederkehrende Evaluation der maturaführenden Schulen in Österreich – doch leider passiert mit den Ergebnissen so gut wie nichts.

Ziel der Evaluationen auf allen Ebenen des Bildungssystems muss jedoch die Ver­besserung der Schüler_innenleistungen, der Unterrichtsqualität und der Arbeitsbedin­gungen im Klassenzimmer sein. Im Mittelpunkt stehen die Schüler_innen und ihr Lernerfolg. Wenn sich die Schule als „lernende Organisation“ begreift, drängt sich die Nutzung der Zentralmatura-Ergebnisse für eine planvolle Weiterentwicklung der indivi­duellen Schulstandorte und der Unterrichtsqualität geradezu auf.

Dazu müssen die Ergebnisse der Zentralmatura nicht nur im Detail der Schulleitung und dem Schulgemeinschaftsausschuss vor Ort bekannt gemacht werden, sondern auch zusammen mit der zuständigen Behörde als Parameter für die weitere Schulent­wicklung herangezogen werden. Hierbei wäre es sinnvoll und notwendig, Schulen mit unterschiedlichen Ergebnissen als Entwicklungspartner miteinander zu vernetzen und so die Kooperation zwischen einzelnen Schulstandorten zu forcieren. Für diesen Peering-Ansatz sind eigene Projekttöpfe vorzusehen. Damit würde die Möglichkeit geschaffen werden, mit treffsicheren Maßnahmen vor Ort an Verbesserungen zu arbeiten. Diese Entwicklungsprozesse sollen professionell begleitet und evaluiert wer­den, wobei die Schulbehörde eine zentrale Rolle übernehmen soll. Sie soll so schritt­weise von einer Regulierungsbehörde zu einer professionellen Begleitung für Qualitäts­entwicklung umgebaut werden.

Als Good-Practice-Beispiel dafür können die Niederlande dienen. Die Ergebnisse der nationalen Abschlussprüfungen qualifizieren die Schüler_innen für ihren weiteren Bil­dungsweg. Sie dienen aber auch der Schulevaluation durch den Vergleich der Ergeb­nisse mit anderen Schulen. Überdies werden die Schulen mindestens einmal in vier Jahren durch mehrtägige Inspektionen evaluiert. Diese beinhalten strukturierte Check­listen für Dokumentenanalyse, Beobachtungen und Interviews. Wesentliches Merkmal jeder Schulinspektion ist die Einbeziehung von Ergebnissen der Selbsteva­luation und die Beratung bei deren professioneller Durchführung. Die Qualität der Selbst­evaluation ist auch ein wesentlicher Indikator für die Schulqualität insgesamt. Dort zeigt sich, dass


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