Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung, 13. Juni 2018 / Seite 179

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In der vorliegenden Novelle zum UFG wird die Förderdauer für die thermische Sanie­rung auf die Jahre bis 2020 begrenzt, was für uns ebenfalls nicht nachvollziehbar ist.

Aus unserer Sicht spricht überhaupt nichts dagegen, die Förderdauer unbefristet zu beschließen; dies wäre auch ein Signal im Hinblick auf eine künftige stringente Klima- und Umweltpolitik. (Beifall bei der SPÖ.)

Damit kommen wir zu einem Abänderungsantrag, den ich heute nochmals einbringen darf. Dieser basiert auf einem Entwurf, den das BMNT in Begutachtung geschickt hat und der raschest wieder zurückgezogen wurde, nachdem man draufgekommen ist, dass damit wirklich effiziente Umweltpolitik mit entsprechender finanzieller Unterlegung verbunden gewesen wäre.

Ich darf den gesamtändernden Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage 148 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichtes 157 der Beilagen einbringen und in den Grund­zügen erläutern.

Er beinhaltet zwei wesentliche Punkte: Die thermische Sanierung wird in unbefristeter Weise fortgesetzt – das wäre ein Signal im Bereich der Klimapolitik –, und im Bereich der Förderungen für gewässerökologische Maßnahmen werden für den Zeitraum 2018 bis 2023 150 Millionen Euro an Förderungen vorgesehen.

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(Beifall bei der SPÖ.)

Im Gegensatz zum ursprünglichen Begutachtungsentwurf fehlen nämlich in der vor­liegenden Regierungsvorlage zum UFG Bestimmungen zur Förderung dieser Maßnah­men, und wie im Entwurf des BMNT selbst ausgeführt, ist ohne die Fortschreibung die­ser Förderschiene in der Wasserwirtschaft im dargestellten Ausmaß die fristgerechte Umsetzung der nationalen beziehungsweise EU-rechtlichen Vorgaben im Gewässer­schutz nicht möglich.

Meine Damen und Herren der Regierungsparteien, wir geben Ihnen heute die Mög­lichkeit, Maßnahmen zuzustimmen, die ein von einem Ihrer Regierungsmitglieder ge­führ­tes Ministerium als sinnvoll und notwendig erachtet hat. Nutzen Sie diese Gele­genheit! (Beifall bei der SPÖ.)

18.42

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage 148 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Um­weltförderungsgesetz geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichtes (157 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

 


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