Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz, das Wasserrechtsgesetz und das Abfallwirtschaftsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 156 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist auch in dritter Lesung mit Mehrheit so angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Umweltausschusses, seinen Bericht 159 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer spricht sich für die Kenntnisnahme aus? – Das ist mit Mehrheit so zur Kenntnis genommen.
Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (148 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird (157 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Klaus Uwe Feichtinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Wie wir alle, die sich mit dem Themenbereich Umwelt- und Klimaschutz beschäftigen, wissen, läuft die gesetzliche Grundlage zur Förderung der thermischen Sanierung heuer aus. Folglich muss mit einer Novelle zum Umweltförderungsgesetz eine neue gesetzliche Basis für künftige Fördervergaben geschaffen werden. Ziel ist dabei die Steigerung der Energieeffizienz und des Einsatzes erneuerbarer Energieträger. – So weit, so notwendig und begrüßenswert.
Das Problem dabei ist jedoch, dass die vorgeschlagene UFG-Änderung, die aus einem schlanken Satz inhaltlicher Natur und einem Satz formaler Natur besteht, keine konkreten finanziellen Angaben zu den Fördermitteln und eine zeitliche Begrenzung enthält. Im aktuellen Doppelbudget ist für die thermische Sanierung für das Jahr 2018 rund 1 Million Euro weniger an Mitteln vorgesehen als für das vergangene Jahr 2017; da waren es noch 43,5 Millionen Euro.
Unsere Kritik, Frau Bundesministerin, richtet sich dagegen, dass das Doppelbudget nicht für das Vorsehen einer langjährigen Förderdauer und eine Fördererhöhung genutzt wurde, dass die angekündigten Erleichterungen bei den Anträgen de facto nicht existieren und dass die Sanierungsrate bei sinkenden Mitteln und einem Extrabonus für „Raus aus dem Öl!“ sicher nicht auf die in der Klimastrategie vorgesehenen 2 Prozent steigen wird.
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