13.32

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren nicht auf der Regierungsbank – scheinbar ist das Thema nicht so spannend! (Abg. Haubner – in Richtung des mit Präsident Sobotka sprechenden Vizekanzlers Strache weisend –: Er ist eh da!) – Bitte? (Ruf bei der ÖVP: Hinter Ihnen! – Ruf bei der FPÖ: Da steht der Herr Vizekanzler! – Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Das ist an und für sich nicht sein Platz, da hinten beim Präsidenten! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Martin Graf: Wo ist denn der Kollege Kern? – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Reihe der jetzt zu beschließenden Maß­nahmen sind bereits der vorigen Bundesregierung zur Beschlussfassung vorgelegen, wurden von den Sozialpartnern vorgelegt. (Abg. Martin Graf: Wo ist denn der Kollege Kern? Macht er schon wieder Pause?) Sie waren damals, am 13.12.2017, bereit, aber damals hat die damalige ÖVP, hat der Finanzminister Punkte zurückgezogen, weil man gesagt hat, das ist nicht zu finanzieren. In Wirklichkeit wollte man aber der letzten Bun­desregierung keinen einzigen Erfolg mehr gönnen. Heute hat man diese Punkte wieder auf die Tagesordnung gebracht und feiert sie als Erfolge. Die Frau Staats­sekretärin hat das damals schon verhandelt. Das könnte schon lange für unsere Bediensteten, deren Arbeit hervorragend ist, die die Basis bilden, so wie der Kollege das gerade auch gesagt hat, gelten.

Die Anpassung des Dienst- und Besoldungsrechts an das Bundesministeriengesetz war einerseits erforderlich, weil die Generalsekretäre neu geschaffen wurden, anderer­seits auch, weil es bei den Personalvertretungsgremien ja einen Verschub innerhalb der Abteilungen gab; sie müssten daher neu wählen, das wäre nicht sinnvoll, daher werden wir dem natürlich auch zustimmen.

Es kommt eine Gleichstellung aller Bundesbediensteten mit Wachebediensteten bei schweren Dienstunfällen. Sie können sich vielleicht erinnern: Im vorigen Jahr hat die Frau Staatssekretärin sogar die Begräbniskosten für einen Polizisten übernommen, der im Dienst verstorben ist, weil es da keinen Rechtsanspruch gab und weil es auch keine Familie gab, die das hätte begleichen können. Da wird es jetzt Gott sei Dank – das hätte schon viel früher kommen können (Abg. Lausch: Hätten Sie’s mit dem Koali­tionspartner besser verhandeln müssen!) – einen Rechtsanspruch geben.

In diesem Bereich macht es zum Beispiel Sinn, im Zuge dieser Gesetzesnovellierung das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz aufzuheben. Da macht es echt Sinn, da hat man den Anlass, da kann man es tun und braucht nicht alles neu zu durchsuchen.

Was ist von den Hilfeleistungen eigentlich umfasst? – Vorschüsse, Geld für erlittene Schmerzen, Übernahme von Heilkosten, und auch Leistungen für Hinterbliebene bei tödlichen Dienstunfällen gibt es im Rahmen dieser Hilfeleistungen.

Sie haben geschrieben: „Anpassung des Einsatzzuschlages an das Bedrohungsniveau in Krisengebieten“. Das ist aber letztendlich eine Erhöhung des Einsatzzuschlages, und ja, das ist gut so, denn wir werden, wenn das nicht finanziell abgegolten wird, niemanden, keine Beamtinnen und Beamten oder Vertragsbediensteten mehr finden, die ins Ausland gehen wollen.

Die Gleichstellung hinsichtlich Wiedereingliederungsteilzeit nach langer Krankheit war auch eine langjährige Forderung. Der Entwurf dazu ist auch schon fixfertig ausver­handelt vorgelegen; das wird jetzt auch umgesetzt.

Die Familienhospizkarenz ist für viele Bedienstete eine gute Sache. Es gibt jetzt das Erkenntnis, dass diese Zeit, wenn die Betreuung schwerstbehinderter Kinder nach sechs Monaten noch nicht zu Ende ist, auf neun Monate verlängert werden kann, und das ist eine gute Sache.

Wir werden diesem Gesetz mit dem Wissen, dass noch viele Dinge offen sind, zu­stimmen. Wir werden aber darauf drängen, dass diese offenen Punkte dann auch um­gesetzt werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.37

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als nächster Redner ist Werner Herbert ge­meldet. Ich darf ihm das Wort erteilen.