14.24

Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bild­schirmen! Wir diskutieren heute das Zweite Bundesrechtsbereinigungsgesetz, das vor allem für Rechtsanwender viele Vorteile bringt. Vor knapp 19 Jahren hat das Hohe Haus bereits ein Erstes Bundesrechtsbereinigungsgesetz in ähnlicher Form beschlos­sen. Damals waren rund 250 von 500 Normen betroffen, und circa 170 weitere Rechts­vorschriften traten durch das Deregulierungsgesetz 2006 außer Kraft. Das nunmehr anstehende Gesetzesvorhaben ist der bislang umfangreichste Schritt zur Entrümpe­lung der österreichischen Rechtsordnung, und das ist auch gut so, sehr geehrte Da­men und Herren.

Es soll wieder einen guten Überblick über unsere Gesetze geben, und die Menschen sollen auch auf einen Blick wissen, was gilt und was eben nicht mehr gilt. Recht muss verständlich sein, damit man es in Anspruch nehmen kann, ist eine ganz wichtige Devise. Und das gilt nicht für die Sprache der jeweiligen Gesetze, sondern für ihre Systematik.

Die Gesetzesflut der letzten Jahrzehnte birgt die Gefahr, dass der Rechtsstaat an der Fülle seiner eigenen Gesetze erstickt. Es sollte ja nicht unser Anspruch sein, den Men­schen das Leben zu erschweren, sondern wir wollen das Leben der Menschen ein­facher gestalten. Und wenn die Bürokratie und die Regulierung ansteigen, gibt es immer weniger Freiheit und Eigenverantwortung für die Menschen in diesem Land, sehr geehrte Damen und Herren. Wir wollen das Leben der Bürgerinnen und Bürger vereinfachen, auch das Leben der Behörden und Unternehmen vereinfachen und eben Freiheit und Eigenverantwortung stärken.

Durch dieses Gesetz, sehr geehrte Damen und Herren, sollen gegenstandslos gewor­dene Rechtsvorschriften außer Kraft gesetzt werden, um die Rechtssicherheit zu erhö­hen und die Grundlage für weitere Reformschritte zu schaffen. Totes Recht soll eben nicht länger völlig unnötigerweise Teil der österreichischen Rechtsordnung sein.

Ich gebe Ihnen ein paar Beispiele, um das praktisch ein bisschen zu veranschaulichen: Brauchen wir eine Verordnung, mit der eine Ausnahme von der Wochenendruhe während der Alpinen Skiweltmeisterschaft 1991 zugelassen wird? Brauchen wir ein Gesetz über die Einziehung der Scheidemünzen – das ist ein Zahlungsmittel aus Zei­ten der Monarchie zu 10 Groschen aus Zink? Oder: Brauchen wir eine Verordnung über die Richtigstellung der Firmenbezeichnung des Betriebes Kupferbergbau Mitterberg? – Wahrscheinlich werden Sie mir recht geben, Kolleginnen und Kollegen, wenn ich sage, dass wir solche Gesetzesmaterien und Verordnungen natürlich nicht mehr brauchen.

Zum Inhalt dieser Reform: Alle einfachen Bundesgesetze und Verordnungen des Bundes, die vor dem 1. Jänner 2000 kundgemacht wurden und noch als Bundesrecht in Geltung stehen, sollen mit 31. Dezember 2018 außer Kraft treten, sofern sie nicht im Anhang des Gesetzes aufgezählt sind. In den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen insgesamt rund 5 000 Rechtsvorschriften. Von diesen 5 000 Rechtsvorschriften werden rund 2 500 Rechtsvorschriften außer Kraft gesetzt, was in etwa einer Bereini­gungs­quote von 50 Prozent entspricht. Von den insgesamt rund 1 650 Bundesgesetzen wer­den mehr als 600 außer Kraft treten, das ist eine Bereinigungsquote von etwa 38 Prozent. Von den rund 3 350 Verordnungen werden mehr als 1 800 außer Kraft treten, das ist eine Bereinigungsquote von rund 54 Prozent.

Die Rechtsvorschriften, die jetzt gelöscht werden, wurden in einem mehrstufigen Ver­fah­ren unter Einbeziehung aller beteiligten Stakeholder eruiert und identifiziert. Gene­rell ausgenommen sind nur Verfassungsgesetze und Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen.

Wir haben – erinnern Sie sich? – im Ausschuss über das Problem der Gesetzes­ver­weise gesprochen. Auch diesbezüglich gibt es eine Klarstellung in den Materialien dahin gehend, dass jene Verweise, die in den Rechtsvorschriften, die nunmehr ge­löscht werden, zitiert werden, selbstverständlich für den Sinn und Zweck dieser Rechts­vorschrift in Kraft bleiben.

Die Vorteile dieser groß angelegten Reform – danke noch einmal an den Herrn Minis­ter, dass er das angegangen ist –: Es liegt auf der Hand, dass es einen großen Unter­schied macht, ob statt circa 5 000 im RIS abfragbaren Rechtsvorschriften nur noch 2 500, also die Hälfte davon, für die Lösung eines konkreten Rechtsfalles relevant sein können, eine flächendeckende Rechtsbereinigung erhöht die Rechtsklarheit, und schließ­lich schafft es dieses Gesetz, dass Überregulierung und Bürokratisierung, unter denen die Bürger, die Behörden und die Unternehmer leiden, zurückgehen. Deshalb kann ich dieses Gesetz und dieses Vorhaben nur unterstützen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

14.29

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Griss. – Ich erteile ihr das Wort.