14.32

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich glaube, jeder hier in diesem Raum hat sich zum Vorsatz gemacht, die Ge­setze einfacher, klarer, verständlicher zu machen, Rechtsklarheit herzustellen und die Rechtssicherheit zu stärken. Wenn man dies beabsichtigt, wenn man Österreich in diese Richtung bauen will, dann ist es sehr wohl ein Punkt, dass man eben tatsächlich Maßnahmen in diese Richtung setzt.

Ein Punkt, der in diese Richtung geht, ist das Zweite Bundesrechtsbereinigungsgesetz, im Zuge dessen man überprüft hat, welche Gesetze überhaupt noch anwendbar sind und welche nicht anwendbar sind, um den Ballast, den man nicht mehr benötigt, abzuwerfen, was notwendig war. Man hat also jetzt nach langer Zeit wieder einmal die Gesetze durchforstet und ist draufgekommen, dass im Rechtsinformationssystem viele Gesetze und Verordnungen gar nicht beinhaltet waren, weil man darauf vergessen hat. Das heißt, somit haben wir jetzt mehr Verständlichkeit, da das RIS, das Rechts­infor­mationssystem des Bundes, jetzt vollständig ist und auch das wiedergibt, was man benötigt, nämlich jene Gesetze, die tatsächlich noch gelten. Das ist ein Effekt dieses Gesetzes.

Der zweite Punkt ist, dass man eine moderne Rechtsordnung hat, die 5 001 Rechts­vor­schriften beinhaltet, Gesetze und Verordnungen, wovon 49 Prozent, wie es bereits er­wähnt worden ist, nicht mehr anwendbar waren. Das heißt, es geht, wenn man Öster­reich neu bauen will, um das Setzen des ersten Schrittes in diese Richtung, nämlich dass man das wegfallen lässt, was man nicht benötigt, und sich das anschaut, was man noch benötigt. Und der zweite Schritt geht in die Richtung, dass man jene Nor­men, die beispielsweise EU-Normen übererfüllen, dahin gehend prüft, ob die Über­erfüllung in dem Fall noch zweckmäßig ist, noch notwendig ist oder ob diese die Leis­tungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt. Das ist der zweite Schritt.

Der dritte Schritt, für den wir auch alle sind, ist der, dass man sich die Gesetze dahin gehend anschaut, ob sie so, wie sie derzeit bestehen, verständlich sind, ob sie bür­gernah sind, ob sie einen Zweck erfüllen, ob sie einfacher gemacht werden können. Auch das ist ein nächster Schritt. Aber man macht es nicht so, dass man 5 000 Vor­schriften, die noch in Geltung sind, einfacher gestaltet, um dann im vierten Schritt draufzukommen, dass dieses und jenes Gesetz gar nicht mehr notwendig ist.

Das heißt, wir gehen nach einer Strategie Schritt für Schritt vor: Wir lassen das weg­fallen, was wir nicht mehr benötigen. Wir überprüfen das, was übererfüllend und nicht mehr notwendig ist, und wir machen das Gesetz einfacher. Das ist meines Erachtens eine Vorgangsweise, die zweckmäßig und notwendig ist.

Frau Dr. Griss, Sie haben gesagt, dass das Gesetz überhaupt keinen Sinn macht. Ich meine, Professor Funk ist einer, den wir alle kennen und auch schätzen; er hat in diesem Zusammenhang Folgendes ausgeführt – ich zitiere –: „Eine systematische und fortlaufende Sichtung des Rechts auf dergleichen Ballast ist ein nicht zu unter­schät­zender Beitrag zur Rechtsbereinigung, der die Qualität des Rechts spürbar verbessern kann.“ – Also auch Professor Funk steht zu Ihnen im Widerspruch, indem auch er meint, dass es notwendig ist, diese Maßnahme zu setzen.

Es gab ja schon eine erste Rechtsbereinigung, nämlich im Jahr 1999 – sie ist bereits erwähnt worden –, die 13 Jahre gedauert hat, also sicherlich sehr aufwendig durch­geführt worden ist. Diese hat dazu geführt, dass von rund 500 Rechtsvorschriften 250 weggefallen sind, also auch rund 50 Prozent. Und jetzt haben wir eine Rechts­be­reinigung durchgeführt, die dazu führt, dass 2 500 Rechtsvorschriften wegfallen. Da­mals, als es um 250 Rechtsvorschriften gegangen ist, die weggefallen sind, gab es Einstimmigkeit im Nationalrat, und damals waren alle der Meinung, dass es wichtig und notwendig ist, eine Rechtsbereinigung durchzuführen und endlich einmal zu schauen, dass das Recht den Gegebenheiten angepasst wird.

Ich zitiere in diesem Zusammenhang Herrn Abgeordneten Jarolim, den ich sehr schätze:

„Zur inhaltlichen Bereinigung sieht der heute zur Diskussion stehende Entwurf vor, daß alle Regelungen, die vor 1946 in Kraft gesetzt wurden, dann aufgehoben werden, wenn sie nicht ausdrücklich in der Anlage des Gesetzes erwähnt werden.“ Genau das haben wir gemacht. „Es ist das eine relativ unumstrittene Maßnahme, und nach einer umfang­reichen Prüfung – man muß dazusagen, daß dieses Projekt bereits seit 1986 läuft –“, also 13 Jahre, „bei der die einzelnen Regelungen auf Wirksamkeit, Bedarf, Anwender­freund­lichkeit und Überschaubarkeit überprüft worden sind [...]“. – Abgeordneter Jarolim, ich stimme Ihnen voll zu.

Dann geht es weiter: „Ich glaube, dieses Projekt ist ein Beginn. Allein schon das Datum – es sind Gesetzesmaterien bis 1946 – zeigt, daß natürlich noch darüber hinaus die Notwendigkeit besteht, die Gesetze weiter zu durchforsten [...]“ – das heißt Gesetze de facto nach dem 1.1.1946. Das haben wir gemacht.

„Insofern ist dieses Projekt ein erster Schritt [...] in Richtung Vereinfachung und Ver­ständlichkeit des Gesetzes [...]“. – Da stimme ich zu hundert Prozent zu. Ich schätze ihn auch aufgrund der Äußerungen, aber nicht nur aufgrund dieser.

Dann heißt es weiter: „Ich gehe davon aus, daß wir weiterhin daran arbeiten, und wir werden natürlich auch bei den laufenden Gesetzen immer wieder diese Kriterien, nach denen wir die Gesetze vor 1946 geprüft haben, zu prüfen haben [...]“. – Das haben wir gemacht.

Ich meine deshalb, dass Abgeordneter Jarolim selbst und vielleicht Sie alle seiner da­maligen Beurteilung folgen können, denn es hat sich nichts geändert. Geändert hat sich, dass es damals nur 500 Gesetze waren und 250 gelöscht worden sind und wir heute 2 500 Gesetze löschen, um eine Rechtsordnung zu haben, die überschaubar ist, die einfacher ist und dementsprechend auch die Informationskosten für den Rechts­anwender senkt.

Ich hoffe, dass der nächste Schritt, der in die Richtung geht, überflüssige Übererfül­lun­gen von EU-Normen zu streichen beziehungsweise inhaltliche Verbesserungen in den Gesetzen durchzuführen, auch mit Ihrer Unterstützung möglich sein wird, damit eben die Gesetze in Österreich wieder verständlicher werden und von den Menschen auch angenommen werden können.

Abgeordneter Zinggl hat auf das Eidgesetz hingewiesen. Auch diesbezüglich möchte ich darauf hinweisen: Wir haben dieses Verfahren sehr, sehr gewissenhaft abgewickelt und durchgeführt. Zum einen hat jedes Ministerium in seinem Bereich alle Gesetze überprüft und dargelegt, welche Gesetze noch anwendbar sind und welche nicht anwendbar sind. Der Verfassungsdienst meines Hauses hat die gleiche Prüfung durch­geführt. Es wurde dann alles gesichtet und in einem Begutachtungsentwurf zusam­men­gefasst. Danach folgte eine sechswöchige Begutachtung. Es wurden auch die Arbeitsunterlagen im Internet veröffentlicht, und es hätte die Möglichkeit bestanden, Herr Abgeordneter, dass Sie dieses Gesetz einmelden, dass es auch gestrichen werden soll. Das war aber nicht der Fall. Das heißt, es war jeder eingeladen, bekannt zu geben, welches Gesetz aus seiner Sicht nicht mehr benötigt wird – eine Möglichkeit, die man in Zukunft wahrnehmen sollte.

Der nächste Schritt war, dass die im Rahmen des Begutachtungsverfahrens einge­langten Rückmeldungen an die Ministerien weiterübermittelt wurden. Die haben sie dann geprüft, ebenso der Verfassungsdienst, es hat eine Kommunikation stattge­funden – und das Ergebnis liegt heute auf dem Tisch. Ich bin mir sicher, dass hier eine Materie auf dem Tisch liegt, die wirklich sehr akribisch erarbeitet worden ist und eine entsprechende Verbesserung und mehr Klarheit bringt.

Abschließend möchte ich, so wie das damals auch Abgeordneter Jarolim in seiner Rede getan hat, insbesondere dem Verfassungsdienst und dem Leiter des Verfas­sungsdienstes für die hervorragende Vorarbeit zu diesem Gesetz danken, und ich hoffe, dass auch diejenigen, die noch nicht überzeugt waren, dieser Vorlage doch noch ihre Zustimmung geben werden, weil damit ein Schritt in die richtige Richtung gesetzt wird. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.39

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Smodics-Neumann. (Zwischenruf des Abg. Jarolim. – Ruf: Der kann es wirklich nicht lassen, ... Kasperl! – Abg. Wöginger: Es ist alles gesagt, Jarolim!) – Bitte, Frau Abgeordnete.