18.00
Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Werte BesucherInnen auf der Galerie! Die Vorlage entspricht den Grundsätzen, die wir schon länger haben – aber warum wir jetzt dagegenstimmen werden, werde ich damit begründen, dass es drei grobe Änderungen gibt, die ich jetzt aufzählen werde.
Beraten statt strafen wurde jetzt von dieser Regierung eingeführt, aber als Paradigmenwechsel, als ein Paradigmenwechsel in der Systematik des Verwaltungsstrafrechts. Das steht im Gegensatz zu dem, was im Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen vom 16. Mai 2018 enthalten ist, den es ja schon gegeben hat, wonach bis 31.10. dieses Jahres erhoben werden sollte, in welchen Materiengesetzen dieser Grundsatz sinnvoll umgesetzt werden kann. Dieser wurde jetzt damit overrult, dass man sagt, okay, wir machen es jetzt umgekehrt, was zur Folge hat, dass alle Bundesländer, alle gesetzgebenden Stellen in den Ländern ihre Landesgesetze durchforsten müssen, was davon sie betrifft, um dieses Bundesgesetz, das Sie heute hier beschließen, zu overrulen.
Das trägt weder zu einer Transparenz noch zu einer Einheitlichkeit bei. Das trägt dazu bei, dass es neun unterschiedliche Sichtweisen geben könnte und es auch zu neun unterschiedlichen Auswirkungen in den Bundesländern kommt.
Weiters geht es um die Beweislastumkehr, die sowohl vom Kollegen Noll als auch jetzt vom Kollegen Stefan angesprochen wurde, wo diese Summe von 50 000 Euro als Strafsanktion angesetzt wurde. Es stellt sich für mich die Frage: Warum erst ab 50 000 Euro? Dadurch sind von dieser Bevorzugung im Verwaltungsstrafrecht alle Unternehmen betroffen, die juristische Personen sind. Aus sozialdemokratischer Sicht, kann ich dazu noch sagen, würden wir uns eine Herabsetzung auf zum Beispiel 5 000 Euro wünschen, womit letztendlich auch natürliche Personen von dieser Umkehr profitieren könnten.
Drittens: Gänzlich gestrichen ist in diesem Vorhaben die früher paktierte Forderung gemeinnützige Leistung statt Ersatzfreiheitsstrafe. Das ist komplett gefallen. Das ist zwar in anderen Rechtsbereichen vorgesehen, aber im Verwaltungsstrafrecht bleibt das Schuldturmprinzip. Daher werden wir dieser Vorlage nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
18.03
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Nikolaus Scherak. – Bitte.