18.36

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wir werden dieser Vorlage zustimmen. Wir haben schon öfter zu diesem Gesetz ge­sprochen und wir haben auch darüber gesprochen, dass der vormalige Justizminister Brandstetter in seiner ersten Vorlage – ich glaube – 80 oder 82 Millionen Euro als notwendige Mittel dafür, eine massive Verbesserung für die Ärmsten der Armen sicherzustellen, benannt hat. Diese Summe hat sich dann nach Kontaktaufnahme mit dem nunmehrigen Bundeskanzler auf wundersame Weise auf 20 Millionen Euro redu­ziert. Man kann davon ausgehen, dass mit 20 Millionen Euro natürlich weniger gewähr­leistet werden kann als mit 85 Millionen Euro. Nichtsdestoweniger sind wir froh – und das muss man auch dem jetzigen Justizminister anrechnen –, dass wir insgesamt eine Lösung zustande gebracht haben, denn auch der Finanzminister hat offensichtlich über Weisung des Herrn Bundeskanzlers die Bremsen angezogen und wollte das Gesetz insgesamt zum Scheitern bringen. – Jetzt gibt es dieses Gesetz.

Das, was heute beschlossen wird, ist eine Anpassung von Definitionen an neue be­stehende Regelungen und insofern also keine inhaltliche Änderung. Aber nichtsdesto­weniger sieht man, dass eine gewisse Beharrlichkeit und der Hinweis darauf, dass qualitätsvolle Gesetze durchgesetzt werden müssen, letztlich doch auch jene Personen überzeugen können, die an sich aus ihrer sozialen Haltung heraus nicht unmittelbar sehr stark für diejenigen, die weniger haben, eintreten wollen. In diesem Fall ist es ge­lun­gen, und ich bin froh darüber. Daher werden wir dieser Regelung auch zustim­men. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.37

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Reifenberger ist zu Wort ge­mel­det. – Bitte.