18.51
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die gegenständlichen Anpassungen tragen sowohl dem demografischen Wandel als auch dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung; dem demografischen Wandel insofern, als die Einschränkungen der Geschäftsfähigkeit an Bedeutung gewonnen haben. Immer mehr Menschen erfreuen sich einer höheren Lebenserwartung und können auch im höheren Alter durch diverse Dienste außerhalb von Pflegeeinrichtungen leben.
Der gesellschaftliche Wandel hat dazu geführt, dass Menschen mit psychischen Einschränkungen auch ein aktives Leben führen, Mut dazu haben, und es gibt auch dahin gehend Erfolge zu verzeichnen, dass die Stigmatisierungen dieser Menschen abgebaut werden. Diesbezüglich hat auch die Stadt Wien gute Akzente gesetzt, zum Beispiel mit dem Tag der seelischen Gesundheit, der zuletzt im Oktober des Vorjahres veranstaltet wurde.
Ein paar Zahlen, um nur die Dimension davon zu zeigen, wie viele Menschen betroffen sind: Es sind circa 50 Millionen Menschen weltweit an Demenz erkrankt. Die Betroffenen verheimlichen sehr oft die ersten Anzeichen, gehen zu spät zum Arzt, sodass eine frühzeitige Behandlung oft nicht möglich ist; daher sind auch die Behandlungserfolge nicht so, wie man sich das wünschen würde. Etwa jeder dritte Mensch in Österreich hat in seinem Leben schon einmal eine psychische Erkrankung gehabt. Etwa eine Million Menschen in Österreich sind Analysen zufolge schon einmal wegen psychischer Erkrankungen in ärztlicher Behandlung gewesen.
Das heißt, die Dunkelziffer ist noch weit höher, weil man davon ausgeht, dass sehr viele Menschen sich davor scheuen, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bei einem Drittel der Betroffenen wird die Erkrankung wahrscheinlich gar nicht diagnostiziert. Wir wissen, dass nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Angehörigen bei solchen Erkrankungen sehr großes Leid erleben.
Der heutige Beschluss betrifft ein Bündel an Maßnahmen, die diesem neuen Erwachsenenschutz-Gesetz Rechnung tragen. Es handelt sich dabei um eine Vereinheitlichung von Rechtsmaterien hinsichtlich dieser neuen Formulierungen – es ist schon gesagt worden – betreffend Schutzberechtigte, gesetzliche und gerichtliche Erwachsenenvertreter. Diese Formulierungen und diese Anpassungen sind natürlich zeitgemäß und entsprechen dem Geist dieses neuen Gesetzes. Dieses Gesetz wird die Menschen nicht unter Kuratel stellen, sondern es soll den Menschen in bestimmten Lebensphasen unter die Arme greifen, ohne ihre Freiheit im Einzelnen über die Maßen zu beschneiden. Das Herzstück dieses Gesetzes zur Erreichung dieses Ziels ist die Clearingstelle, die beurteilt, in welchem Umfang die Menschen Unterstützung brauchen; das ist jetzt auch abgestuft möglich.
Es ist sehr erfreulich, dass diese Rechtsmaterie hier so konsensual behandelt und ein breiter gesellschaftlicher Konsens geschaffen wird. Das ist auch ein wichtiges Signal an die Gesellschaft, an die Betroffenen und an die Angehörigen. Meine Fraktion wird diesem Gesetzentwurf auch zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Prinz.)
18.55
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf den Herrn Bundesminister um seinen Redebeitrag ersuchen. – Bitte.