21.04

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (PILZ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte zu zwei Tagesordnungspunkten Stellung beziehen; der Erste betrifft ebenfalls die Transparenzdatenbank.

Es war Josef Pröll, der – lang, lang ist es her! – unmittelbar nach der Finanzkrise die Idee hatte, eine Transparenzdatenbank einzurichten, und zwar mit zwei Zielen: ers­tens, Förderung der Transparenz; zweitens, Bekämpfung des Missbrauchs bei Förde­rungen. Es stellt sich heraus – und da bin ich der Frau Präsidentin für diesen Bericht sehr dankbar –, dass diese Ziele bis zum heutigen Tag nicht erreicht wurden. Wir sind weit davon entfernt! Die Überschrift dieses Rechnungshofberichtes lautet ja folgender­maßen: „Transparenzdatenbank – Kosten und Nutzen, Ziele und Zielerreichung“.

Also: Die Ziele wurden nicht erreicht, die Ziele wurden glatt verfehlt. – Es wurde ja schon von meiner Vorrednerin darauf hingewiesen, dass es nie eine Gesamtstrategie gegeben hat, wie man denn diese Zielsetzungen auch tatsächlich erreichen will – im Übrigen gibt es eine solche Gesamtstrategie bis heute nicht.

Ferner ist es bis heute auch so, dass diese Transparenzdatenbank gemeinsam mit anderen Förderungsberichten und anderen Daten den Mangel hat, dass es unter­schiedlichste Begriffe für Förderungen gibt. Da gibt es den Förderungsbericht des Bundes, der eine eigene Begriffsdefinitorik hat, die Länder haben eine eigene Begriffs­definitorik, dann gibt es die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung und dann gibt es noch die Transparenzdatenbank.

Es ist so, dass uns der Herr Staatssekretär im Ausschuss berichtet hat, dass hierfür – zur Klärung des Förderungsbegriffes – eine eigene Arbeitsgruppe eingesetzt wurde. – Ich bin neugierig darauf, wann diese Arbeitsgruppe zu einem Ergebnis kommen wird, denn ich kann mich noch gut daran erinnern, dass uns Herr Finanzminister Schelling, wann immer ein Förderungsbericht erschienen ist, immer wieder wortreich erklärt hat: Wir werden uns um einen einheitlichen Förderungsbegriff kümmern! – Solange es keinen einheitlichen Förderungsbegriff gibt, macht das alles keinen Sinn.

Der Nutzen dieser Transparenzdatenbank ist vernachlässigbar gering, die Kosten sind aber veritabel. Im Rechnungshofbericht, Frau Präsidentin, werden die Kosten mit 13,6 Millionen Euro angegeben. Das ist ja nicht nichts. – Das ist der eine Aspekt.

Der zweite Aspekt – weil auch der Finanzausgleich angesprochen wurde – ist folgen­der: Im Finanzausgleichspaktum, beschlossen im Spätherbst 2016, wurde festgelegt, dass alle Bundesländer in zwei Bereichen, nämlich im Bereich Energie und im Bereich Umwelt, diese Transparenzdatenbank befüllen sollen. Der Herr Staatssekretär hat uns erzählt, dass gerade einmal zwei Bundesländer, nämlich Oberösterreich und Nieder­österreich, diese Transparenzdatenbank überhaupt befüllen. – Na, wenn es ein Finanz­ausgleichspaktum gibt und die Länder scheren sich überhaupt nicht darum, dass sie zugesagt haben, da Daten einzumelden, dann frage ich mich, was der Sinn einer Transparenzdatenbank ist, wenn es an der Ernsthaftigkeit zur Umsetzung seitens der Länder fehlt. (Beifall bei der Liste Pilz.)

Ich weiß schon: Die Länder wollen sich nicht in die Karten schauen lassen. Ich meine, das ist ja nichts Neues. Ich verfolge den Finanzausgleich in Österreich seit mehreren Jahrzehnten, und es war schon immer so, dass immer dann, wenn es um Transparenz seitens der Länder gegangen ist, diese mehr oder weniger gemeint haben: Das geht euch nichts an!

Weil meine Vorrednerin hier Sanktionen angesprochen hat: Man kann schon Sank­tionen ins Finanzausgleichspaktum hineinschreiben, die kann man auch in irgend­welche 15a-Verträge hineinschreiben, es wird aber nichts nützen. Wir kennen das von anderen 15a-Verträgen, in denen Sanktionen festgeschrieben sind: Das sind zahnlose Sanktionen! Wenn die Länder nicht wollen, dann wollen sie nicht.

Wenn sie aber tatsächlich nicht wollen und der Finanzminister nicht in der Lage ist, sich diesbezüglich durchzusetzen, dann kann ich angesichts des Befundes des Berich­tes nur empfehlen: Schließen wir die Bücher, lassen wir die Transparenzdatenbank Transparenzdatenbank sein und sparen wir uns weitere Kosten in diesem Zusam­menhang!

Der zweite Tagesordnungspunkt, zu dem ich Stellung nehmen will, bezieht sich auf einen Bericht, der sich mit Genderaspekten im Einkommensteuerrecht befasst, und hier schließt sich der Kreis zur Aktuellen Stunde von heute Vormittag. Dort habe ich nämlich auf diesen Bericht im Zusammenhang mit dem Familienbonus Bezug genom­men, weil Herr Kollege Wöginger gemeint hat, dass die Steuerreform 2016 so tolle Effekte auf die unteren Einkommen hatte. – Hat sie nicht. (Ruf bei der ÖVP: Doch!) – Überhaupt nicht (Ruf bei der ÖVP: Doch!), ich komme gleich darauf zu sprechen. (Zwischenruf des Abg. Zanger.)

Den Bericht finde ich sehr, sehr interessant, weil er einer der wenigen Berichte ist, die sich mit Genderaspekten, also mit Aspekten der Geschlechtergerechtigkeit, befassen. Ich gebe zu bedenken, dass wir im Zuge des neuen Haushaltsrechts im Jahr 2009 hier im Hohen Haus beschlossen haben, in die Bundesverfassung einen Art. 13 Abs. 3 auf­zunehmen, der sich mit der Frage des Gender Budgeting befasst. Dieser ist seither in Kraft – seit 1. Jänner 2009 –, und zwar sowohl für Bund, Länder als auch Gemeinden, aber auch da gilt: In Wirklichkeit kümmert sich niemand darum.

Schauen wir uns ein wenig diesen Bericht an, der anhand von zwei Indikatoren darzu­stellen versucht, wie es denn mit dieser tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen ausschaut. – Na, schlecht schaut es aus! Was sind die zwei Indikatoren? – Der eine Indikator ist der Anteil der Frauen an den Teilzeitbeschäftigten, und der zweite Indikator ist der Gender Pay Gap – ich werde gleich erklären, was das ist.

Der Anteil der Frauen an den Teilzeitbeschäftigten ist in Österreich extrem hoch, nach Estland liegen wir an zweiter Stelle. Warum ist das so? – Das ist deshalb so, weil die Frauen in sehr, sehr vielen Bereichen einerseits die Betreuung von Kindern überneh­men, andererseits aber auch die Betreuung von alten und kranken Menschen. Daher werden sie mehr oder weniger gezwungen, in Teilzeit zu arbeiten. Es ist nicht so, wie immer wieder behauptet wird, dass Frauen freiwillig in Teilzeitbeschäftigung sind – nein, das sind sie nicht, sie gehen da bestimmte Verpflichtungen ein.

Damit hängt natürlich auch unmittelbar der Gender Pay Gap zusammen, den wir in Österreich haben. Im internationalen Vergleich sind wir auch da mehr oder weniger im Spitzenfeld zu finden. Der Gender Pay Gap – sozusagen die prozentuelle Differenz zwischen den Löhnen und Gehältern von Männern und Frauen – liegt bei beschämen­den 22,9 Prozent. Ursache ist genau das, worauf ich hingewiesen habe: die Unter­brechung von Berufskarrieren; deshalb finden sich Frauen sehr, sehr häufig und immer stärker im Niedriglohnbereich.

Wer heute die Pressemeldung der OECD gelesen hat, der wird feststellen können, dass auch darin im Zusammenhang mit dem gedämpften Lohnwachstum, das wir in Österreich in den vergangenen Jahren, insbesondere aber seit dem vierten Quar­tal 2016 haben, auf den Gender Pay Gap referiert wird. Eine Ursache ist die relativ geringe Produktivität des Landes – da gibt es Nachholbedarf – und die andere ist eben die Beschäftigung von Frauen im Niedriglohnsektor. Wenn wir uns die Entwicklung im Niedriglohnsektor anschauen, sehen wir, dass der Anteil der Frauen im Niedriglohn­sektor steigt.

Ich komme nun zu dem, was Kollege Wöginger behauptet hat und was der Rech­nungshof in seiner Studie auch untersucht hat, nämlich die Wirkungsbeurteilung ver­schie­dener Maßnahmen, darunter der Steuerreform 2015/2016 – eine Steuerreform, die ja von der SPÖ auf der einen Seite und von der ÖVP auf der anderen Seite getragen worden ist. Das Resümee, meine Damen und Herren, ist verheerend! Es konnte zwar das Lohngefälle ein wenig verringert werden – das ist richtig –, aber im Hinblick auf die Geschlechtergerechtigkeit wurde festgestellt, dass zwei Drittel der Ent­lastung an die Männer und nur ein Drittel an die Frauen gegangen ist.

Die Schlussfolgerung, die der Rechnungshof daraus zieht, ist völlig richtig. Er sagt: Steuerliche Maßnahmen reichen nicht aus, um die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen hinsichtlich Gehältern herzustellen, sondern es braucht eine Ge­samtstrategie.

Nun stellt sich die Frage: Hat die neue Regierung eine Gesamtstrategie? – Die Antwort ist einfach: Nein, die Regierung hat keine Gesamtstrategie. Das Einzige, das man dazu im Regierungsprogramm der beiden Parteien finden kann, ist ein Hinweis auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Das führt mich ja nahezu in meine Studentenzeiten zurück, in denen ich diesen Spruch auch schon skandiert habe. Seit damals – und das sind nun, glaube ich, vier Jahrzehnte – hat sich an diesem Slogan nichts geändert. Er ist heute genauso aktuell wie damals. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Eines – und da schließt sich nun noch einmal der Kreis zur Debatte in der Aktuellen Stunde heute Früh – lässt sich zur Geschlechtergerechtigkeit, zum Familienbonus schon sagen: Drei Viertel von diesen 1,5 Milliarden Euro, die ausgeschüttet werden, kommen den Männern zugute und nur ein Viertel den Frauen. Die Männer kassieren, die Frauen sorgen für die Kinder. So schaut es aus! – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.15

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer. – Bitte.