21.42

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Lassen Sie mich auch noch kurz zu ein paar Berichten Stellung nehmen.

Die Transparenzdatenbank wurde hier ja schon lange und ausführlich diskutiert. Ich denke, dass man die Dinge nicht dauernd beklagen soll, sondern man muss sie endlich als Instrumentarium wirksam werden lassen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das ist das, was bei der Transparenzdatenbank fehlt. Wir haben Ziele und Zieler­reichung, Kosten und Nutzen der Transparenzdatenbank geprüft. Das Ergebnis lässt sich folgendermaßen zusammenfassen: Idee gut – Umsetzung bescheiden. Der Trans­parenzdatenbank liegen kein schlüssiges Gesamtkonzept und auch keine klaren Zielsetzungen, die miteinander vereinbar sind, zugrunde.

Man hat sehr viel in die Transparenzdatenbank hineinprojiziert: erstens einen Informa­tionszweck über das staatliche Leistungsangebot, zweitens einen Kontroll- und Miss­brauchs­verhinderungszweck bei Förderabwicklungen, drittens einen Steuerungszweck hinsichtlich Leistungszuteilung, den man damit erreichen wollte. Letztlich sollte die Transparenzdatenbank einen Beitrag zu budgetären Einsparungszielen im Förderungs­wesen insgesamt leisten.

Das war natürlich ambitioniert. Viel schwieriger war es, diese ambitionierten Zielsetzun­gen umzusetzen, zumal der Bund ja nur Teilaspekte regeln kann, weil Länder und Ge­meinden für ihre Bereiche selbst zuständig sind. Schließlich spielte auch der Daten­schutz eine Rolle, was die Einsichtsrechte betraf.

Daher ist die Frage, die man sich hier stellen muss, folgende: Wie kann und muss eine Transparenzdatenbank aufgesetzt sein, damit sie größtmögliche Transparenz bietet und den Bürgerinnen und Bürgern einen maximalen Nutzen in Bezug auf die staat­lichen Leistungen bringt? – Das ist das Ziel, das man endlich erreichen muss. Die Transparenzdatenbank wurde 2010 eingerichtet; mangels einer klaren inhaltlichen Konsistenz und mangels vollständiger Daten gelang es bisher nicht – das ist ja schon fast acht Jahre her! –, dass man die Ziele vollständig erreicht.

Es ist ein kompliziertes Instrumentarium entstanden, das durch eine Vielzahl von Leis­tungen überfrachtet war und bei dem es auch Schwächen in der Logik der Erfassung gab. Der Mitteleinsatz des Bundes wurde schon genannt – das sind 13,6 Millionen Euro. Die Länder erhielten zusätzlich für die Einführung der Transparenzdatenbank und für die Errichtung von Landesverwaltungsgerichten – Letztere ist ja mittlerweile erfolgt –, 80 Millionen Euro. Nicht festgelegt war, wie viel die Länder für die Trans­parenzdatenbank verbrauchen.

Infolge der Veröffentlichung unseres Berichts gab es dann Erklärungen und Absichten, dass man versuchen würde, Bewegung in das Projekt zu bringen. Seit 2017 speisen die Länder im Rahmen eines Pilotprojekts die Zahlungen im Bereich Umwelt und Energie ein. Oberösterreich meldet grundsätzlich alle Zahlungen ein. Niederösterreich, Vorarlberg und der Gemeindebund haben auch ihre grundsätzliche Bereitschaft zugesagt. Länder und Gemeinden forderten aber Vereinfachungen hinsichtlich der Büro­kratie, und es gibt seit Februar 2018 im Finanzministerium ein Expertengremium, das an Modellen dazu arbeitet, wie man Leistungen in der Transparenzdatenbank besser erfassen kann. Der Rechnungshof nimmt daran als Auskunftsperson teil.

Wir haben festgestellt und auch gesagt – und das wissen Sie alle –, dass dem Bund die kompetenzrechtliche Basis auf einfachgesetzlicher Grundlage fehlt, um eine um­fassende Transparenzdatenbank festzulegen. Es gibt keine Verpflichtung der Länder zur Meldung der Zahlungsdaten und es gibt ebenso keine Beteiligungspflicht für die Gemeinden. Es sind aber auch die Meldungen auf Bundesebene unvollständig. Es sind ja die Ministerien dafür zuständig, ihre jeweiligen Leistungen einzumelden. Es war einerseits eine Vielzahl von Leistungen zusammengefasst, es gab keine Informationen zu den Fördervoraussetzungen, oder es fehlten Leistungsangebote gänzlich. Daher haben wir empfohlen, dass man von den Ministerien eine Vollständigkeitserklärung verlangt, damit die Datenbank vollständig befüllt wird. Es müssten eben auch Leis­tungs­zusagen und nicht nur Zahlungen aufgenommen werden.

Durch die ungleichmäßige Einbeziehung der Leistungen kann das Ziel der Datenbank nicht vollständig erreicht werden. So werden Förderungen, die beispielsweise an ein­zelne Gemeindeverbände vergeben werden, nicht einbezogen, auch bei den Kammer­förderungen nicht einbezogen, und es gibt keine Differenzierung nach nationalen und EU-Mitteln. Dann wurden Leistungen einbezogen, bei denen es nicht ganz nachvoll­ziehbar war: Es wird die Finanzierung der Schieneninfrastruktur, die Finanzierung der Universitäten einbezogen, nicht aber die Finanzierung der Krankenanstalten. So ge­sehen fehlt ein Gesamtkonzept, fehlt eine Logik.

Man hatte mit der Transparenzdatenbank hohe Erwartungen verknüpft, hinsichtlich der Kontrolle der Leistungsvoraussetzungen, hinsichtlich der Möglichkeit der Verhinderung von Missbrauch, hinsichtlich des Überschreitens von Fördergrenzen, aber Faktum ist, dass die Abwicklungsstellen, die Förderstellen die Transparenzdatenbank in der Praxis offenbar kaum als Kontrollinstrument benutzt haben – vielleicht weil sie nicht ent­sprechend brauchbar war. Im Jahr 2015 wurden lediglich 839 Behördenabfragen durch­geführt.

Grundsätzlich glauben wir ja an die Idee der Transparenzdatenbank. Transparenz zu schaffen ist etwas Wichtiges, aber es ist notwendig, die Transparenzdatenbank voll­ständig und benutzerfreundlich umzusetzen, also zu einer Gebietskörperschaften über­greifenden Datenbank auszubauen. Man muss die Leistungsarten, die man erfassen will, inhaltlich und systematisch logisch zusammenstellen, und man muss einen aus­reichenden Zugriff der Entscheidungsträger sicherstellen, damit man das auch für die Förderabwicklung nutzen kann.

Der zweite Bericht, auf den ich eingehen möchte, betrifft die Genderaspekte im Ein­kommensteuerrecht mit dem Schwerpunkt Lohnsteuer. Da geht es um Gleichstellungs­ziele, die es im Rahmen der Wirkungsorientierung gibt. Auch der Rechnungshof hat ein Gleichstellungsziel. Wir achten darauf, wie der Staat mit den eigenen Gleichstellungs­zielen umgeht. Wir haben als positiv anerkannt, dass sich das Finanzministerium ein ambitioniertes Gleichstellungsziel gesetzt hat, nämlich die bessere und gleichmäßigere Verteilung der Erwerbsarbeit wie auch der unbezahlten Arbeit zwischen Frauen und Männern durch das Abgabensystem zu unterstützen.

Feststellbar ist – und das wissen alle –, dass das System der Individualbesteuerung natürlich sehr stark und geschlechterneutral wirkt, was positiv ist. Es gibt aber auch negative Erwerbsanreize im Steuerrecht. Das sind Überstundenbegünstigungen, der Alleinverdienerabsetzbetrag. Wir haben gesagt, dass es notwendig ist, dass es eine Gesamtstrategie gibt, denn viele Politikbereiche wirken in den Bereich der Gleich­stellung von Männern und Frauen und in die Frage der Erreichung einer gleichen Bezahlung für gleiche Arbeit ein.

Was die Monopolverwaltung betrifft, so haben wir in dem Bericht auch das sozial­politische Ziel herausgearbeitet. Das Ziel der Einräumung und Vergabe von Trafiken an Vorzugsberechtigte steht natürlich etwas im Spannungsfeld mit der Vergabe von Trafiken oder Tabakfachgeschäften an anspruchsberechtigte Angehörige, was für 28 Pro­zent der Fälle gilt. Öffentliche Ausschreibungen halten wir auch für wichtig, damit in diesem Bereich Transparenz Einzug halten kann. Die gesundheitspolitischen Aspekte und die Kontrollen zum Jugendschutz wurden in die neue Unternehmens­strategie aufgenommen. Das sehen wir positiv, denn das ist ein wichtiges Ziel und der Grund, warum dieses Monopol aufrechterhalten wurde. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

21.51

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hörl. – Bitte, Herr Abgeordneter.