14.21

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Wenn die Frau Abgeordnete Belakowitsch einen Arbeitnehmer hier am Rednerpult haben will, bin ich da als Arbeitnehmervertreter, meine Damen und Herren! (Abg. Haider: Du hast aber schon lange nichts mehr gearbeitet!) Ich kann Ihnen vieles sagen. Ich sage dir, August Wöginger, jetzt eines: Wenn ein roter Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen hat, in der die Arbeitszeiten länger waren, dann hat man auf die Ge­sundheit geschaut, nämlich auf längere Freizeitblöcke, auf andere Maßnahmen. (Zwi­schenruf des Abg. Haubner. – Abg. Winzig: Lesen!) – Nein, das habt ihr nicht dabei in diesem Initiativantrag. Wir haben auf längere Freizeitblöcke geschaut. Wir haben ge­schaut, dass es den Menschen gut geht (Abg. Haubner: Lesen! Lesen!), dann haben wir abgeschlossen. (Beifall bei der SPÖ.)

Es wird immer behauptet, meine Damen und Herren – Kollegin Winzig hat es gesagt –, man hat ja nur in einem Betrieb, in dem es einen Betriebsrat gibt, eine Betriebsverein­barung machen können, damit man länger arbeiten hat können. In einem kleinen Be­trieb, wo es keinen Betriebsrat gegeben hat, hätte man nicht länger arbeiten können.

Kollegin Winzig, ich weiß nicht, ob du dir die Gesetze angeschaut hast. Das Arbeits­zeitgesetz § 7 Abs. 4 – und du warst Laienrichterin, dann weißt du es – sagt nämlich: „In Betrieben, in denen kein Betriebsrat errichtet ist, sind Überstunden nach Abs. 4 zulässig, wenn [...] diese zusätzlichen Überstunden im Einzelfall schriftlich vereinbart wurden“.

Das heißt, ich hätte jederzeit schon in der Vergangenheit mit jedem Arbeitnehmer, den ich bei mir im Unternehmen habe, diese Arbeitszeit schriftlich vereinbaren können. Aber die schriftliche Vereinbarung hat man anscheinend nicht gewollt, denn sonst gäbe es ja keine 42 Millionen unbezahlten Überstunden bei uns in Österreich, die eingeklagt werden müssen. Das wird der Grund dafür sein, wieso Sie hier einen Initiativantrag stellen und dieses Gesetz machen wollen. (Beifall bei der SPÖ.)

Nun komme ich zu den Schutzbestimmungen. Da wird hier am Rednerpult von allen Rednern der Regierungsparteien gesagt: Wir haben sogenannte Schutzbestimmungen eingebaut! Da habe ich etwas gehört von einem Kündigungsschutz und allem, was hier heute gefallen ist. – Nichts ist drinnen! Überhaupt nichts ist drinnen! Wisst ihr, was ihr da in dieses Gesetz hineingeschrieben habt? – Einen einzigen Satz. Der lautet: „Wer­den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deswegen gekündigt, können sie die Kündi­gung innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei Gericht anfechten“ – nach dem § 105 Abs. 5.

Das war jetzt auch schon möglich. Man konnte auch jetzt schon die Kündigung an­fechten, meine Damen und Herren. Da braucht man das nicht ins Gesetz hineinzu­schreiben. (Abg. Rosenkranz: O ja, wegen des Tatbestands!) – Es gibt keinen Kündi­gungsschutz. Es gibt nichts, was Sie hier sagen. (Abg. Rosenkranz: Das ist schmerz­haft!) Sie beuten hier die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn Sie wirklich wollen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entscheiden, dann stehen Sie hier und heute auf und stimmen unserem Antrag zu einer Volksab­stimmung zu! (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Dann werden Sie sehen, was die Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer in Österreich wirklich wollen. (Anhaltender Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rosenkranz: Haben Sie dasselbe genommen wie der Leichtfried?)

14.24

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gudenus. – Bitte.