16.56

Abgeordneter David Lasar (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Wir besprechen heute die Fluggastdatenverarbeitung, die ein guter, vor allem ein weiser Schritt ist, da nämlich mit diesen Daten bereits im Vorfeld Straf­taten, insbesondere solche mit terroristischem Hintergrund, verhindert werden sollen. Mit dieser PNR-Richtlinie werden Fluggesellschaften verpflichtet, Fluggastdaten von Personen, die mit einem Luftfahrzeug aus einem Drittstaat nach Österreich ein- bezie­hungsweise nach einem Drittstaat ausreisen, zu übermitteln.

Was bedeutet das in der Praxis? Wir haben an und für sich schon sehr viel darüber gehört, was in der Praxis umgesetzt werden wird. Ich finde das ganz richtig, aber es gibt einige kritische Punkte, die man vielleicht noch ausräumen kann, zum Beispiel auch die Zweifel des Herrn Scherak.

Luftfahrtunternehmen sind somit verpflichtet, Fluggastdaten innerhalb von 24 bis 48 Stun­den vor dem planmäßigen Abflug sowie unverzüglich nach dem Abschluss der passa­gierbezogenen Formalitäten kostenlos an die Fluggastdatenzentrale PIU zu übermitteln.

Die Fluggastdatenzentrale ist in weiterer Folge für die Verarbeitung der PNR-Daten, insbesondere für deren Abgleich mit der relevanten polizeilichen Datenbank sowie für die Analyse der Daten zuständig. Sie ist auch dazu berechtigt, die Fluggastdaten vor der Ankunft oder dem Abflug mit Daten aus Fahndungsevidenzen abzugleichen und das Ergebnis danach entsprechend weiterzuverarbeiten.

Die erhaltenen Daten dürfen des Weiteren ausschließlich zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kri­minalität verwendet werden. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Ein paar Worte zu Herrn Scherak – vielleicht kann ich da etwas ausräumen – und zur Speicherung der Daten: Wenn wir heute auf Urlaub fahren, gehen wir vorher in ein Reisebüro und bezahlen meistens mit einer Kreditkarte; da sind einmal die Daten ge­speichert. Wir geben Namen und Adresse unserer Kinder oder der Ehefrau an; von je­dem, mit dem wir verreisen, muss man die Daten angeben; diese werden gespeichert. Das weiß man am besten dadurch, dass man ab und zu Werbung und Fragen darüber, wie es einem im Urlaub gefallen hat und so weiter, bekommt. Da ist man also nicht mehr anonym.

Du fliegst in den Urlaub, nimmst dir ein Mietauto oder gehst ins Hotel und das Erste, was sie dich dort fragen, ist: Kann ich Ihre Kreditkarte haben? – Damit haben sie alle Daten! (Abg. Scherak: Bei Avis oder Billa, aber nicht der Kickl! Das ist ein Unter­schied!) – Was ist da für ein Unterschied mit den Daten? (Abg. Scherak: Nicht der In­nenminister ..., oder der Sobotka!) – Na ja, nur weil du den Innenminister nicht magst, darf dieser keine Daten haben? Da geht es ja um unser aller Sicherheit. Ich weiß nicht, willst du das nicht verstehen? (Abg. Scherak: Du verstehst es nicht!) – Ich verstehe es schon, denn ich stimme ja zu. Du könntest es dir aber vielleicht überlegen und eben­falls zustimmen, das wäre das Wichtige! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zum Abschluss, weil meine Redezeit abläuft: Die Frau Staatssekretärin hat es gesagt, die Speicherung erfolgt für fünf Jahre, nach sechs Monaten werden die Daten anony­misiert. Was tut dir da weh? – Es ist eh anonymisiert! In einem Reisebüro, bei einer Mietautofirma, bei niemandem werden die Daten gelöscht, bei gar niemandem! (Zwi­schenruf der Abg. Lueger.)

Ich verstehe dich wirklich nicht. Ich sehe natürlich ein, in der Opposition muss man nach etwas suchen. (Abg. Scherak: Frag doch den Vilimsky, frag den Generalsekretär! Frag den Stefan! Frag den Rosenkranz!) Man muss in der Opposition nach etwas su­chen, weshalb man dagegenstimmen kann. Das aber ist mit Sicherheit kein Argument. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.00

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Gerstl. – Bitte.