17.04

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben unter diesem Tagesordnungspunkt eigentlich drei Bereiche zu besprechen, aber im Wesentlichen möchte ich auf zwei eingehen.

Der eine Bereich der Regierungsvorlage, mit der das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden soll, betrifft die Thematik, dass der sogenannte Gaffer-Paragraf, wie er im Volks­mund genannt wird, eingeführt wird.

Es geht darum, dass Schaulustige an Vorfallsorten Einsätze von Rettungseinheiten, die erste allgemeine Hilfeleistung und Hilfeleistung vor Ort behindern und sogar mit den Handys Aufnahmen machen, um das erste Bild von einem Vorfall, der oft tragisch genug ist, in die Social Media stellen zu können. Dem soll Einhalt geboten werden, und es soll vor allem der Exekutive die Möglichkeit gegeben werden, gerade solche Perso­nen wegzuweisen. Das ist gut und richtig, da es dafür sorgt, dass es rasch zur ent­sprechenden Hilfeleistung kommt.

Wir haben aber nicht nur diesen Part, sondern im Ausschuss ist ein Abänderungsan­trag eingebracht worden, der sich mit dem Thema beschäftigt, die Überwachung von öffentlichen Orten aufgrund von völkerrechtlichen Verträgen in Angriff zu nehmen.

Da geht es im Wesentlichen darum, wie man aus der Begründung und aus dem Text herausliest, dass Denkmäler, Kriegsgräber, Kriegsdenkmäler und dergleichen über­wacht werden sollen, dass da personenbezogene Daten gesammelt werden sollen, dass da Videoaufnahmen gemacht werden sollen.

Das wurde auch ausgedehnt; sieht man es sich weiter an, so wird auch von Botschaf­ten gesprochen, auch Botschaftsumfeld soll überwacht werden. Ich habe im Ausschuss an den Innenminister die Frage gerichtet, was eigentlich mit diesem Gesetz geplant ist. Was wollen Sie überwachen? Wo wollen Sie überwachen? Welche Botschaften wollen Sie überwachen? Was kostet das? Welcher Personalaufwand steht dahinter? Welcher Sachaufwand steht dahinter?

Er hat darauf in Wirklichkeit keine Antworten gegeben: Man wisse noch nicht, wo man es anwenden möchte; man wisse nicht, was es kostet. Auf jeden Fall wissen wir aber, dass wir Daten von Personen sammeln werden. Im Gesetzentwurf steht zwar drinnen, nach 48 Stunden wird das, sofern das nicht besonders ist, gelöscht. Sollte aber viel­leicht ein bisschen ein Zusammenhang mit einer strafbaren Handlung bestehen kön­nen, dann wird diese Datenaufbewahrung ausgedehnt.

Aus unserer Sicht ist das alles sehr schwammig formuliert. Es ist alles sehr schwam­mig dargestellt, und das macht uns schon besondere Sorgen, da es wieder darum geht, ein weiteres Stück der Öffentlichkeit zu überwachen, noch mehr an Daten zu sammeln.

Der dritte Punkt betrifft einen Abänderungsantrag, der zum Thema Waffenverbotszo­nen einlangen wird. Das ist auch sehr spannend zu sehen: Da wird ein weiterer Ab­änderungsantrag eingebracht, und beide – und das ist ein wichtiges Thema – kommen ohne Begutachtung ins Plenum – beide ohne Begutachtung! –, wie Kollege Plessl heu­te schon angemerkt hat.

Es werden Abänderungsanträge vorgelegt, die nicht begutachtet werden, die sich nie­mand von außen hat ansehen können, in die keine Expertenmeinungen eingeflossen sind. Das ist aus unserer Sicht nicht in Ordnung, gerade in einem Bereich, in dem es um derart maßgebliche Eingriffe in die persönliche Freiheit von Menschen geht.

Geht es um das Thema Waffenverbotszonen, dann verstehe ich schon, dass man viel­leicht den einen oder anderen Ansatz hat, dass man dieses braucht und dass ein gutes Ansinnen dahintersteht. Die Formulierung des Gesetzentwurfes aber macht diesen schwierig: Sind Sie Handwerker und kommen Sie mit einem Hammer in eine Waffen­verbotszone, dann werden Sie durchsucht und kontrolliert und müssen erklären, wa­rum Sie diesen mithaben und was Sie damit tun. Hat eine Person ein waffenrechtliches Dokument und nimmt einen Revolver mit und geht da durch, so darf sie das. Das ist etwas seltsam formuliert, denn aus meiner Sicht wäre es wichtig, dass in Waffenver­botszonen nur die Exekutive, nur der öffentliche Sicherheitsdienst bewaffnet ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Sinne haben wir ein Verlangen auf getrennte Abstimmung eingebracht, da wir dem Gaffer-Paragrafen, wie ihn der Volks­mund nennt, gerne die Zustimmung geben werden, da er wichtig ist. Alles andere, was zu Einschränkung führt, was zu Überwachung führt, braucht eine richtige Begutachtung und soll nicht so das Parlament passieren. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.08

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Werner Her­bert. – Bitte.