17.14

Abgeordneter Karl Mahrer, BA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Aus Zeitgründen möchte ich mich auf einen der drei Novellie­rungsinhalte besonders beziehen, ich glaube, auf einen Inhalt, der die Menschen in diesem Land betroffen macht. Und Betroffenheit kann man meines Erachtens am bes­ten dort abholen, wo es um reale Beispiele geht. Ich zitiere Ihnen daher am Beginn ganz kurz Medien- und Polizeiberichte.

Ein erstes Beispiel: Wien-Favoriten. Während Polizisten Reanimationsmaßnahmen an einem 71-Jährigen durchführen, der beim Aufgang der U-Bahn-Station Reumannplatz zusammengebrochen ist, hat sich eine Menschenansammlung von circa 300 Personen gebildet. Mehrere der Schaulustigen verhindern den Zugang der Einsatzkräfte, der Ret­tung zum Patienten.

Zweites Beispiel: Graz, Innenstadt. Als eine schwangere Frau bei einem Unfall um ihr Leben kämpft, zücken zahlreiche Schaulustige ihre Handys und machen Fotos und Vi­deos vom Geschehen und dem Opfer. Zudem behindern sie die Einsatzkräfte.

Meine Damen und Herren! Diese und ähnliche Berichte verdeutlichen, dass eine Ände­rung des Sicherheitspolizeigesetzes dringend notwendig ist. Mit dieser Novellierung halten wir fest, dass künftig gegen Menschen vorgegangen werden kann, die den rei­bungslosen Einsatz von Hilfsmannschaften behindern und damit nicht nur die Erfüllung wichtiger, oft lebensrettender Aufgaben erschweren, sondern auch die öffentliche Ord­nung stören. Wir schaffen damit die Rechtsgrundlage einerseits für eine effektive Weg­weisung, aber auch für die Verhängung von Verwaltungsstrafen bei der Behinderung von Hilfseinsätzen.

Darüber hinaus, meine Damen und Herren, setzen wir aus meiner Sicht eine wichtige Maßnahme zum Schutz der Privatsphäre der betroffenen Menschen, die bis dato oft hilflos den zusehenden, fotografierenden oder den Vorfall filmenden Passanten ausge­setzt waren. Wir appellieren damit aber auch – und ich halte das für sehr wichtig – an das Gewissen der Menschen, die sich eigentlich die Frage stellen müssen: Würde ich das wollen, dass man von mir Fotos oder Videos macht, wenn ich verletzt bin oder um mein Leben kämpfe?

Meine Damen und Herren! Ich glaube, eine nachhaltige und flächendeckende Öffent­lichkeitsarbeit im Rahmen der Umsetzung dieses Gesetzes sollte die Gesetzesände­rung und damit die Linie besonders bewusst machen und damit präventiv wirksam sein. Je bekannter die möglichen Folgen dieses mittlerweile leider etablierten Fehlverhaltens sind, desto mehr können Vorfälle, wie ich sie eingangs beispielhaft beschrieben habe, verhindert werden. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) – Danke schön.

Im Vorfeld – meine Damen und Herren, Sie erinnern sich vielleicht, auch bei der Um­setzung der sogenannten Rettungsgasse war das so – wurde die Sorge geäußert, dass Polizeikräfte im Anlassfall keine Zeit hätten, sich auch noch um die Anzeige von Schaulustigen zu kümmern. Mein Dank gilt daher schon jetzt dem Innenminister und auch der unterstützenden Staatssekretärin. Der Innenminister hat im Innenausschuss auf meine Frage bereits entsprechende organisatorische Maßnahmen zugesagt, die es ermöglichen werden, dass ausreichend viele Kräfte vor Ort sind und dass diese Kräfte auch inhaltlich und organisatorisch auf diese sensible Aufgabe vorbereitet werden.

Meine Damen und Herren, dieser Tag und dieses Thema bieten heute auch die Mög­lichkeit, jenen Menschen zu danken, die derartige Einsätze vor Ort oft unter größtem physischen, aber auch psychischen Druck bewältigen müssen. Ich danke den Mitarbei­terinnen und Mitarbeitern von Rettung, Feuerwehr und Polizei. Sie haben alle unseren Respekt und unsere Unterstützung verdient. Der heutige Beschluss wird diese Unter­stützung verstärken. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.19

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lasar. – Bitte.