17.36

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 6. Juli 2004 wurde der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Zusam­menarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminali­tät unterzeichnet, und dieser ist am 1. Juni 2006 in Kraft getreten. Heute machen wir eine Weiterentwicklung, um an die neuen Gegebenheiten anzuknüpfen und das Proto­koll, diesen Vertrag, an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

Die wichtigsten Weiterentwicklungen dieses Protokolls im Vergleich zum Vertrag aus dem Jahr 2004 betreffen die Zusammenarbeit in folgenden Bereichen: die grenzüber­schreitende Nacheile, das heißt, die Durchführung der Nacheile nun auch aus einem Drittstaat sowie zur Verfolgung einer Person, die sich einer Polizeikontrolle entzieht; ein gemischter Streifendienst mit einer Aufhebung der räumlichen Beschränkung von zehn Kilometern zur Durchführung von gemischten Streifen sowie einige weitere Din­ge, die zum ersten Mal von diesem vorliegenden Protokoll umfasst werden, nämlich zum Beispiel die polizeiliche Durchbeförderung, grenzüberschreitende Maßnahmen im Eisenbahn- und Schiffsverkehr, aber auch Unterstützungsmaßnahmen zur Gewährleis­tung der Sicherheit im Straßenverkehr und auch Korruptionsbekämpfung.

Diese Bestimmungen sind wichtig, um die grenzüberschreitende Kriminalität weiterhin einzudämmen und um uns an die modernen Gegebenheiten anzupassen. Daher ist es gut, dass wir mit der Republik Ungarn weiterhin solch ein Protokoll haben, das wir heu­te neu anpassen (Abg. Plessl: Ist die Rückführung auch geregelt?), und dass wir ge­meinsam mit den Ungarn gegen grenzüberschreitende Kriminalität kämpfen. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

17.38

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Weidin­ger. – Bitte.