18.37

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Das Erwach­senenschutz-Anpassungsgesetz ist meiner Meinung nach eine der großen Errungen­schaften dieser Gesetzgebungsperiode, denn es unterstützt und schützt gerade jene Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu helfen. Diese Rechte sind von den Behindertenverbänden zu Recht vehement eingefordert worden, und mein Ministerium hat diese immer sehr unterstützt. Um den Schutz noch weiter auszubauen, sind auch Informationspflichten der Gerichte und die Erfordernisse des Datenschutzes geregelt.

Lassen Sie mich aber noch eines sagen, was mir auch sehr wichtig ist: Auch das Ge­sundheitsberuferegister spielt da eine Rolle, nämlich für die Handlungsfähigkeit, nur durch diesen Eintrag kann man künftig einen solchen Beruf ausüben. Dieses Gesund­heitsberuferegister ist seit Sonntag im Netz, ist freigeschaltet, und ich freue mich da­rüber, dass es wirklich funktioniert und zur Qualitätssicherung beiträgt.

Nun zum Abänderungsantrag: Meine lieben Kollegen, es ist keine Stopptaste, es ist ei­ne Verschiebung. Warum ist es eine Verschiebung? – Wenn eine Organisationsverän­derung in diesem Ausmaß ansteht, ist es klar, dass man eine Verschiebung von Pla­nungen anstreben muss. Deshalb bin ich sehr dankbar für diesen Abänderungsantrag. Die Stopptaste drücken nur Sie, indem Sie nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.38

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Stö­ger. – Bitte.