Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung, 5. Juli 2018 / Seite 56

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Jetzt kommen wir zu dem Punkt, wo Sie (in Richtung ÖVP und FPÖ) den Arbeitgebern einen schlechten Gefallen tun, nämlich bei Ihrer Konstruktion der Freiwilligkeit. Was ist die Konstruktion, die die Regierungsmehrheit da wählt? – Nämlich: Nur für Gleitzeitver­einbarungen wollen Sie eine Betriebsvereinbarung vorschreiben. Jemand, der im Schicht­dienst arbeitet, braucht hingegen keine Betriebsvereinbarung. Ihm kann der Arbeitge­ber einseitig die Überstunden vorschreiben, und der Mitarbeiter muss einseitig wider­sprechen und hat dann einen Kündigungsschutz, einen Motivkündigungsschutz.

Jetzt wird die Gewerkschaft zu Recht – ich täte es auch, wenn ich Gewerkschafter oder Arbeiterkämmerer wäre – hergehen und den Mitarbeitern sagen, sie sollen bitte alle sechs bis zehn Monate eine solche Überstunde ablehnen, denn damit haben sie sich selbst den Kündigungsschutz eingekauft und sind pragmatisiert. Ob Ihre Arbeitgeber das wollten, Frau Graf, Frau Winzig, ob Sie da weit genug gedacht haben, das frage ich mich. Da wäre es schon klüger, ich habe eine Betriebsvereinbarung und habe kein solches individuelles Ablehnungsrecht mit einem Kündigungsschutz und pragmatisier­ten Mitarbeitern.

Was Sie auch gemacht haben, ist Folgendes: Nachdem Ihr Antrag am 14. Juni gekom­men ist, wurde reklamiert, dass kein ganztägiger Zeitausgleich vorgesehen ist. Das ha­ben Sie jetzt hineingenommen, und den ganztägigen Zeitausgleich sehen Sie jetzt für Mitarbeiter in Gleitzeit vor, aber wenn der Schichtarbeiter angeordnete Überstunden machen muss, dann kann er zwar den Zeitausgleich wählen, er hat aber keinen An­spruch auf ganztägigen Zeitausgleich. Ihm kann der Chef den Zeitausgleich auch nur stundenweise gewähren. Jetzt müssen Sie sich die Situation in einer Fabrik vorstel­len – ich war zum Beispiel in einer Papierfabrik –: Die im Büro dürfen ganztägig Zeit­ausgleich nehmen, und die Kollegen, die – bei 40 Grad Hitze und 100 Prozent Luft­feuchtigkeit – in der Fabrik arbeiten, dürfen nur stundenweise Zeitausgleich nehmen. (Abg. Rosenkranz – den Kopf schüttelnd –: Das ist doch schon ...!) – Das ist die Logik, die Sie in Ihr Gesetz hineingezimmert haben! (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz.)

Was Sie gemacht haben, ist unlogisch, es ist ganz schlecht gemacht, es wird Rechts­streitigkeiten provozieren. Als wirklich überzeugter Verfechter einer Arbeitszeitflexibili­sierung kann ich sagen: Man kann wirklich alles, was man vorhat, schlecht machen – und das haben Sie zusammengebracht. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordne­ten von SPÖ und Liste Pilz.)

10.59

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag der Abgeordneten Peter Haubner, Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsru­hegesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (303/A)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Antrag der Abgeordneten Peter Haubner, Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsru­hegesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, wird wie folgt geändert:

I. In Art 1 Z 5 lautet § 7 Abs. 1:

„(1) Bei Vorliegen eines erhöhten Arbeitsbedarfes können durch Betriebsvereinbarung Überstunden bis zu einer Wochenarbeitszeit von 60 Stunden zugelassen werden. Da-


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