Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung, 5. Juli 2018 / Seite 60

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beitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgesichert werden, die es in der Vergangenheit noch nie gegeben hat! Und zwar werden diese im Gesetz abgesichert – das muss ein­mal gesagt werden! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich beginne mit der Gleitzeit. Herr Klubobmann Kern, der Standort bestimmt den Stand­punkt. Ich habe hier den Plan A mit (einen Ausdruck davon in die Höhe haltend), und beim Plan A - - (Abg. Kern: Herr Wöginger, schauen Sie einmal, ob Sie die 60-Stun­den-Woche drinnen finden! Schauen Sie einmal, ob Sie das Ende der Betriebsverein­barungen drinnen finden! – Weitere lebhafte Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Herr Klub­obmann Kern (Abg. Sobotka – in Richtung SPÖ –: Nicht nervös werden!), ich lese jetzt einen Absatz vor, in dem es um die Gleitzeit geht, und da steht (Abg. Sobotka neu­erlich in Richtung SPÖ –: Nicht nervös werden!):

„Bei Gleitzeit sollen zwölf Stunden tägliche Arbeitszeit möglich werden, jedoch nur, wenn als Ausgleich längere zusammenhängende Freizeitblöcke genommen werden kön­nen. Ein genereller 12-Stunden-Tag ist für uns nicht vorstellbar.“ (Beifall und Zwischen­rufe bei der SPÖ.) „ArbeitnehmerInnen sollen für jede Überstunde, die geleistet wurde, auch in Zukunft ihre Zuschläge bekommen.“ (Rufe bei der SPÖ: Weiterlesen! Weiterle­sen!)

So, Herr Klubobmann Kern, jetzt lesen Sie im Abänderungsantrag den ersten Absatz, in dem es um die Gleitzeit geht:

„Die tägliche Normalarbeitszeit darf zehn Stunden nicht überschreiten. Eine Verlänge­rung der täglichen Normalarbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden ist zulässig, wenn die Gleitzeitvereinbarung vorsieht, dass ein Zeitguthaben ganztägig verbraucht werden kann und ein Verbrauch in Zusammenhang mit einer wöchentlichen Ruhezeit nicht ausge­schlossen ist.“

So, und was ist das jetzt? – Das ist genau das, was im Plan A steht! Genau das Glei­che wird hier umgesetzt, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Haubner: So schaut’s aus!)

Und im nächsten Absatz steht:

„Ordnet die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber Arbeitsstunden an, die über die Nor­malarbeitszeit gemäß § 3 Abs. 1 hinausgehen, gelten diese als Überstunden.“ – Und sie sind überstundenzuschlagspflichtig! Das ändern wir nicht und es bleibt so, wie es auch jetzt war. Hören Sie daher bitte auf, diese Unwahrheiten zu verbreiten! Überstun­den werden bezahlt, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Dann kommt die Freiwilligkeitsgarantie ins Gesetz: Es steht den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern frei, Überstunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn es sich um die 11. oder 12. Überstunde handelt. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Und überhaupt das Überdrüber ist der Rechtsanspruch, der den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eingeräumt wird, zu bestimmen, ob sie die Mehrleistung mit Geld oder in Freizeit abgegolten haben wollen.

Wir haben – aufgrund der Erfordernisse der Standortentwicklung – immer gesagt, wir stehen einer zusätzlichen Flexibilisierung nicht im Weg, aber die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen entweder mehr Geld oder mehr Freizeit erhalten. – Das steht im Antrag, das wird darin rechtlich abgesichert, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wir greifen auch nicht in bestehende Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen ein. Nachdem ich mit Kollegen Muchitsch – wir kennen uns lange und gut – im „Report“ dis­kutiert habe, habe ich mir noch einmal genau angeschaut, was mit den Betriebsverein­barungen in Zukunft sein wird.

 


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