Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung, 5. Juli 2018 / Seite 61

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Erstens – ich war lange genug Betriebsratsobmann, ich habe viele Betriebsvereinba­rungen abgeschlossen –: Es steht nirgends, dass man nicht in Zukunft Betriebsverein­barungen abschließen kann. Es steht auch nirgends, dass sie zum Auslaufen gezwun­gen werden.

Aus meiner Praxis kann ich Ihnen auch eines sagen: Wie soll denn das gehen, wenn es in der Voest zum Beispiel die Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit gibt? Glauben Sie, die kann man einfach so hintenherum auslaufen lassen, wo eine Vielzahl an Be­triebsräten und Ersatzbetriebsräten dort im Unternehmen tätig ist? – Das funktioniert doch in der Praxis nicht! Arbeitszeit ist insgesamt ein erzwingbares Recht, wenn es um Betriebsvereinbarungen geht. Das haben Juristen bestätigt und das liegt auch auf dem Tisch. Bleiben Sie diesbezüglich bitte auch bei der Korrektheit und bei der Wahrheit! (Zwischenruf des Abg. Stöger.) Beginnzeit, Endzeit, Arbeitszeit sind erzwingbare Rech­te, wenn es um Betriebsvereinbarungen geht, auch in Zukunft, meine Damen und Her­ren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Bezüglich der Feiertags- und Sonntagsruhe halte ich Folgendes fest: Im Zusammen­hang mit der vorgeschlagenen Novellierung des Arbeitsruhegesetzes kam es auch zu Einwendungen der Österreichischen Bischofskonferenz, die vom Heiligen Stuhl unter­stützt wurden. Nach Gesprächen mit dem Heiligen Stuhl und der Bischofskonferenz besteht Einverständnis darüber, dass gegen die Novelle in der Fassung des vorliegen­den Abänderungsantrages unter der Bedingung, dass die uneingeschränkte Freiwillig­keit bezüglich der Arbeit an Sonn- und Feiertagen garantiert ist und Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen für den Handel nicht über das bestehende Ausmaß hinaus aus­geweitet werden, kein Einwand besteht. – So ist es, meine Damen und Herren, und so sei es auch in Zukunft! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Knes.)

Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich als jemand, der seit vielen Jah­ren in der Arbeitnehmervertretung tätig ist, noch eines sagen: Mit diesem Gesetz kön­nen wir der Bevölkerung, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und auch den Unternehmerinnen und Unternehmern wirklich eines garantieren: Es ist ein ausgewo­genes Paket im Sinne von beiden Beteiligten (die Abgeordneten Heinisch-Hosek und Schieder: Nein!), es ist eine Win-win-Situation für Dienstnehmer und für Dienstgeber, und das wollten wir, als wir uns im Regierungsprogramm darüber verständigt haben, dass wir die Arbeitszeit der heutigen Zeit anpassen und viele Graubereiche jetzt auch legalisieren. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Für beide, für Arbeitnehmer und für Arbeitgeber, ist es ein gutes Gesetz. (Abg. Heinisch-Hosek: Nein!) Wir werden den Standort Österreich im Sinne der Bevölkerung positiv weiterentwickeln. (Anhaltender Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

11.13

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag

der Abgeordneten August Wöginger, Dr. Walter Rosenkranz, Peter Haubner,

Ing. Wolfgang Klinger

Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag der Abgeordneten Peter Haubner, Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsru­hegesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (303/A)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

 


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