Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung, 5. Juli 2018 / Seite 67

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Wenn Sie wirklich meinen, dass Ihr Modell von der Bevölkerung unterstützt wird, dann trauen Sie sich doch, die Bevölkerung zu befragen! Und kommen Sie mir am Ende des Tages nicht wieder mit dem Schmäh, dass es durch mehr Wochenende und Freizeit­blöcke eh mehr Zeit für die Familie geben wird! (Ruf bei der FPÖ: Gehen Sie einmal selber was hackeln, dann reden Sie weiter!) Das ist nicht der Fall!

Dieses angebliche Recht, das Sie hier festschreiben wollen, das wird es am Ende des Tages nicht geben, das ist nämlich am Ende des Tages rein aufgemalt auf einem Pa­pierl! Das ist alles, denn 12 Stunden sind mehr als 8 Stunden, und dieses Recht auf Freizeitblöcke und zu entscheiden, wann ich mir diese Freizeitblöcke nehme oder nicht, wird es in der Realität nicht spielen. (Abg. Belakowitsch: Woher wissen Sie das?) Auf­träge sind immer da und Aufträge müssen, wie Sie schon sagten, abgearbeitet werden, damit für die Unternehmen kein Schaden entsteht. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) Ob aber Schaden für die Familie und ob Schaden für Kinder oder die Gesundheit der Betroffenen entsteht, das ist Ihnen bei diesem Modell völlig egal! – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.19


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bun­desminister Hartinger-Klein. – Bitte, Frau Minister.


11.20.12

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Was macht Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer zufrieden? (Die Abgeordneten der SPÖ halten runde, rot um­randete Tafeln mit den durchgestrichenen Zahlen 12 und 60 in die Höhe. – Die Abge­ordneten Heinisch-Hosek und Kuntzl – in Richtung der sich auf der rechten Seite der Regierungsbank befindenden Bundesministerin –: Warum sitzen Sie nicht da herü­ben?) Es gibt viele Studien, es gibt viele Befragungen dazu. Es ist nicht das Gehalt, es ist der Sinn der Arbeit, es ist das Betriebsklima, es ist die Wertschätzung und es ist die Arbeitszeitflexibilisierung.

Die Arbeitszeitflexibilisierung ist natürlich eine Selbstbestimmung, die Arbeitnehmerin­nen und Arbeitnehmer durch unseren Gesetzes- und Initiativantrag haben werden. Die praxisgerechte Gestaltung der Arbeitszeit ist eines der wichtigsten Vorhaben dieser Bundesregierung, einerseits zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes und andererseits auch für die Selbstbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Meine Damen und Herren, unser Arbeitszeitrecht ermöglicht im Bereich der Normalar­beitszeit, also der regelmäßigen Arbeitszeit ohne Überstunden, durchaus flexible Ar­beitszeitmodelle. Bei der Höchstarbeitszeit fehlt bisher jedoch die Möglichkeit, ausrei­chend auf Arbeitsspitzen reagieren zu können. Die derzeitige gesetzliche Regelung ist auch deutlich restriktiver als die Arbeitszeitrichtlinie der EU. Hier besteht also Hand­lungsbedarf. Ich halte die Möglichkeit einer Höchstarbeitszeit von 12 beziehungsweise 60 Stunden für wichtig, um möglichst rasch und unbürokratisch Arbeitsspitzen abde­cken zu können. Dass dabei die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verletzt werden, weise ich aufs Schärfste zurück. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwi­schenruf des Abg. Schieder.)

Ein Vergleich mit anderen Mitgliedstaaten der EU zeigt, dass eine höhere Grenze der Tagesarbeitszeit keineswegs automatisch zu einer längeren Gesamtarbeitszeit führt. Ich gehe davon aus, dass auch die anderen EU-Mitgliedstaaten verantwortungsvoll mit der Gesundheit der Menschen umgehen, und gerade dieser Vergleich zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Meine Damen und Herren, selbst in skandinavischen Ländern sind flexible Arbeitszeit­modelle, insbesondere für Angestellte mit Familie, bereits weit verbreitet. (Abg. Stöger:


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