Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung, 5. Juli 2018 / Seite 81

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die Beiträge kürzen!) Jetzt werde ich Ihnen einmal erklären, dass ein Gesetz ein Ge­setz ist, aber die Situation de facto ganz anders ausschaut. Zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gibt es ein Machtgefälle. Das wird ja niemand bestreiten können, das ist ja auch der Grund, warum es Betriebsräte gibt, warum es Arbeitnehmerinteressen­vertretungen – Gewerkschaften und Arbeiterkammer – gibt; das liegt in der Natur der Sache. (Zwischenrufe der Abgeordneten Kirchbaumer, Höbart und Schartel.)

Arbeitnehmer können zwar die 11. und 12. Überstunde ablehnen, aber sie riskieren natürlich, fristlos entlassen zu werden. Die Verhandlungsposition eines Arbeitnehmers entscheidet sich nicht im Gesetz, nicht im Arbeitszeitgesetz, sondern am Arbeitsmarkt. Am Arbeitsmarkt warten 340 000 Menschen auf Arbeit, und wenn ein Arbeitgeber weiß, dass ein Arbeitnehmer nicht bereit ist, die 11. und 12. Überstunde zu leisten, dann weiß er umgekehrt auch, dass mindestens zehn, 15, 20 Arbeitnehmer darauf warten, in diesen Job einzutreten. Aus diesem Grund kann es eine Freiwilligkeitsgarantie nie ge­ben. Wenn darauf hingewiesen wird, dass für den Fall einer Entlassung ein Arbeitsge­richt darüber entscheiden muss, ob das gerechtfertigt war oder nicht, dann muss ich dazu sagen: Na ja, der Arbeitnehmer, der entlassen wurde, muss dann monatelang auf die Entscheidung warten, ob die Entlassung nun rechtmäßig gewesen ist oder nicht.

Frau Ministerin! Sie haben gemeint, dass durch diesen Initiativantrag die durchschnittli­che Zahl der Arbeitsstunden gleich bleiben wird. Das kann ich, ehrlich gesagt, nicht nach­vollziehen. Ich gehe davon aus, dass die durchschnittliche Zahl der Arbeitsstunden steigen wird. Ich gehe aber auch davon aus, dass das, was Arbeitsmediziner sagen, eintreten wird, dass es nämlich zu einem Leistungseinbruch kommen wird, der ja tat­sächlich schon nach 6 bis 8 Stunden auftritt und nicht erst ab der 10. Arbeitsstunde. Genau das ist der Grund, warum eine moderne Arbeitszeitpolitik nicht dazu führen kann, dass man die Arbeitszeit verlängert, sondern dazu führen muss, dass man die Arbeitszeit verkürzt.

Es geht daher schlicht und einfach darum, eine Tatsache zu nutzen, die man interna­tional beobachten kann, dass nämlich Länder mit niedrigerer durchschnittlicher Arbeits­zeit eine höhere Produktivität aufweisen. Dazu gehören zum Beispiel Länder wie Schweden; das ist eines dieser Länder, das erwähnt worden ist. Ein vernünftiger Vor­schlag beginnt daher mit einer Verkürzung der Arbeitszeit. Wir können uns diese Ver­kürzung der Arbeitszeit leisten. Die Arbeitszeit ist seit Mitte der Siebzigerjahre konstant geblieben, die Produktivität ist aber kontinuierlich gestiegen. Genau diese Produktivität fordere ich nun für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Form einer Verkürzung der Arbeitszeit ein, und dazu bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „einer Arbeitszeitverkürzung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern ei­ne Regierungsvorlage zu erarbeiten, mit welcher Maßnahmen und Anreize für eine

•             schrittweise Verkürzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit auf 35 Stunden bei vollem Lohnausgleich sowie eine

•             Verkürzung der tatsächlichen durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von Voll­zeitbeschäftigten

gesetzt werden.“

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