Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung, 5. Juli 2018 / Seite 82

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Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz.)

12.16

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen,

betreffend einer Arbeitszeitverkürzung

Eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1 (Antrag der Abge­ordneten Peter Haubner, Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das All­gemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (303/A)).

Begründung

In den letzten Wochen wurde unter dem Schlagwort „Arbeitszeitflexibilisierung“ eine Gesetzesänderung diskutiert, welche zwar die Flexibilität von Unternehmen, kaum aber jene von Beschäftigten erhöht. Merklich erhöht hat sich für letztere nur die maximale Arbeitszeit – auf 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche. Als Draufgabe wurde auch die bisher notwendige Zustimmung von Betriebsrat und Arbeitsmedizinern gestri­chen. Was als „Anpassung an die moderne Arbeitsrealität“ behauptet wurde, erinnert so tatsächlich eher an die Arbeitsrealität des 19. Jahrhunderts.

Dabei liegen die Argumente gegen lange Arbeitszeiten und zu kurze Ruhepausen seit Jahrzehnten auf dem Tisch – wissenschaftlich fundiert und auch dem von der Regie­rung oft zitierten Hausverstand zugänglich. Das Unfallrisiko steigt. Die physische und psychische Belastung nimmt zu. Die Leistungsfähigkeit nimmt ab, im Falle von Verlet­zungen und stressbedingten Erkrankungen sogar dauerhaft.

Deshalb ist eine Verlängerung der Arbeitszeit nicht nur sozial höchstbedenklich, son­dern auch aus ökonomischer Sicht kontraproduktiv. Jeglicher kurz- oder längerfristige Leistungseinbruch schlägt sich natürlich auch negativ auf die erbrachte Wertschöp­fung. Es ist daher kein Zufall, dass Länder mit einer niedrigeren durchschnittlichen Wo­chenarbeitszeit tendenziell eine höhere Produktivität aufweisen.

Zugleich können sich produktivere Länder auch kürzere Arbeitszeiten leisten. Öster­reich zählt zu diesen Ländern. Seit der letzten flächendeckenden Arbeitszeitverkürzung auf 40 Wochenstunden im Jahr 1975 hat sich das reale Bruttoinlandsprodukt pro Kopf mehr als verdoppelt. Es ist längst überfällig, die österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an diesen Produktivitätsgewinnen teilhaben zu lassen – sowohl durch höhere Stundenlöhne, als auch durch eine zeitliche Entlastung. Die kürzlich beschlos­sene Gesetzesänderung geht daher in die völlig falsche Richtung. Anstatt die Belas­tung auf bis zu 60 Wochenstunden zu erhöhen, muss das Ziel die 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich sein.

Ein vernünftiger Vorschlag zur Flexibilisierung der Arbeitszeit beginnt mit ihrer Verkür­zung – sowohl der Normalarbeitszeit als auch der tatsächlichen durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten. Die Details der Arbeitszeitverkürzung soll­ten den Sozialpartnern überlassen sein, wie schon die kürzlich beschlossene Gesetz­änderung nicht an ihnen vorbei und über alle Branchen hinweg hätte beschlossen wer­den dürfen. Zugleich gilt: wann, wenn nicht jetzt! Trotz guter Konjunktur zählen wir über 340.000 arbeitslose Menschen, während unter den Beschäftigten die Zahl der Überlas-


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