ich das? (Abg. Gudenus: Zum Protestieren! – Ruf bei der FPÖ: Das weiß man nicht!) – Hier stehen die Regierungsparteien und sagen: Es ist eh nicht so tragisch, es passiert ja nichts, es ändert sich ja nichts. (Ruf bei der FPÖ: Zum Besseren!) Wenn sich nichts ändern würde, dann bräuchten Sie das Gesetz nicht. Es wird sich also etwas ändern. (Beifall bei der SPÖ.)
Was wird sich ändern? (Abg. Kassegger: Sie sind nicht in der Regierung!) Es wird sich ändern, dass eine Grenze verschwindet, auf die sich die Menschen bis jetzt verlassen konnten, dass sie nämlich nach 8 Stunden sagen können: Es reicht, lieber Chef, das muss nicht sein! Diese Grenze verschwindet. Es wird auch diese Grenze von 40 Stunden verschwinden, es werden 60 sein. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Liebe FPÖ, ihr seid doch die, die in Europa immer Grenzen aufziehen wollen! (Abg. Steger: Sie sind doch die, die die Grenze nie geschützt haben!) Warum nehmt ihr den Arbeitnehmern die wichtige Grenze weg, die sie brauchen?
Und der Arbeitnehmer spürt die Grenze in der Früh, wenn er aufsteht: Ich muss in die Arbeit gehen, wenn er im Zug oder im Auto sitzt: Ich muss den Arbeitsplatz erreichen. Wenn er am Abend heimgehen will, braucht er wieder diese Grenze, und wenn er sich ins Bett legt, denkt er an den nächsten Tag. Euer Gesetz wird ihn den ganzen Tag berühren, weil ihr ihn grenzenlos dem Arbeitgeber ausliefert. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Lugar.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich bei den 100 000 Demonstrantinnen und Demonstranten, denn diese haben schon einen Erfolg erzielt. (Abg. Deimek: Nur die Sozialisten! – Abg. Belakowitsch: Die haben Sie alle fünfmal gezählt!) Wenn man euren ersten Antrag ansieht, dann war da überhaupt nichts drinnen, was für Arbeitnehmer nur irgendwie einen Vorteil hätte. Ihr habt sogar ein bisschen nachgebessert. Das ist auch das, was die schon erreicht haben. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
Aus diesem Grund bringe ich noch zwei Entschließungsanträge ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rechtsanspruch für ArbeitnehmerInnen auf einseitige Festlegung des Verbrauches von Zeitguthaben“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 1. November 2018 eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der eine – wie auch bereits im Plan A vorgesehene – Wahlarbeitszeit, also ein Rechtsanspruch auf einseitige Festlegung des Verbrauches von Zeitguthaben für ArbeitnehmerInnen geschaffen wird.“
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(Beifall bei der SPÖ.)
Gleichzeitig bringe ich einen Entschließungsantrag ein, damit die Arbeitnehmer wieder zur Ruhe kommen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „gerechte Erreichbarkeit einer 6. Urlaubswoche“
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