• Burnout Risiko steigt: Die Österreichische Gesellschaft für Arbeitsqualität und Burnout (BURN AUT) und das Anton-Proksch-Institut Wien (2016/2017) haben im Auftrag des Sozialministeriums eine repräsentative Studie zum Burnout-Syndrom durchgeführt. Ergebnis u.a. war: Lange Arbeitszeiten sind ein Burnout fördernder Faktor. Sowohl eine Wochenarbeitszeit über 40 Stunden als auch wechselnde Arbeitszeitstrukturen können stark negative Auswirkungen auf die Betroffenen haben. Eine Wochenarbeitszeit von mehr als 40 Stunden sollte nur zeitlich begrenzt möglich sein, da es bei andauernder Überschreitung dieser zu einem massiven Anstieg des Burnout-Risikos kommt. Hier sollte nach intensiver Arbeitsbelastung auf ausreichende Regenerationsphasen geachtet werden.
• Ermüdung steigt i.V.m Unfallgefahr: Ermüdungszuwachs während eines Zwölf-Stunden-Tages ist dreieinhalb Mal höher als an einem arbeitsfreien Tag. Die Ermüdung bei zwei aufeinanderfolgenden Zwölf-Stunden-Diensten nimmt weiter signifikant zu. Die Erholung am Tagesrand reicht nicht aus, um die Ermüdung auszugleichen. Nach zwei aufeinanderfolgenden Tagen mit je zwölf Stunden Arbeitszeit müsste man drei Tage freinehmen, um sich vollständig zu erholen. Praktisch bei jedem Menschen – spätestens ab der zehnten Tagesarbeitsstunde erfolgt ein deutlicher Leistungsknick – inklusive erhöhter Unfallgefahr im Beruf oder im Straßenverkehr.
Erwiesenermaßen geschehen die meisten Unfälle ab der 10. Arbeitsstunde. Nach 12 Stunden Arbeit wird auch der Heimweg zur Gefahr. Rund eine Million Pendler, die mit dem Auto zur Arbeit fahren, sind länger als eine Stunde täglich unterwegs. Für sie gilt also nicht der 12-Stunden-Tag, sondern mindestens 14 Stunden Belastung täglich.
All diese – mit zahlreichen Studien – belegten Fakten werden von der Bundesregierung einfach weggewischt und als Gräuelpropaganda abgetan.
Der Gesetzesvorschlag enthält keinerlei Ausgleichmaßnahmen für ArbeitnehmerInnen, um die zusätzlichen Belastungen durch diese Verlängerung der Arbeitszeit abbauen zu können. Erforderlich wäre zumindest ein Rechtsanspruch der ArbeitnehmerInnen für die Festlegung des Verbrauches des durch Überstunden aufgebauten Zeitguthabens, um einseitig festlegen zu können, wann man Zeitausgleich nehmen möchte.
Bereits derzeit haben wir rund 20 Prozent Pensionsantritte aus gesundheitlichen Gründen und rund 20.000 RehabilitationsgeldbezieherInnen, also ArbeitnehmerInnen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind ihren Beruf auszuüben. Die Gründe für diese hohe Anzahl sind der hohe Arbeitsdruck, die Arbeitsverdichtung und der Arbeitsstress. Mit der Arbeitszeitverlängerung und dem Recht des Arbeitgebers die Überstunden einfach anzuordnen wird dieser Druck noch mehr zunehmen. Was geschieht aber, wenn zu viele ArbeitnehmerInnen dem nicht gewachsen sind? Schwarz/Blau fordert die Anhebung des Pensionsantrittsalters!
Es braucht keine Anhebung des Pensionsantrittsalters, es braucht Ausgleichsmaßnahmen, Erholungsphasen – eine Wahlarbeitszeit.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 1. November 2018 eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der eine – wie auch bereits im Plan A vorgesehene – Wahlar-
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