15.54
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Frau Präsidentin! Geschätzte Staatssekretärin! Hohes Haus! Heute reden wir wieder über eine Novellierung des Asyl- und Fremdenrechts. Eingangs möchte ich kurz festhalten, dass seit 2005 das Fremdenrecht beziehungsweise das Asylgesetz insgesamt 17 Mal novelliert wurde. Heute ist es das 18. Mal.
Da muss man sich natürlich die Frage stellen: Wie sinnvoll ist diese zigmalige Novellierung? Man müsste sich auch die Frage stellen, ob denn diese Zersplitterung des Rechts nicht eigentlich zu Rechtsunsicherheit führt und ob wir vielleicht nicht eher eine Gesamtnovelle, eine Gesamtneukodifizierung des Asylrechts und des Fremdenrechts brauchen. (Beifall bei der Liste Pilz. – Abg. Rosenkranz: Das kommt eh!)
Das steht so auch im Regierungsprogramm. Das sagen auch zahlreiche Expertinnen und Experten. Aber nein, heute beschließen wir wieder eine Novelle.
Auch bei dieser Fremdenrechtsnovelle 2018 hat man sich zwei Ziele gesetzt: Das erste Ziel ist die Verhinderung von Missbrauch. Das zweite Ziel ist die Steigerung von Effizienz vor allem bei asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren. Natürlich muss Missbrauch rasch aufgedeckt werden, und natürlich brauchen wir effizientere und schnellere Verfahren, die aber gleichzeitig auch alle Grundrechtsstandards einhalten. Dieses Gesetz wird diesen beiden Vorhaben aber leider bei Weitem nicht gerecht.
Zum einen gehen die Maßnahmen davon aus, dass von allen Asylsuchenden eine Gefahr ausgeht. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben einen strafrechtlichen Charakter. Zum anderen sind die vorgeschlagenen Maßnahmen, wenn man sie in ihrer Gesamtheit betrachtet, völlig ungeeignet, um die Effizienz der Verfahren zu steigern, da Sie damit den Behörden und den Organwaltern wesentlich mehr Aufgaben aufbürden und für diese Aufbürdung der Aufgaben ein minimaler Erfolg, ein minimaler Output herausschaut.
Da möchte ich zwei Punkte in diesem Gesetz nennen, die wesentlich sind.
Erstens: die berühmte Geldabnahme. Den Asylsuchenden soll mitgeführtes Bargeld abgenommen werden. Das soll den Zweck haben, dass die Kosten für die Grundversorgung abgedeckt werden, dass sich die Asylsuchenden an den Kosten für die Grundversorgung beteiligen. Warum ist denn das völlig absurd? – Es ist in meinen Augen deshalb völlig absurd, weil wir ja ohnehin schon ein Gesetz haben, das vorsieht, dass dann, wenn Leute nicht bedürftig sind, dass dann, wenn Leute sich ihre Grundversorgung leisten können, sie auch keine Grundversorgungsleistungen in Anspruch nehmen können.
Die Menschen, die Grundversorgungsleistungen bekommen, sind bedürftig. Diese Menschen fliehen vor Tod, vor Verfolgung, vor Folter. Das sind Menschen, die zu Hause ihr letztes Hab und Gut verloren haben (Abg. Jenewein: Wirklich alles?) und das letzte Geld, das sie haben, Menschenhändlern und Schleppern bezahlen.
Warum nehmen wir denn das Geld nicht von den Menschenhändlern und von den Schleppern? Menschenhandel ist die größte, reichste und am schnellsten wachsende Branche weltweit. Da gibt es viel zu holen. Daher müssen wir gegen Menschenhändler und gegen Schlepper vorgehen. Aber da wir diese Organisationen nicht in den Griff bekommen, nehmen wir jetzt den Bedürftigsten den letzten Notgroschen weg und verletzen letzten Endes dadurch auch ihre Grundrechte, indem wir in ihr Eigentumsrecht eingreifen.
Ich möchte auch noch festhalten, dass es bereits Staaten gibt, die dieses Gesetz umgesetzt haben, die den Geflüchteten auch Bargeld abnehmen, den letzten Groschen, den sie haben. Es hat sich herausgestellt – es gibt dazu Evaluierungsberichte –, dass
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