Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung, 5. Juli 2018 / Seite 145

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15.54.38

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Frau Präsidentin! Geschätzte Staatsse­kretärin! Hohes Haus! Heute reden wir wieder über eine Novellierung des Asyl- und Fremdenrechts. Eingangs möchte ich kurz festhalten, dass seit 2005 das Fremden­recht beziehungsweise das Asylgesetz insgesamt 17 Mal novelliert wurde. Heute ist es das 18. Mal.

Da muss man sich natürlich die Frage stellen: Wie sinnvoll ist diese zigmalige Novellie­rung? Man müsste sich auch die Frage stellen, ob denn diese Zersplitterung des Rechts nicht eigentlich zu Rechtsunsicherheit führt und ob wir vielleicht nicht eher eine Gesamtnovelle, eine Gesamtneukodifizierung des Asylrechts und des Fremdenrechts brauchen. (Beifall bei der Liste Pilz. – Abg. Rosenkranz: Das kommt eh!)

Das steht so auch im Regierungsprogramm. Das sagen auch zahlreiche Expertinnen und Experten. Aber nein, heute beschließen wir wieder eine Novelle.

Auch bei dieser Fremdenrechtsnovelle 2018 hat man sich zwei Ziele gesetzt: Das erste Ziel ist die Verhinderung von Missbrauch. Das zweite Ziel ist die Steigerung von Ef­fizienz vor allem bei asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren. Natürlich muss Miss­brauch rasch aufgedeckt werden, und natürlich brauchen wir effizientere und schnel­lere Verfahren, die aber gleichzeitig auch alle Grundrechtsstandards einhalten. Dieses Gesetz wird diesen beiden Vorhaben aber leider bei Weitem nicht gerecht.

Zum einen gehen die Maßnahmen davon aus, dass von allen Asylsuchenden eine Ge­fahr ausgeht. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben einen strafrechtlichen Charak­ter. Zum anderen sind die vorgeschlagenen Maßnahmen, wenn man sie in ihrer Ge­samtheit betrachtet, völlig ungeeignet, um die Effizienz der Verfahren zu steigern, da Sie damit den Behörden und den Organwaltern wesentlich mehr Aufgaben aufbürden und für diese Aufbürdung der Aufgaben ein minimaler Erfolg, ein minimaler Output he­rausschaut.

Da möchte ich zwei Punkte in diesem Gesetz nennen, die wesentlich sind.

Erstens: die berühmte Geldabnahme. Den Asylsuchenden soll mitgeführtes Bargeld abgenommen werden. Das soll den Zweck haben, dass die Kosten für die Grundver­sorgung abgedeckt werden, dass sich die Asylsuchenden an den Kosten für die Grund­versorgung beteiligen. Warum ist denn das völlig absurd? – Es ist in meinen Augen deshalb völlig absurd, weil wir ja ohnehin schon ein Gesetz haben, das vorsieht, dass dann, wenn Leute nicht bedürftig sind, dass dann, wenn Leute sich ihre Grundversor­gung leisten können, sie auch keine Grundversorgungsleistungen in Anspruch nehmen können.

Die Menschen, die Grundversorgungsleistungen bekommen, sind bedürftig. Diese Men­schen fliehen vor Tod, vor Verfolgung, vor Folter. Das sind Menschen, die zu Hause ihr letztes Hab und Gut verloren haben (Abg. Jenewein: Wirklich alles?) und das letzte Geld, das sie haben, Menschenhändlern und Schleppern bezahlen.

Warum nehmen wir denn das Geld nicht von den Menschenhändlern und von den Schleppern? Menschenhandel ist die größte, reichste und am schnellsten wachsende Branche weltweit. Da gibt es viel zu holen. Daher müssen wir gegen Menschenhändler und gegen Schlepper vorgehen. Aber da wir diese Organisationen nicht in den Griff be­kommen, nehmen wir jetzt den Bedürftigsten den letzten Notgroschen weg und verlet­zen letzten Endes dadurch auch ihre Grundrechte, indem wir in ihr Eigentumsrecht eingreifen.

Ich möchte auch noch festhalten, dass es bereits Staaten gibt, die dieses Gesetz um­gesetzt haben, die den Geflüchteten auch Bargeld abnehmen, den letzten Groschen, den sie haben. Es hat sich herausgestellt – es gibt dazu Evaluierungsberichte –, dass


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