Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung, 5. Juli 2018 / Seite 146

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das am Ende wesentlich teurer kommt, dass es mehr kostet als das, was eingenom­men wurde. Deswegen wäre ich sehr dafür, dass wir nicht Gesetze beschließen, bei denen wir genau wissen, dass nicht mehr rausschaut, als eingenommen wird.

Zweitens: die berühmte Handyabnahme. Den Asylsuchenden sollen Mobiltelefone, Da­tenträger abgenommen werden, um ihre Identität und die Fluchtroute festzustellen. Da­ran ist auf den ersten Blick nichts Verwerfliches, denn der Staat hat ein legitimes In­teresse daran, herauszufinden, wer die Person ist, und der Staat hat auch ein legitimes Interesse daran, Informationen zu sammeln, die ein Verwaltungsverfahren beschleuni­gen könnten. Aber die Wegnahme von Handys, von einem höchst persönlichen Ge­genstand, ist der falsche Weg.

Warum ist die Abnahme von Handys der falsche Weg? – Die Handydaten, die ausge­lesen werden, sind ein komplett unzuverlässiges Beweismittel. Erstens wissen wir aus Erfahrungsberichten, dass diese Handys von verschiedenen Personen verwendet wer­den, sie werden nicht nur von einer Person verwendet. Und zweitens wissen wir auch, dass es ganz einfach ist, Handydaten zu manipulieren. Daher werden diese Beweise vor einem Gericht oder in einem Verwaltungsstrafverfahren nicht halten. (Abg. Rosen­kranz: Wer manipuliert denn? Der Staat?)

Zweitens enthalten Mobiltelefone mittlerweile höchst persönliche Daten und auch höchst persönliche Daten von Dritten, von unbeteiligten Dritten. Eine ungezielte und willkürli­che Auslesung dieser Daten verletzt datenschutzrechtliche Bestimmungen und greift auch in das Recht auf Schutz der persönlichen Daten und auf die Achtung der Men­schenwürde ein. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Drittens haben wir ja bereits Gesetze, die die Personen verpflichten, bei Verwaltungs­verfahren mitzuwirken; das ist die sogenannte Mitwirkungspflicht. Wir können ja Leute verpflichten, mitzuwirken. (Abg. Yılmaz: So ist es!) – Genau, das gibt es schon. Daher ist dieses Gesetz wieder einmal nur eine populistische Maßnahme. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.) Wie gesagt, dieses Gesetz geht in eine völlig falsche Richtung, denn es trägt nicht dazu bei, das Verfahren zu beschleunigen, und es trägt auch nicht dazu bei, dem Missbrauch vorzubeugen.

Das, was Sie hier liefern, ist eine Aushöhlung unserer europäischen Werte, unserer Solidarität und unserer Grundrechte. (Abg. Jenewein: Nein, nicht unserer Grundwer­te!) Und zu diesen Grundwerten bekennen wir uns. – Danke schön. (Beifall bei der Liste Pilz.)

16.01


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Schrangl. – Bitte, Herr Abgeordneter.


16.01.51

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Wähle­rinnen und Wähler! Frau Kollegin Lueger von der SPÖ, ja, natürlich, wir setzen gelten­des Recht um, auch wenn es etwas kostet. Dafür wurden wir gewählt, dafür gibt es eine Regierung, dafür gibt es einen Staat. Es ist die Aufgabe des Staates, geltendes Recht umzusetzen. Und die Steuern sind genau dafür zu verwenden (Beifall bei der FPÖ) und eben nicht für die unrechtmäßige Auszahlung der Mindestsicherung, zum Beispiel in Wien.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir trennen Zuwanderung und Asyl. Wir pas­sen das Fremdenrecht an die Erfordernisse der Praxis an. Es versteht kein Mensch, warum man im Jahr 2018, wenn berechtigte Zweifel vorliegen, nicht auch Handydaten überprüfen darf. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, wer Geld für einen Schlepper hat, der kann auch für seine eigene Versorgung aufkommen.

 


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