Wir setzen wichtige Punkte im Regierungsprogramm um, wir setzen um, wofür uns die Wähler gewählt haben, und wir setzen um, was von der FPÖ erwartet wird (neuerlicher Beifall bei der FPÖ): beschleunigte Aberkennung des Asylstatus bei Reisen in das Heimatland, Verkürzung der Beschwerdefrist gegen Bescheide des Bundesamtes, zum Beispiel bei Straffälligkeit, Sicherstellung von Bargeld bei Asylantragstellung als Beitrag zur Grundversorgung, Sicherstellung und Auswertung von Datenträgern, zum Beispiel von Mobiltelefonen, bei Asylantragstellung bei unklarer Identität oder Reiseroute – ich erinnere da auch zum Beispiel an die sogenannten Dublinfälle –, keine Aufenthaltsverfestigung bei rechtskräftig verurteilten Straftätern; künftig sind sogar Rückkehrentscheidungen gegen Drittstaatsangehörige möglich, wenn sie von klein auf im Inland aufgewachsen sind, aber bei uns straffällig werden.
Wir setzen noch etwas um, indem wir etwas ändern, für das es sehr wenig Verständnis in unserer österreichischen Bevölkerung gibt: Bisher konnte ein österreichischer Pass schon nach sechs Jahren beantragt werden. Auch diese Grenze erhöhen wir auf zehn Jahre. Ja, wir mögen Grenzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir setzen um, wofür wir gewählt worden sind. Diese Regierung setzt um, wofür sie gewählt worden ist. Und wir setzen um, was von der FPÖ erwartet wird. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
16.04
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich die Frau Staatssekretärin. – Bitte, Frau Staatssekretärin.
Staatssekretärin im Bundesministerium für Inneres Mag. Karoline Edtstadler: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätzte ZuschauerInnen auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Mit dem Fremdenrechtsänderungsgesetz ist ein bedeutendes Thema für die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher auf der Tagesordnung. Es geht darin um eine Steigerung der Effizienz von asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren. Der Effekt wird eine raschere Feststellung eines Aufenthaltsrechts im Sinne der Rechtssicherheit und der Rechtsstaatlichkeit sein.
Worum geht es im Detail? – Ja, es geht darum, ein wesentliches Ziel des Regierungsprogramms umzusetzen, nämlich eine geordnete und effiziente Asylpolitik. Ich bitte Sie im Zusammenhang mit der Diskussion, hier ganz klar illegale Migration, legale Migration und auch Asyl scharf auseinanderzuhalten. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Mit dem vorliegenden Gesetzespaket wird im Wesentlichen das Asylverfahren verändert, es werden damit Vollzugsdefizite behoben, das Asyl- und Fremdenrecht wird an die Erfordernisse der Praxis angepasst.
Einige der wesentlichen Punkte, die ich gerne noch hervorstreichen möchte, wurden schon genannt. Ja, ab 1.9.2018 wird es möglich sein, Handydaten auszulesen. Nahezu jeder Asylwerber verfügt über ein Smartphone. Es muss daher auch den Behörden möglich sein, gespeicherte Informationen, etwa zur Fluchtroute oder auch zur Überprüfung der Identität, zugänglich zu haben, indem sie ausgewertet werden. Es geht dabei um eine Feststellung über die Richtigkeit der Aussagen, und die Verfahren werden dadurch auch beschleunigt werden, denn Sie haben es dann schwarz auf weiß und müssen nicht unterschiedlichste Aussagen ständig gegeneinander abwägen und allfällige Widersprüche aufzeigen. Das alles kann im Sinne eines vorliegenden Sachbeweises wegfallen.
Es geht auch um die Sicherstellung von Bargeld im Zuge der Einbringung von Asylanträgen. Wir wissen alle, dass die Unterbringung von Asylwerbern finanziert werden
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