Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung, 5. Juli 2018 / Seite 148

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muss, und Österreich hat in der Vergangenheit und wird auch in der Zukunft dafür ho­he Summen ausgeben müssen.

Wir müssen aber auch für die Einhaltung der entsprechenden internationalen und na­tionalen Vorgaben im Hinblick auf die Qualität der Unterbringung sorgen. Das ist ganz klar, das ergibt sich unter anderem auch aus der Europäischen Menschenrechtskon­vention. Zukünftig soll es daher möglich sein, von Asylbewerbern einen Höchstbetrag von 840 Euro einzubehalten, der gedeckelt ist. 120 Euro bleiben dem Asylwerber je­denfalls, und das entspricht dem dreifachen Taschengeld in der Grundversorgung.

Ja, es ist richtig, es ist in der Diskussion auch schon genannt worden, dass die Kosten für die Grundversorgung mittels Kostenbescheids auch im Nachhinein auferlegt wer­den können. Es entspricht jedoch unserer Erfahrung, dass zum Zeitpunkt der Aus­stellung dieser Kostenbescheide einfach kein Geld mehr da ist. Daher sind wir der Mei­nung, wenn jemand über Bargeld verfügt, dann ist es auch einzubeziehen, um die Kos­ten der durchschnittlichen Verweildauer in der Grundversorgung des Bundes abdecken zu können. Und wenn die durchschnittliche Dauer unterschritten wird, dann wird das Geld dem Asylwerber auch zurückgezahlt.

Es ist noch ein anderer Punkt im Gesetz enthalten, und der ist noch nicht angespro­chen worden, nämlich die Ex-lege-Antragstellung für minderjährige Kinder von Asyl­werbern. Bisher war es so, dass man auch für minderjährige Kinder einen Antrag stel­len musste; wir sprechen hier vor allem von nachgeborenen Kindern. Den Zeitpunkt haben sich die Asylsuchenden, die schon im Asylverfahren waren, selbst ausgesucht, den haben sie selbst bestimmt. Das hatte zur Folge, dass die Asylverfahren für einen Teil der Familie zuerst durchgeführt werden mussten und nach Beendigung dann für das nachgeborene Kind der Antrag gestellt wurde, und das Verfahren ging von vorne los.

Jetzt ist es so, dass ex lege mit der Geburt des Kindes dieser Asylantrag für das nach­geborene Kind gestellt wird und das gesamte Verfahren in einem abgeführt wird, aber natürlich unter Beachtung der Einzelfallprüfung.

Es wird eine beschleunigte Aberkennung des Asyls bei Heimreisen geben. Vorausschi­cken möchte ich, dass sich Österreich der Verpflichtung der Gewährung von Schutz für diejenigen, die ihn brauchen, klar bewusst ist und diese Pflicht auch weiterhin erfüllen wird, die sich aus internationalen Abkommen, wie etwa der Genfer Flüchtlingskonven­tion, aber auch aus dem Gebot der Menschlichkeit ergibt. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ganz klar abzulehnen, dass dieses Recht missbraucht wird. Und das muss auch ein Symbol und eine Message für die Schlepper sein. Dieses Recht darf nicht missbraucht werden! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wenn jemand bei uns einen Asylantrag stellt, dann macht er damit klar, dass er in sei­nem Heimatland aufgrund der Rasse, der Religion, des Geschlechts oder der politi­schen Gesinnung verfolgt wird. Wenn ihm dieser Asylstatus dann zuerkannt wird, er dann aber trotzdem eine Heimreise unternimmt, dann impliziert das wohl, dass dieser Schutz nicht mehr gegeben ist. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Daher wird es zukünftig rascher möglich sein, diesen Schutzstatus auch tatsächlich ab­zuerkennen; natürlich wiederum nach einer Einzelfallprüfung, aber rasch.

Die Anhebung der Wartepflicht für die Verleihung der Staatsbürgerschaft wurde schon angesprochen, ich möchte sie trotzdem noch einmal hervorheben. Wir wissen es alle zu schätzen, die österreichische Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut, sie bedeutet vie­le Rechte und viel Schutz durch Österreich. (Abg. Plessl: ..., es ändert sich nichts da­ran!) Das muss aber auch entsprechend wertgeschätzt werden, und die Wartefrist von zehn Jahren entspricht – und das möchte ich betonen – völkerrechtlichen Vorgaben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 


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