Es war heute auch die Rede von der Verstaatlichung der Rechtsberatung. Ich kann nur annehmen, dass Sie von der Bundesbetreuungsagentur sprechen, die zukünftig Rechtsberatungen, natürlich durch weisungsfrei gestellte MitarbeiterInnen, übernehmen sollte. Allerdings muss ich Ihnen sagen, Sie werden das in diesem Gesetz vergeblich suchen, denn es ist schlicht und ergreifend nicht enthalten.
Zusammenfassend darf ich sagen, es ist ein ausgewogenes Paket mit dem ganz klaren Ziel der Effizienzsteigerung durch erweiterte Möglichkeiten bei der Antragsprüfung. Dadurch soll es zu einer rascheren Feststellung der Schutzbedürftigkeit und im Fall des Falles auch der Gewährung kommen, was auch die Rechtssicherheit stärkt. Die Einzelfallprüfung, eine sorgfältige Abwägung und die Bekenntnisse zu den internationalen Verpflichtungen sind ganz klar auch weiterhin gegeben. Wir wollen die Qualität der Verfahren aufrechterhalten, allerdings insgesamt das Verfahren beschleunigen.
Ganz klar ist: Wir wollen eine Reduktion der Missbrauchsmöglichkeiten erreichen, denn Verfahren werden oft unbotmäßig verzögert, und daraus resultieren negative Auswirkungen für alle Betroffenen – für diejenigen, die abgeschoben werden, obwohl sie sich in der Zwischenzeit vielleicht mit der Sprache angefreundet haben, aber, und das sage ich Ihnen ganz klar, auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, für alle Polizisten, für Ärzte, die dabei sind und feststellen, ob die Flugfähigkeit gegeben ist. Das ist nichts, was man sich leichtmacht, das ist nichts, was leichtfällt und je zur Routine wird, aber es ist das Wesen eines Rechtsstaates: Wenn es eine rechtsstaatliche Entscheidung gibt, dann hat diese auch tatsächlich umgesetzt und vollzogen zu werden. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit nutzen und auch ganz kurz zum Antrag der NEOS Stellung nehmen, der nämlich – und vielleicht ist das nicht allen klar, weil es doch eine sehr tief menschenrechtliche Frage ist – darauf abzielt, dass Interim Measures, also sogenannte einstweilige Verfügungen, des UN-Menschenrechtsausschusses in Genf hinkünftig verbindlich durch das Fremdenpolizeigesetz anerkannt werden, sprich, dass es keine Durchführung von Außerlandesbringungen im Falle einer derartigen Maßnahme durch Genf geben soll.
Richtig ist, dass die Anordnung aus Genf nicht verbindlich ist – ganz im Gegensatz zu einer Interim Measure, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kommt, nämlich auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention. Daher scheint dieser Antrag auf den ersten Blick sehr sinnvoll zu sein, das kann ich nur bestätigen – aber eben nur auf den ersten Blick, muss ich dazusagen, denn es gibt erhebliche Unterschiede, und die sollte man nicht außer Acht lassen, die liegen nämlich in der Rechtsqualität dieser Institutionen und Instrumente.
Ich darf daran erinnern, dass die Europäische Menschenrechtskonvention in Verfassungsrang steht und damit auch das Individualbeschwerderecht nach Artikel 34 der EMRK. Hingegen ist der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte samt Zusatzprotokoll und auch der vorgesehenen Individualbeschwerde nicht mit dieser Qualität des Verfassungsranges ausgestattet. Alle Entscheidungen, ob Interim Measure oder Urteile des Europäischen Gerichtshofes, werden lückenlos durch Österreich umgesetzt. Wir wissen auch spätestens seit der Entscheidung Mamatkulov versus Turkey vom 4. Februar 2005, dass eine Nichtumsetzung einer Interim Measure eine weitere Verletzung der EMRK und eine Verurteilung durch den EGMR nach sich ziehen würde.
Mein Rat an Beschwerdeführer ist daher ganz klar: Wenden Sie sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, denn dort – und das kann ich aus eigener Erfahrung sagen, weil ich fast zwei Jahre lang dort tätig war – wird höchst professionell und genau geprüft. Wenn der EGMR zur Meinung kommt, dass keine Gefahr einer Menschenrechtsverletzung vorliegt – von der sprechen wir nämlich bei der einstweiligen Verfügung –, dann können Sie davon ausgehen, dass es auch keine gibt.
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